[niet gekontroleerd door Andreas:]
[1800]
Straelen H1800-001 - 04-01-1800 - blz. 13 nr. 1
heute am vierzehnten nivose jahr acht der Franken republiek
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Bossens
municipal agent der gemeinde Sand [sic] Stralen, departement der
Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs orte der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Henricus
Semon, ackersmann, alt neun und zwanzig jahre, bei mir im
lande wohnend, sohn des Peter Anton Semon, winckelier
wohnend dahier in der stad auf die Mühlen strasse, un dessen
verstrobene erstere ehefrau Elisabeth Schreurs; andererseits
meine und meiner verstorbene ehefrau Aldegonda te Kock
eigen tochter mit namen Johanna Maria, alt fünf und
dreizig jahre, wohnend bei mir im hause. - welche künfti-
gen eheleuten begleitet waren von 1o Cornelius Bossers,
priester, alt fünf und fünftig jahre, 2o Michael Bossers,
posthater, alt acht und dreizig jahre, 3o Peter Joannes
Bossers, kuster, alt drie und vierzig jahre, und 4o Maria
Agnes Bossers, alt vierzig jahre, alle meine eigene
kinder und wohnhaft dahier in der stad Strahlen, canton
Wankum departement der Ruhr, ausgenommen mein
tochter Maria Agnes welche bei mir im Zand, land
Stralen wohnet. - nach dem ich Johannes Bossers
vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Henricus Temon
datirt am siebenzehnten nivose jahr acht, wodurch
beurkündiget wird daß er am achten december tausend
sieben hundert siebenzig, aus der rechtmässige ehe
von obengenannten Peter Anton Semon und Elisabeth
Schreurs gebohren ist. 2o den geburts act von meine
von meine tochter Johanna Maria datirt am sieben-
zehnten nivose jahr acht, des inhalts daß sie
gebohren ist am ein und zwanzigsten julius tausend
sieben hundert drei und sechzig aus der rechtmässige ehe
von mir Joannes Bossers und Aldegonda te Kock 3o
den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen
den künftigen eheleuten aufgesetz von mir Johannes
Bossers den vierzehnten dieses monats, und angeschla-
gen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs orte
der gemeinde. - auch nach dem Henricus Semon
und meine tochter Johanna Maria mit lauter stimmen
erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten
nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den
ausspruch getahn, daß Henricus Semon und meine
tochter Johanna Maria ehelich verbunden sind,
und habe den gegenwärtigen act aufgesetz, welchen
die partheien und die zeugen mit mir unterschrieben
haben. geschehen zu Stralen im gewöhnlichen
versammelungs ortes der gemeinde jahr und tag wie oben.
Henricus Semong erklärt nicht zu können schreiben.
[handtekeningen van:]
Pet. J. Bossers Bossers
G. Maria Bossers M. A. Bossers Michael Bosser
C: Bosser
Straelen H1800-002 - 14-01-1800 - blz. 14 nr. 1
heute am vier und zwanzigsten nivose jahr acht der
Franken republiek um zehn uhr des morgens, sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Straalen
departement der Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen
einerseits Petrus Joannes Lijnnissen, ackersmann, alt ein
und dreizig jahre, wohnhaft in gesagte gemeinde, im
honnschaft Boeckholt, sohn des Martinus Lijnnissen,
ackersmann, und Anna Catharina Wimmers, im gesagtes
honnschaft Boeckhold wohnhaft, anderseits Margaretha
Wanders, alt neun und zwanzig jahre, wohnhaft dahier auf
die Gelderse strasse, tochter des Henrich Wanders, ackersmann
und dessen verstorbene ehefrau Sibilla Girkens, wohnhaft
im honnschaft Dam hiesiger gemeinde, canton Wankum,
departement der Ruhr. - welche künftigen eheleuten
begleitet waren von Josephus Lijnnissen, ackersknecht, alt
acht und zwanzig jahre, und Bartholomaeus Lijnnissen ackers-
knecht, alt fünf und zwanzig jahre, beide in mehrgemelten
honnschaft Boeckhold wohnhaft, und brüders des genannten
Peter Johannes Lijnnissen, und Anna Maria Wanders, alt
vierzig jahre, und Aldegonda Wanders, alt vier und
zwanzig jahre, beide wohnhaft im gesagtes honnschaft Dam,
und schwestersder genannte Margaretha Wanders, als zeugen.
- nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o.
den geburts act von Petrus Joannes Lijnnissen datirt
am ein zwanzigsten nivose jahr acht, wodurch
beurkündiget wird daß er am ein zwanzigsten merz
tausend sieben hundert sechs und sechszig, aus der recht-
mässige ehe von obengenannten Martinus Lijnnissen, und
Maria Catharina Wimmers gebuhren ist. 2o den geburts
act von Margaretha Wanders datirt, am ein zwanzigsten
nivose des inhalts, daß Margaretha Wanders gebuhren ist am
vierten junius tausend sieben hundert siebenzig ein, aus der
rechtmässige ehe von Henrich Wanders, und Sibilla Girkens
3o die verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen
den künftigen eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes
Mertens den sechzehnten dieses, und angeschlagen an die
thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes zu Strahlen.
- auch nach dem Petrus Joannes Lijnnissen, und
Margaretha Wanders mit lauter stimme erklärt haben,
daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe
ich im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß
Petrus Joannes Lijnnissen, und Margaretha Wanders ehelich
verbunden sind, und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt,
welchen die partheien und die zeugen mit mir unterschrieben
haben. - geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes
der gemeinde Stralen jahr und tag wie oben.
Margaretha Wanders, und Agnes Maria Wanders
erklären beide nicht zu können schreiben.
[handetekeningen van:]
P: IJ: Linnijssen
J: Lijnnissen B: Lijnnissen Allegonda Wanders Mertens
Straelen H1800-003 - 28-01-1800 - blz. 15 nr. 1
heute am achten pluviose jahr acht der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der Ruhr,
in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen # Laurentius op Schroef, ackersmann, alt drei
und zwanzig jahre, wohnhaft in gesagte gemeinde im honnschaft
Westerbroeck, sohn des Arnold op Schroef, ackersmann, alt
zwei und sechzig jahre, und verstorbene ehefrau
Joanna ten Eicken, wohnend im gesagtes honnschaft Westerbroeck,
anderseits Maria Magdalena Haevels, alt fünf und zwanzig
jahre, wohnhaft im honnschaft Holt hiesiger gemeinde,
tochter des verstorbenen Henricus Haevels, und dessen ehefrau
Margareta Meulters, alt sechzig jahre, wohnend im gesagtes
honnschaft, hiesiger gemeinde canton Wankum, depar-
tement der Ruhr. - welche künftigen eheleuten begleitet
waren von Matthijs Eijckes, ackersmann, alt ein und zwanzig
jahre, und Gerardus Looij, ackersmann, alt dreizig jahre,
beide im gesagtes honnschaft Westerbroeck wohnhaft, erstere
ein vetter, anderen einen güten bekannten des genannten
Laurentius op Schroef, und Gotsen Haevels, ackersmann, alt
sechs und zwanzig jahre, und Joanna Haevels, alt neun
und zwanzig jahre, beide im gemeltes honnschaft Holt,
wohnahft, erstere ein brüder, letztere ein schwester der genannte
Maria Magdalena Haevels als zeugen. - nach dem ich
Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act von
Laurentius op Schroef datirt am zweiten pluviose jahr acht,
wodurch beurkündiget wird daß er am fünf zehnten november
tausend sieben hundert sieben und siebzig, aus der rechtmässige
ehe von obengenannten Arnold op Schroef und Joanna ten
Eicken gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria Magdalena
Haevels datirt am zweiten pluviose jahr acht des inhalts,
daß Maria Magdalena Haevels gebuhren ist am vierten februar
tausend sieben hundert fünf und siebzig aus der rechtmässige
ehe von Henricus Haevels, und Margareta Meulters. 3o die
verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den
künftigen eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes Mertens
den ein und zwanzigsten nivose jahr acht, und angeschlagen
an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes zu
Strahlen. - auch nach dem Laurentius op Schroef und
Maria Magdalena Haevels mit lauter stimme erklärt
haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen
wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch
getahn, daß Laurentius op Schroef, und Maria Magdalena
Haevels ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen
act aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen
mit mir unterschrieben haben. - geschehen im gewöhn-
lichen versammelungs ortes der gemeinde Stralen datum ut supra.
[handtekeningen van:]
L: op Schroef Mertens
[bovenaan in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend
naar het "#" teken in de tekst:]
# um ein ehebund-
niss zu schliessen
einerseits
prove [handtekening van:] Mertens
Straelen H1800-004 - 04-02-1800 - blz. 16 nr. 1
heute am fünfzehnten pluviose jahr acht der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement
der Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der
gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen
einerseits Matheus Cremers, ackersman, alt vier und dreisig
jahre, sohn des verstorbenen Henrich Cremers, und dessen
ehefrau Barbara Michelkens, alt siebzig jahre, anderseits
Agnes Heusser, alt fünf und zwanzig jahre, tochter des Cornelis
Heusser, ackersman, acht und fünfzig jahr alt und dessen
ehefrau Johanna Swaken, drie und fünfzig jahr alt, alle in
gesagte gemeinde im honnschaft Dam wohnhaft, canton
Wankum, departement der Ruhr. - welche künftigen
eheleuten begleitet waren, von Peter Cremers, ackersman,
alt sechs und dreizg jahre, und Arnold Cremers, taglöhner, alt
zwei und dreizg jahre, erstere im mehrgesagtes honnschaft
Dam, letztere im honnschaft Westerbroeck hieisger gemeinde
wohnhaft, und brüders des genannten Matheus Cremers, und
Anna Catharina Heussen, alt drei und zwanzig jahre, und
Catharina Swaken, alt ein und zwanzig jahre, erstere im
honnschaft Vossum, andere dahier auf die Koulder strasse
hiesiger gemeinde wohnhaft, und erstere ein schwester,
letztere ein nichte /: mutterliche seite :/ der genannte Agnes
Heusser, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorge-
lesen habe: 1mo. den geburts act von Matheus Cremers
datirt am sechs und zwanzigsten nivose jahr acht, wodurch
beurkündiget wird daß er am zweiten aprill tausend
sieben hundert sechzig sechs aus der rechtmässige ehe von
obengenannten Henrich Cremers und Barbara Michel-
kens gebuhren ist. - 2o den geburts act von Agnes Heusser
datirt am sechs und zwanzigsten nivose jahr acht des inhalts
daß sie gebuhren ist, am zwölften aprill tausend sieben
hundert fünf und siebzig aus der rechtmässige ehe
von Cornelis Heusser, und Johanna Swaken. - 3o die verkündigungs
act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten
aufgesetzt von mir Johannes Mertens den acht und zwanzigsten
nivose jahr acht, und angeschlagen an die thüre des
gewöhnlichen versammelungs ortes zu Strahlen. - auch nach
dem Matheus Cremers und Agnes Heusser mit lauter
stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten
nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den
ausspruch getahn, daß Matheus Cremers und Agnes Heusser
ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen
act aufgesetzt, welche ich allein unterschrieben habe.
die partheien und die genannte zeugen erklären alle nicht
zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
Strahlen jahr und tag wie oben
[handtekening van:]
Mertens
Straelen H1800-005 - 11-02-1800 - blz. 17 nr. 1
heute zwei und zwanzigsten pluviose jahr acht der
Franken republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen
departement der Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen
einerseits Henricus Matheus Faes, ackersmann, alt drei und zwanzig
jahre, in gesagte gemeinde im honnschaft Dam wohnhaft, sohn
der verstorbene eheleuten Gerard Faes, und Catharina Eng, gewohnd
habend in die gemeinde Herongen, hiesiger canton, gegenüber
die pastorath, anderseits Mechtildis Stickelbroecks, acht und
dreizig jahre, tochter der verstorbene eheleuten Henrici Stickel-
broecks und Maria Schreurs, gewohnd habend in mehrgemeltes
honnschaft Dam, alwo die braut auch ist wohnhaft, canton
Wankum, departement der Ruhr. - welche beide künftigen
eheleuten begleitet waren, von Peter Eng, ackersmann, alt sechs
und sechzig hahre, und Matheus Peeterß, ackersmann, alt drei
und fünfzig jahre,erstere ein oheim /: mutterlicher seite :/ andere
ein güter bekannten des Henricus Matheus Faes, und Peter
Stickelbroecks, ackersmann, alt vierzig jahre, und Dorus Hovers
ackersmann, alt fünf und vierzig jahre, wohnend im öfters
gesagtes honnschaft Dam, allwo die vorgenannten zeugen auch
wohnen, dritte ein brüder, letzere ein güten bekannten der
genannten Mechtildis Stickelbroecks, als zeugen. - nach dem
ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act von
Henricus Matheus Faes datirt am achtzehnten dieses, wodurch
beurkündiget wird daß er am neunzehnten februarius
tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der rechtmässige
ehe von obengenannten Gerard Faes, und Catharina Eng gebuhren
ist. - 2o den geburts act von Mechtildis Stickelbroecks datirt
am achtzehnten dieses des inhalts, daß Mechtildis Stickelbroecks
gebuhren ist, am drei und zwanzigsten august tausend sieben
hundert zwei und sechzig aus der rechtmässige ehe von
genannten Henrici Stickelbroecks und Maria Schreurs. 3tio
die verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen
den künftigen eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes
Mertens den fünften dieses, und angeschlagen an die thüre
des gewöhnlichen versammelungs ortes zu Strahlen.
auch nach dem Henricus Matheus Faes und Mechtildis
Stickelbroecks mit lauter stimme erklärt haben, daß sie
sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich
im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß
Henricus Matheus Faes und Mechtildis Stickelbroecks
ehelich verbunden sind. und habe den gegenwärtigen
act aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen
mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
Straelen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
H: Matheus Faes M: Sijckelbroeks Mertens
Peter em Mathijs Peeters Peter Steckelbroecks
Straelen H1800-006 - 18-02-1800 - blz. 18 nr. 1
heute den neun und zwanzigsten pluviose jahr acht der
Franken republick um zehn uhr des morgens, sind vor
mir Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde
Strahlen departement der Ruhr, in dem gewöhnlichen
versammelungs ortes der gemeinde erschienen um ein
ehebundniss zu schliessen, einerseits Caspar Ripkens
ackersmann, alt drie und zwanzig jahre sohn der verstorbene
eheleuten Jacob Ripkens, und Margaretha Hoever,
gewohnd habend im honnschaft Dam, gesagte gemeinde
anderseits Maria Margaretha Heussen, alt zwanzig
jahre, tochter des Paulus Heussen, ackersmans, alt
sechzig jahre, und dessen verstorbene ehefrau Catharin[a]
Mumkens, wohnhaft wohnhaft in mehrgesagte gemeinde im
honnschaft Dam, allwo die künftigen eheleuten auc
ein wohnhaft, canton Wankum, departement der Ruhr.
- welche beide künftigen eheleuten begleitet waren,
von Henricus Ripkens, ackersmann, alt sechs und
dreizig jahre, und Gotswinus Ripkens, ackersmann,
alt acht und zwanzig jahre, wohnend im gemeltes
honnschaft Dam, und brüders des genannten Caspar
Ripkens, und Lucia Loersen, alt vierzig jahre, und
Helena Gielen, alt zwei und zwanzig jahre, im öfters
gesagtes honnschaft Dam wohnhaft und gute bekannte
der genannte Maria Margaretha Heussen, als zeugen.
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo.
den geburts act von Caspar Ripkens datirt am siebenzehnten
pluviose jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am
sechsten januar tausend sieben hundert sieben und siebzig,
aus der rechtmässige ehe von obengenannten Jacob Ripkens
und Margaretha Hoever gebuhren ist. - 2o den geburts act
von Maria Margaretha Heussen datirt am sieben zehnten
pluviose jahr acht, des inhalts, daß Maria Margaretha Heussen
gebuhren ist, am zehnten april sieben hundert achtzig
aus der rechtmässige ehe von Paul Heussen, und Catharina
Mumskens. - 3o die schriftliche einwilligung von Paul Heussen
und Catharina Mumkens. - 4o die verkündigungs act der
heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten, aufgesetzt
von mir Johannes Mertens den zwölften dieses, und angeschlagen
an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes zu Stralen.
auch nach dem Caspar Ripkens und Maria Margaretha
Heussen mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich
gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen
des gesetses den ausspruch getahn, daß Caspar Ripkens, und
Maria Margaretha Heussen ehelich verbunden sind. und habe
den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die partheien und
die zeugen mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der
gemeinde Stralen jahr und tag wie oben.
Lucia Luersen, und Helena Gielen erklären nicht zu
können schreiben.
Maria Margaretha Heussen erklärt idem.
[handtekeningen van:]
C: Ripkens H: Rupkens G: Ripkens Mertens
Straelen H1800-007 - 18-02-1800 - blz. 19 nr. 1
heute den neun und zwanzigsten pluviose jahr acht der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement
der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einer-
seits Henricus Denisen, ackersmann, alt acht und zwanzig
jahre, sohn des verstorbenen Theodoro Denisen, und dessen ehefrau
Anna Sprunken, anderseits Mechtildis Heitzer, alt vier und
vierzig jahre, tochter der verstorbene eheleuten Cornelis Heitzer
und Stingen Willen, gewohnd habend in die gemeinde Greefraed,
im honnschaft Schlebeiker die andere alle im honnschaft Dam,
gesagte gemeinde Straelen wohnhaft, canton Wankum, Ruhr
departement; welche beide künftigen eheleuten begleitet waren,
von Laurens Sprunken, ackersman, alt sechs und fünfzig jahre,
und Madkens Peeterß, bauwmann, alt drei und fünfzig jahre,
beide oheims /: mutterliche seite :/ des genannten Henricus Denisen,
und wohnend im gesagtes honnschaft Dam, und Francis Gielen,
baursmann, alt drei und sechzig jahre, und Mattis Stroex,
ackersmann, alt acht und vierzig jahre, wohnhaft in mehrgemeltes
honnschaft Dam, und beide schwagers /: von ihren verstorbenen
mannns seite :/ der genannte Mechtildis Heitzer, als zeugen. -
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts
act von Henricus Denisen datirt am achtzehnten dieses monats,
wodurch beurkündiget wird, daß er, im monat junio, tausend
sieben hundert zwei und siebzig, aus der rechtmässige ehe,
von obengenannten Theodoro Denisen, und Anna Sprunken
gebuhren ist. - 2o den geburts act von Mechtildis Heitzer datirt
am sechs und zwanzigsten pluviose jahr acht des inhalts, daß Mechtildis
Heitzer gebuhren ist am neunzehnten august, tausend sieben
hundert sechs und fünfzig, aus der rechtmässige ehe von Cornelis
Heitzer und Stingen Willen, 3tio die verkündigungs act der heirats
versprechung zwisschen den künftigen eheleuten, aufgesetzt von
mir Johannes Mertens den vierzehnten dieses monats, und
angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs
ortes zu Straelen. - auch nach dem Henricus Denisen und
Mechtildis Heitzer mit lauter stimme erklärt haben, daß sie
sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im
nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Henricus
Denisen und Mechtildis Heitzer ehelich verbunden sind. -
und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die
partheien und die zeugen mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
Straelen jahr und tag wie oben.
Mechtildis Heitzer erklärt nicht zu können schreiben
[handtekeningen van:]
H: Denesen L: Spruincken M: Peeters
Mathijas Stroex Mertens
Straelen H1800-008 - 06-03-1800 - blz. 20 nr. 1
heute den fünfzehnten ventose jahr acht der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der
Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der
gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen,
einerseits Wilhelmus Goertgens, ackersmann, alt zwei
und driezig jahre,wohnhaft in gesagte gemeinde im
honnschaft Dam, sohn des verstorbene eheleuten Peter
Goertgens, und Adelgonda Hoever, gewohnd habend im
gesagtes honnschaft Dam, anderseits Agnes Eikes, alt
neunzehn jahre, wohnend im gesagtes honnschaft Dam,
tochter des Wilhelmus Eikes, taglöhner, und Agnes Kloots
wohnend in die gemeinde Herongen, alle im canton
Wankum, departement der Ruhr. - welche künftigen
eheleuten begleitet waren, von Christiaen Heussen,
ackersmann, alt acht und vierzig jahre, und Agnes
Goertgens, alt drei und sechzig jahre, und Matheus
Backus, schmid, alt dreizig jahre, alle im merhgesagtes
honnschaft Dam wohnhaft, erstere ein schwager, zweite
ein muhme, und dritte ein guten bekannten des genannten
Wilhelmus Goertgens, und Peter Eikes, taglöhner, alt dreizig
jahre, wohnend in die gemeinde Herongen, und brüder
der genannte Agnes Eikes, als zeugen. - nach dem ich
Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act
von Wilhelmus Goertgens datirt, am vierzehnten ventose
jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am sieben
und zwanzigsten august, tausend sieben hundert acht
und sechzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten
Peter Goertgens und Adelgonda Hoever gebuhren ist. - 2o
den geburts act von Agnes Eikes dairt am vierzehnten
ventose jahr acht des inhalts, daß Agnes Eikes gebuhren
ist am dreizehnten august tausend sieben hundert
ein und achtzig, aus der rechtmässige ehe von Wilhelmus
Eikes und Agnes Kloots . - 3o die schriftliche einwilligung
von Wilhelmus Eikes, und Agnes Kloots . - 4o die verkün-
digungs act der heirats versprechung zwisschen den künftigen
eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes Mertens den zehnten
dieses monats, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen
versammelungs ortes zu Strahlen. - auch nach dem Wilhelmus
Goertgens und Agnes Eikes mit lauter stimme erklärt
haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen
wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch
getahn, daß Wilhelmus Goertgens; und Agnes Eikes
ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen
act aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen mit
mir unterschrieben haben.
Agnes Eikes, Peter Eikes, und Agnes Goertgens erklären
alle nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
Straelen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Wilhelmus Guertijens Christianus Heussen Mertens
Straelen H1800-009 - 03-04-1800 - blz. 21 nr. 1
[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]
heute den dreizehnten germinal jahr acht der Franken repub-
lick des morgens um zehn uhr, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement
der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Mathias
Hansen, ackersmann, alt vier und zwanzig jahre, sohn der ver-
storbene eheleuten Aegidius Hansen und Helena Jansen, gewohnd
habend dahier aussen daß Mühlenthor, anderseits Mechtildis
Lijnsen, alt fünf und zwanzig jahre, tochter der verstorbene ehe-
leuten Laurens Lijnsen und Agnes Vincken, gewohnd habend
im honnschaft Dam, hiesiger gemeinde, canton Wankum,
departement der Ruhr. - welche beide künftigen eheleuten
begleitet waren, von Joannes Hansen, ackersmann, alt dreizig
jahre, wohnhaft dahier im Zand, allwo die künftigen eheleuten
auch sein wohnhaft, und Peter Hansen, mühler, # wohnend aussen
gesagtes Mühlenthor, und beide brüder des genannten Mathias
Hansen, und Helena Lijnsen, alt drei und zwanzig jahre, und
Anna Catharina Lijnsen, alt ein und zwanzig jahre, beide in
gesagtes Zand wohnhaft, und schwestern der genannte Mechtildis
Lijnsen, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen
habe: 1mo. den geburts act von Mathias Hansen datirt, am
zwölften germinal jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am
ein und zwanzigsten, sage ein und dreizigsten mai, tausend
sieben hundert sechs und siebenzig aus der rechtmässige ehe, von
Aegidius Hansen und Helena Jansen gebuhren ist. - 2o den geburts
act von Mechtildis Lijnsen datirt am zwölften germinal jahr acht
des inhalts, daß sie gebuhren ist, am dreizehnten mai tausend
sieben hundert fünf und siebzig, aus der rechtmässige ehe von
Laurens Lijnsen und Agnes Vincken. - 3dens die verkündigungs
act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten
aufgesetzt von mir Johannes Mertens den fünften dieses, und
angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes
zu Strahlen. - auch nach dem Mathias Hansen, und Mechtildis
Lijnsen mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegen-
seitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des
gesetses den ausspruch getahn, daß, Mathias Hansen und
Mechtildis Lijnsen ehelich verbunden sind. - und habe den
gegenwärtigen act aufgesetzt, welche Mathias Hansen
als partheiens allein mit mir unterschrieben hat; dem
Mechtildis Lijnsen und die andere genannte zeugen erklären
alle nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
Stralen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
M: Hansen Mertens
[bovenaan in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend
naar het "#" teken in de tekst:]
# alt sechs und dreizig jahre
[handtekening van:] Mertens
Straelen H1800-010 - 03-04-1800 - blz. 22 nr. 1
heute den achtzehnten germinal achten jahrs der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement
der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen,
einerseits Petrus Joannes Dorenbosch, gastwirth, alt drei
und dreizig jahre, wohnend dahier auf die Geldersche
strasse, sohn des Petri Dorenbosch, ackerbau, und Maria
Kempes, auf gesagte Geldersche strasse wohnhaft, und
anderseits Maria Agnes Straeten, alt neun und zwanzig
jahre, auf nehrgemeldete Geldersche strasse wohnhaft, tochter
der verstorbene eheleute Joannis Straeten, und Anna
Catharina de Risme, gewohnd habend in die gemeinde Kevelaer
canton Gelder, Ruhr departement. - welche beide künftigen
eheleuten begleitet waren, von Henrich Dorenbosch, schneider,
alt sechs und zwanzig jahre, wohnhaft zu Wachtendonck
unterm canton Wankum /: allwo die künftigen eheleuten, und
lebende eltern :/ gehörende, und Petrus Wilhelmus Alsters, contri-
butions empfänger des jahr 6 & 7, alt drei und vierzig jahre, auf
öfters gesagte Geldersche strasse wohnhaft, erstere ein rechte vetter
/: väterliche seite :/ andere ein schwager des genannten brautigam,
und Josephus Cornelissen, kostgänger, alt zwei und dreizig
jahre und Luvovicus Cornelissen, küsterie bedienten, alt
acht und zwanzig jahre, beide daher auf die Koulder strasse
wohnhaft, und güten bekannten der genannte braut, als
zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:
1o. den geburts act von Petrus Joannes Dorenbosch datirt
am zwölften dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am
ersten junius tausend sieben hundert sieben und sechzig aus der
rechtmässige ehe von Petri Dorenbosch und Maria
Kempes #. - 2o den geburts act von Maria Agnes Straeten
datirt am zwölften dieses inhalts, daß sie gebuhren ist am sechs
und zwanzigsten aprill, tausend sieben hundert ein und siebenzig
aus der rechtmässige ehe von Joannis
Straten und Anna Catharina de Risme. 3o. den verkündigungs
act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten
aufgesetzt von mir Johannes Mertens den neunten dieses, und
angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs
ortes dieser gemeinde. - auch nach dem Peter Joannis
Dorenbosch, und Maria Agnes Straeten mit lauter stimme
erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen
wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch getahn
daß Peter Joannis Dorenbosch, und Maria Agnes Straeten
ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen
act aufgesetzt, welche die partheien un die genannte
zeugen mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde
Straelen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
P: J. Dorenbosch Agnes Straeten
Hend Dorenbosch P: W: Alsters Mertens
Jos Cornelissen Lod Cornelissen
[in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend
naar het "#" teken in de tekst:]
# gebuhren ist
eprouve
[handtekening van:] M[...]ns
Straelen H1800-011 - 29-04-1800 - blz. 23 nr. 1
[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]
heute den neunten floreal achten jahrs der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr
in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen
um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Mathias Schoenmakers,
ackersmann, alt sechs und dreizig jahre, sohn des Pauli Schoen-
maekers,ackersmann, und Allegonda Jentjens, wohnhaft in
gesagte gemeinde im honnschaft Boekhold, allwo die künftigen
eheleuten auch sein wohnhaft, anderseits Anna Margaretha
Neeten, alt sechs und dreizig jahre, tochter des verstorbenen
Joannes Neeten, und dessen ehefrau Maria Jentjens, wohnend
im gesagtes honnschaft Boekhold, canton Wankum Ruhr
departement. - welche beide künftigen eheleuten begleitet
waren von Gerardus Schoenmakers, baursmann, alt neun und
dreizig jahre, und Joannes Schoenmaekers, ackersmann, alt
vier und dreizig jahre, beide brüders des genannten Mathias
Schoenmaekers, und Mechtildis Neeten, alt fünfzig jahre, und
Catharina Neeten, alt vierzig jahre, wohnhaft in mehrge-
meltes honnschaft Boekhold, /: allwo die zwei vorgenannte
zeugen auch wohnen :/ und schwestern der genannte Anna
Margaretha Neeten, als zeugen. - nach dem ich Johannes
Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act von Mathias
Schoenmakers datirt am zwei und zwanzigsten germinal
jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am ersten maij
tausend sieben hundert vier und sechzig aus der rechtmässige
ehe von obengenannten Pauli Schoenmaekers und Allegonda
Jentjens gebuhren ist. - 2tens den geburts act von Anna
Margaretha Neeten datirt, am zwei und zwanzigsten
germinal jahr acht des inhalts, daß sie gebuhren ist, am
ein und dreizigsten october, tausend sieben hundert vier und
sechzig aus der rechtmässige ehe, von Joannes Neeten, und
Maria Jentjens. 3tio den verkündigungs act der heirats
versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt
von mir Johannes Mertens den zwei und zwanzigsten
germinal jüngstens, und angeschlagen an die thüre des
gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde. -
auch nach dem Mathias Schoenmaekers, und Anna
Margaretha Neeten mit lauter stimme erklärt haben, daß
sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich
im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Mathias
Schoenmaekers, und Anna Margaretha Neeten ehelich
verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt,
welchen die partheien un die zeugen mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der
gemeinde Straelen jahr und tag wie oben.
Mathias Schoenmaekers erklärt nicht zu können schreiben
[handtekeningen van:]
Margretha Neten
Catharina Neeten Mertens
Straelen H1800-012 - 29-04-1800 - blz. 24 nr. 1
heute den neunten floreal achten jahrs der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der Ruhr
in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits
Joannes te Baerdt, taglöhner, alt zwei und vierzig jahre,
sohn der verstorbene eheleuten Cornelius te Baerth, und Mech-
tildis Bruncken, gewohnd habend im honnschaft Hetzert,
gesagte gemeinde, anderseits Margaretha Ida Keetels;
acht und zwanzig jahr alt, tochter des verstorbenen Anton
Keetels, und Eleonora Wenzels, wohnend dahier auf die
Mühlen strasse, allwo die beide künftige eheleuten
auch sein wohnhaft, canton Wankum, departement
der Ruhr. - welche beide künftigen eheleuten begleitet waren
[von] Wilhelm te Baerdt, ackersmann, alt sieben und vierzig
jahre, und Mathias te Baerdt, taglöhner, alt fünf und
vierzig jahre wohnend dahier auf die Venlose strasse, andere
im honnschaft Hetzert hiesiger gemeinde, und beide
brüders des genannten Joannes te Baerdt, und Jacobus
Keetels, schmid, alt vier und zwanzig jahre, im canton
Gelder, in die gemeinde Pondt wohnhaft, und Elisabeth
Keetels, sechs und zwanzig jahr alt, wohnend aug gesagte
Mühlen strasse, erstere ein brüder, letztere ein schwester
der genannte Margaretha Ida Keetels, als zeugen. -
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo.
den geburts act von Joannes te Baerdt datirt am achten
floreal jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am
neun und zwanzigsten september tausend sieben hundert
acht und fünfzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten
Cornelius te Baerdt und Mechtildis Bruncken gebuhren ist.
2o den geburts act von Margaretha Ida Keetels datirt
am achten floreal jahr acht des inhalts, daß sie gebuhren
ist am dreizehnten julius tausend sieben hundert zwei
und siebenzig aus der rechtmässige ehe, von Anton
Keetels und Eleonora Wenzels. - 3tens den verkündigungs
act der heirats versprechung zwisschen den künftigen
eheleuten aufgesetzt von mir Johannes Mertens den
zwei und zwanzigsten germinal jüngstens, und
angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs
ortes zu Straelen - auch nach dem Joannes te Baerdt
und Margaretha Ida Keetels mit lauter stimme
erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten
nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den
ausspruch getahn, daß Joannes te Baerdt und Margaretha
Ida Keetels ehelich verbunden sind, und habe den
gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die partheien
und die zeugen mit mir unterschrieben haben. - geschehen im
gewöhnlichen versammelungs ortes zu Straelen jahr und tag wie oben.
Margaretha Ida Keetels, Jacobus Keetels, und Elisabeth Keetels erklären
nicht zu können schreiben.
[handtekeningen van:]
Joannes te Baert Wilhelmus te Baert Mertens
Matthis tee Baert
Straelen H1800-013 - 29-04-1800 - blz. 25 nr. 1
[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]
heute den neunten floreal achten jahrs der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der
Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits
Joannes Christianus Harmis,ackersmann, alt ein und
vierzig jahre, sohn der verstorbene eheleuten Johannes Harmis
und Maria Catharina Laers, gewohnd habend im honnschaft
Vossum, hiesiger gemeinde, allwo der brautigam auch ist
wohnhaft, anderseits Anna Christina Weijer, alt driezig
jahre, wohnend dahier auf die Venlosche strasse, tochter
der verstorbene eheleuten Thomas Weijer und Joanna Jansen,
gewohnd habend im gesagtes honnschaft Vossum, canton
Wankum, departement der Ruhr. - welcher künftige
eheleuten begleitet waren von Adolphus Harmis, ackers-
mann, alt sieben und zwanzig jahre, und Matthis Harmis
auch baursmann, alt fünfzig [sic] und zwanzig jahre, beide
im vorschrieben honnschaft Vossum wohnhaft, und brüders
des genannten brautigam, und Elisabeth Weijer, alt vier
und dreizig jahre, dahier im honnschaft Westerbroek
wohnhaft, und Agnes Heuffs, alt vier und zwanzig jahre,
wohnend in mehrgemeldetes honnschaft Vossum, erstere
ein schwester, andere ein nichte /: vaterliche seite :/ der
genannte Anna Christina Weijer, als zeugen. - nach dem
ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts
act von Joannes Christianus Harmis datirt am dritten
dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am ersten
januarius tausend sieben hundert neun und fünfzig
aus der rechtmässige ehe von obengenannten Johannes
Harmis und Maria Catharina Laers gebuhren ist.
2o den geburts act von Anna Christina Weijer datirt am
vierten dieses des inhalts das sie gebuhren ist, am zwei und
zwanzigsten januarius tausend sieben hundert siebezig
aus der rechtmässige ehe von Thomas Weijer und Joanna
Jansen. 3o. den verkündigungs act der heirats versprechung
zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes
Mertens den zwei und zwanzigsten germinal jahr acht,
und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versamme-
lungs ortes dieser gemeinde - auch nach dem Joannes
Christianus Harmis und Anna Christina Weijer mit
lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig
zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des
gesetses den ausspruch getahn, daß Joannes Christianus
Harmis und Anna Christina Weijer ehelich verbunden sind.
und habe den gegenwärtigen act aufgestellt, und allein
unterschrieben, weil die partheien und zeugen
erklärten nicht zu können schreiben. -
geschehen zu Stralen im gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekening van:]
Mertens
Straelen H1800-014 - 06-05-1800 - blz. 26 nr. 1
heute den sechszehnten floreal achten jahrs der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens
municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der Ruhr
in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits
Petrus Jacobus Holt, taglöhner, alt neun und zwanzig jahre,
wohnend dahier auf die Gelderse strasse, sohn des verstorbene
Peter Holt, und dessen ehefrau Petronella te Loije, auf
gesagte Gelderse strasse wohnhaft, anderseits Anna
Catharina Philipsen, alt sieben und zwanzig jahre, wohnhaft
im honnschaft Vossum hiesiger gemeinde, tochter der verstor-
bene eheleuten Joannis Philipsen und Anna Maria Gerkens,
gewohnd habend dahier im Zand, canton Wankum, departement
der Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet
waren, von Frans Roels, vaßbonder, alt vierzig jahre, wohnend
auf mehrgesagte Gelderse strasse, und Peter te Loije, taglöhner,
acht und fünfzig jahr alt, wohnend dahier auf die [..]belloer
strasse, erstere ein vetter, andere ein oheim /: mutterliche seite :/
des genannte Petrus Jacobus Holt, und Maria Sibilla Philipsen
alt drie und zwanzig jahre, im honnschaft Dam hiesiger
gemeinde wohnhaft, und Margaretha Geerkens, sechzig jahr
alt, wohnend dahier auf die Mühlen strasse, und muhme
/: mutterliche seite :/ andere ein schwester der genannte Anna
Catharina Philipsen, als zeugen. - nach dem ich Johannes
Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Petrus
Jacobus Holt datirt am eilften dieses, wodurch beurkündiget
wird, daß er am ein und zwanzigsten februar tausend
sieben hundert neun und siebenzig aus der rechtmässige ehe, von
obengenannten Peter Holt, und Petronella te Loije gebuhren ist.
2o den geburts act von Anna Catharina Philipsen datirt
am eilften dieses inhalts, daß Anna Catharina Philipsen gebuh-
ren ist, den zehnten aprill tausend sieben hundert drei und
siebenzig aus der rechtmässige ehe, von Joannes Philipsen, und
Anna Maria Geerkens. - 3o den verkündigungs act der heirats
versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von
mir Johannes Mertens den neun und zwanzigsten germinal
jüngstens, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen
versammelungs ortes dieser gemeinde - auch nach dem
Peter Jacobus Holt, und Anna Catharina Philipsen mit
lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu
ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses
den ausspruch getahn, daß Peter Jacobus Holt, und Anna
Catharina Philipsen ehelich verbunden sind. - und habe den
gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die partheien und
die zeugen mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde Strahlen. jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Peter IJocobus Holt
Anna Catarina Flipsen F. Roels Mertens
die ubrige in gegenwärtigen act benannten zeugen
erklären nicht zu können schreiben
M.
Straelen H1800-015 - 06-05-1800 - blz. 27 nr. 1
[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]
heute den sechszehnten floreal achten jahrs der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement
der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Albertus
Haeren, ackersmann alt dreizig jahre, wohnhaft in die gemein-
de Leuth, im dorf, soh des verstorbenen Mathias Haeren, und
dessen ehefrau Gretjen Bossen, auch in gesagt dorf wohnhaft,
anderseits Maria Gertrudis Heijer, acht und vierzig jahr
alt, in gesagte gemeinde Stralen im im honnschaft Dam wohn-
haft # tochter der verstorbene eheleuten Arnold Heijer, und
Gertrudis Lagcker, gewohnd habend in die gemeinde Herongen
im dorf, alle in canton Wankum departement der Ruhr.
- welche beide künftige eheleuten begleitet waren, von
Egedius Haeren, ackersmann, alt zwei und dreizig jahre, und
Jacobus Haeren, baursmann, sechs und zwanzig jahr alt,
beide in gesagtes dorf Leuth wohnhaft, und brüders des
genannten Albertus Haeren, und Peter Heijer, alt drei und
fünfzig jahre, und Allegonda Heijer, sechs und fünfzig jahr
alt, im mehrgemeldete gemeinde Leuth im honnschaft Bosch
wohnhaft, andere wohnend im gesagtes dorff Herongen, und
beider /: letztere ein schwester :/ der genannte Maria Gertrudis
Heijer, als zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen
habe: 1o. den geburts act von Albertus Haeren datirt am neunten
dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am ersten october
tausend sieben hundert siebenzig aus der rechtmässige eheleuten
Mathias Haeren und Gretjen Bossen gebuhren ist. 2o den geburts
act von Maria Gertrudis Heijer datirt am neunten dieses
inhalts, daß Maria Gertrudis Heijer gebuhren ist am sechs
und zwanzigsten februar tausend sieben hundert zwei und
fünfzig aus der rechtmässige ehe von Arnold Heijer und
Gertrud Lagcker. - 3o den verkündigungs act der heirats
versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt
von mir Johannes Mertens den sechsten diese, und
angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs
ortes dieser gemeinde und jener in die gemeinde Leuth -
auch nach dem Albertus Haeren und Maria Gertrudis
Heijer mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich
gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im
nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Albertus
Haeren, und Maria Gertrudis Heijer ehelich verbunden sind.
und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, und
allein unterschrieben, denn die partheien, und
die genannte zeugen erklärten alle nicht zu können
schreiben. - geschehen im gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde Straelen jahr und tag wie oben.
[handtekening van:]
Mertens
[in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend
naar het "#" teken in de tekst:]
# mutter des
verstorbenen
Peter Huijskens
M.
Straelen H1800-016 - 06-05-1800 - blz. 28 nr. 1
heute den sechszehnten floreal jahr acht der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen Ruhr
departement in dem gewöhnlichen versammelungs ortes
der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen
einerseits Gerard Henri Hubberden, ackersmann, alt zwei
und vierzig jahre, wohnend in gesagte gemeinde im honnschaft
Holt, sohn der verstorbene eheleute Jan Hubberden, und
Margareth Wimmers, im canton Gelder, in die gemeinde
Walbeck auf die Laag strasse gewohnd habend, anderseits
Margaretha angen Eijndt, alt vier und vierzig jahre, wohnend
im honnschaft Vossum hiesiger gemeinde, wittwe des
verstorbene Gotsewinus Paes, und tochter des verstorbenen
Martinus angen Eijndt und dessen ehefrau Anna
Bornis, alt fünf und siebenzig jahre, wohnend im
gesagtes honnschaft Vossum, canton Wankum, departement
der Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet waren,
von Joannes Janssen, ackermanns, alt sechs und zwanzig
jahre,, und Joannes Bongen, baursmann, alt acht und dreizig
jahre beide im gesagtes honnschaft Holt wohnhaft, und güte
bekannten des genannten Gerard Henri Hubberden, und Joanna
angen Eijndt, alt fünf und vierzig jahre, wohnend in mehr-
gesahtes honnschaft Vossum, und Maria angen Eijndt, alt
zwei und vierzig jahre, wohnend in die gemeinde Herongen,
hiesiger canton, beide schwester der genannte Margaretha
angen Eijndt, als zeugen. nach dem ich Johannes Mertens
vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Gerard Henri
Hubberden datirt am sechszehnten germinal jahr acht,
wodurch beurkündiget wird, daß er am achtzehnten janvier
tausend sieben hundert acht und fünfzig, aus der recht-
mässige ehe, von oben genannten Jan Hubberden, und Mar-
gerath Wimmers gebuhren ist. 2o den geburts act von
Margaretha angen Eijndt datirt am vier und zwanzigsten
germinal jahr acht des inhalts daß sie gebuhren ist, am zwei
und zwanzigsten mai tausend sieben hundert sechs und fünfzig
aus der rechtmässige ehe, von Martinus angen Eijndt und Anna
Bornis. - 3o den verkündigungs act der heirats versprechung
zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes
Mertens den neun und zwanzigsten germinal jüngstens, und ange-
schlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde - auch nach dem Gerard Henri Hubberden und Mar-
garetha angen Eijndt mit lauter stimme erklärt haben, daß
sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im
nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Gerard Henri
Hubberden und Margaretha angen Eijndt ehelich verbunden sind.
und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen Gerard
Henri Hubberde, brautigam, Joannes Janssen und Joannes
Bongen mit mir unterschrieben haben: - Margaretha angen Eijndt
Johanna angen Eijndt, und Maria angen Eijndt erklären nicht
zu können schreiben. - geschehen im gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde Straelen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Gerardus Henricus Huijberden Joannes Bongen
IJoannus IJanssen Mertens
Straelen H1800-017 - 06-05-1800 - blz. 29 nr. 1
[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]
heute den sechszehnten floreal jahr acht der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens municipal
adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr in dem gewöhn-
lichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss
zu schliessen einerseits Petrus Joannes Neeten, achersmann, fünf
und zwanzig jahr alt, in gesagte gemeinde im honnschaft Holt wohn-
haft, sohn der verstorbene eheleuten Jacob Neeten, und Sibilla Mullers
gewohnd habend im honnschaft Westerbroeck hiesiger gemeinde, ander-
seits Petronella Keijsers, alt fünf und zwanzig jahre, wohnend im
gesagtes honnschaft Holt, tochter des verstorbenen Gerard Keijsers, und
dessen ehefrau Christina Eermans, wohnend im honnschaft
Boekholt hiesiger gemeinde, canton Wankum, departement
der Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet waren,
von Jacobus Neeten, ackersmann, alt drei und zwanzig
jahre, wohnend in die gemeinde Velden, hiesiger canton, und
Peter Vallen, baursmann, vierizg jahr alt, in mehrgemeldetes
honnschaft Holt wohnhaft, und erstere ein brüder, letztere ein
oheim /: vatterliche seite :/ des genannten Petrus Joannes Neeten,
und Allegonda Keijsers, alt drei und zwanzig jahre, wohnend im
gesagtes honnschaft Westerbroek, und Catharina Keijsers, fünf
und zwanzig jahr alt, wohnend im öfters gesagt honnschaft
Holt, und beide schwestern der genannte Petronella Keijsers, als
zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:
1o. den geburts act von Petrus Joannes Neeten datirt am achten
dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am achtzehnten november
tausend sieben hundert fünf und siebzig, aus der rechtmässige ehe,
von oben genannten Jacob Neeten, und Sibilla Mullers gebuhren
ist. 2o den geburts act von Petronella Keijsers datirt am
achten dieses inhalts, daß sie gebuhren ist am
neunten october tausend sieben hundert fünf und siebenzig,
aus der rechtmässige ehe von Gerard Keijsers, und
Christina Eermans. 3o den verkündigungs act der
heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt
von mir Johannes Mertens den neun und zwanzigsten germinal
jüngstens, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen
versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem
Petrus Joannes Neeten und Petronella Keijsers mit lauter
stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten
nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch
getahn, daß Petrus Joannes Neeten und Petronella Keijsers
ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act
aufgesetzt, welchen Petrus Joannes Neeten, brautigam, Jacobus
Neeten, und Petrus Vallen mit mir unterschrieben haben.
Petronella Keijsers, braut, Allegonda Keijsers und Catharina
Keijsers erklären nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
Straelen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
P. IJoannes Neeten IJoacobus Neeten Mertens
Straelen H1800-018 - 06-05-1800 - blz. 30 nr. 1
heute den sechszehnten floreal jahr acht der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement
der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der
gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen
einerseits Jacobus alias Wilhelmus Westers, ackersmann,
alt drei und zwanzig jahre, sohn der verstorbenen Joannes
Westers, und dessen ehefrau Petronella Haafs, anderseits
Maria Helena Paes, alt vier und zwanzig jahre, tochter der
verstorbene Aldegonda Paes, gewohnd habend im honnschaft
Hetzert, gesagte gemeinde, allwo die künftigen eheleuten
auch sein wohnhaft, canton Wankum, departement der
Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet waren, von
Andries Westers, ackersmann, fünf und zwanzig jahre alt, und
Joannes Haafs, baursman #, beide im genannte honnschaft
Hetzert wohnhaft, und erstere ein brüder, andere ein oheim
/: mutterliche seite :/ des genannten Jacobus alias Wilhelmus
Westers, und Wilhelmus Paes, taglöhner, alt dreizig jahre
und Maria Paes, ein und zwanzig jahre alt, beide wohnend
in mehrgemeldetes honnschaft Hetzert, und erstere ein vetter
letztere ein nichte /: mutterliche seite :/ der genannte Maria
Helena Paes, als zeugen. nach dem ich Johannes Mertens
vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Jacobus alias
Wilhelmus Westers datirt am neunten floreal jahr acht,
wodurch beurkündiget wird, daß er am siebenzehnten merz
tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der rechtmässige
ehe, von oben genannten Joannes Westers, und Petronella
Haafs gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria Helena
Paes datirt am neunten dieses inhalts, daß sie gebuhren
ist, am siebenten november tausend sieben hundert sechs
und siebenzig, von genannte Aldegonda Paes. - 3o den
verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den
künftigen eheleuten aufgesetzt, von mir Johannes Mertens
den neun und zwanzigsten germinal jüngstens, und angeschla-
gen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes
dieser gemeinde. - auch nach dem Wilhelmus Westers
und Maria Helena Paes mit lauter stimme erklärt
haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen
wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch
getahn, daß Wilhelmus Westers, und Maria Helena Paes
ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act
aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen mit mir
unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
jahr und tag wie oben.
Jacobus alias Wilhelmus Westers, Maria Helena Paes
und Maria Paes erklären alle nicht zu können schreiben.
[handtekeningen van:]
Andrijas Wijsters, IJohaennes Haefs Mertens
Wilhelmus Paesch
[in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend
naar het "#" teken in de tekst:]
[....] und fünfzig jahr
alt [eerste woord onleesbaar door perforatie]
Straelen H1800-019 - 13-05-1800 - blz. 31 nr. 1
heute den drei und zwanzigsten floreal jahr acht der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes
Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement
der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen einerseits Joannes
Strompen, ackersmann, acht und dreizig jahre alt, sohn der
verstorbene eheleute Gerardus Strompen, und Margaretha Staelen,
anderseits Maria Catharina Pasch, alt zwei und zwanzig
jahre, tochter der Petrus Paesch, taglöhner, und dessen verstorbenen
ehefrau Anna Pannebackers, wohnend dahier im honnschaft Hetzert,
allwo auch die andere verstorbene eheleute gewohnd habend, und die
künftigen eheleuten auch sein wohnhaft, canton Wankum, Ruhr
departement. - welche beide künftige eheleuten begleitet
waren, von Godefridus Strompen, ackersmann, alt fünf und fünfzig
jahre, und Arnold Strompen, baursmann, acht und vierzig jahr
alt, neide in gesagtes honnschaft Hetzert wohnhaft, und brüder
des genannten Joannes Strompen, und Wilhelm Paesch, schneider,
alt fünf und zwanzig jahre, und Aldegonda Pasch, alt ein und
zwanzig jahre, auch beide im nehrgemeldetes honnschaft,
erstere ein brüder, andere ein schwester der genannte Maria
Catharina Paesch /: heist doch in der wandlung Anna Maria :/ als
zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:
1o. den geburts act von Joannes Strompen datirt am fünf-
zehnten frimaire jahr sieben, wodurch beurkündiget wird, daß er
am siebenten november tausend sieben hundert zwei und sechzig
aus der rechtmässige ehe von oben genannten Gerardus Strompen
und Margaretha Staelen gebuhren ist. - 2o den geburts act
von Maria Catharina Pasch, datirt am fünfzehnten frimaire
jahr sieben des inhalts, daß sie gebuhren ist, am zehnten
april tausend sieben hundert acht und siebenzig, aus der rechtmässige
ehe von Petrus Paesch, und Anna Pannebackers. - 3o den
verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den künftigen
eheleuten aufgesetzt, von mir Johannes Mertens den sechsten
dieses, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versamme-
lungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem Joannes Strompen
und Maria Catharina Pasch mit lauter stimme erklärt
haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe
ich im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß
Joannes Strompen, und Maria Catharina Pasch ehelich verbunden
sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen
Wilhelm Paesch, als zeuge, allein mit mir unterschrieben hat,
den die partheien und die andere genannte zeugen erklären
alle nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde
Stralen jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Wilhelmus Pasch Mertens
Straelen H1800-020 - 13-05-1800 - blz. 32 nr. 1
heute den drei und zwanzigsten floreal jahr acht der
Franken republick des morgens um zehn uhr, sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen
departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss [zu] schliessen
einerseits Wilhelmus Reinerus Willemsen, ackersmann,
alt acht und dreizig jahren, in hiesiger gemeinde im honnschaft
Holt wohnhaft, sohn der verstorbene eheleuten Goedefridus
Willemsen und Catharina Coennis, gewohnd habend im gesagtes
honnschaf, anderseijts Maria Neijkens, alt dreizig jahre,wohnend
im mehrgesagtes honnschaft Holt, tochter der verstorbene eheleuten
Petri Neijkens, und Joanna Kersten, gewohnd habend im honnschaft
Westerbroek hiesiger gemeinde, canton Wankum, departement.der
Ruhr - welche beide künftige eheleuten begleitet waren, von
Henrich Mertens, schuster, alt drei und vierzig jahre, und
Matthias Hoedmakchers, weber, drie und dreizig jahre, beide dahier
in der stad Strahlen wohnhaft, und güte bekannten des
brautigams, und Conrard Theunissen, ackersmann, alt fünf
und fünfzig jahre, und Laurentius Wassenberghs, rodtgerber,
alt fünf und zwanzig jahre, beide auch dahier in der stad
Straelen wohnhaft, und güte bekannten der braut, als
zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o.
den geburts act von der brautigam datiert zu Wankum - den
zehnten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am siebenzehnten
maij, ein tausend sieben hundert zwei und sechzig aus der
rechtmässige ehe von obengenannten Goedefridus Willemsen,
und Catharina Coennis gebohren ist. - 2o den geburts act
von Maria Neijkens datiert zu Wankum am zehnten
dieses des inhalts, daß sie gebohren ist am fünf und
zwanzigsten aprill tausend sieben hundert neun und sechzig
aus der rechtmässige ehe, von Petri Neijkens, und Joanna
Kersten. 3o den verkündigungs act der heirats versprechung zwissen
den künftigen eheleuten aufgesetzt, von mir Johannes Mertens
den sechsten dieses, und angeschlagen an die thüre des gewöhn-
lichen versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem
Wilhelmus Reinerus Willemsen und Maria Neijkens mit
lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehe-
gatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetzes
den ausspruch getahn, daß Reinerus Willemsen und
Maria Neijkens ehelich verbunden sind. und habe den
gegenwärtigen act aufgesetzt, welche die partheien und zeugen
mit mir unterschrieben haben. Maria Neijkens
erklärt nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde
jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
M: Huthmacker
W R Wilmsen H: Mertens
Conraed Teunissen L: Wassenberg Mertens ad.
Straelen H1800-021 - 27-05-1800 - blz. 33 nr. 1
heute den siebenten praireal jahr acht der Franken republick
um zehn uhr des morgens sind vor mir Johannes Mertens munici-
pal adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr in dem
gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen um ein
ehebundniss zu schliessen einerseits Peter Henrich Germes, ackersmann
sechs und zwanzig jahr alt, in hiesiger gemeinde im honnschaft Westerbroek
wohnhaft, sohn des Herman Germes, ackersmann, und Petronella
Schellberghs, wohnend in gesagtes honnschaft Westerbroek, anderseits
Maria Gertrudis Weijs, alt drie und zwanzig jahre, wohnhaft in die
gemeinde Gribbervoorst auf es Reuring, tochter des Albert Weijs
ackersmann, und Catharina op Schroft, auf gesagtes Reuring
unter canton Hoorst, und Niedermaas departement wohnhaft,
canton Wankum, departement.der Ruhr - welche beide künf-
tige eheleuten begleitet waren, von Mathias Germes, baurmann,
alt sechs und dreizig jahre, wohnend im honnschaft Holt, hiesiger
gemeinde, und Wilhelmus Schellberghs, ackersmann, zwei und
zwanzig jahr alt, wohnend in die gemeinde Pondt, canton Gelder
departement.der Ruh, erstere ein vetter /: vaterliche seite :/ und letztere
/: mutterliche seite :/ des genannten Peter Henrich Germes, und
Henricus Weijs, bauersmann, alt sechs und zwanzig jahre, und Gerardus
Weijs, ackersmann, ein und zwanzig jahr alt, und beide in gesagtes
canton Hoorst, und departement der Niedermaas auf Reuring wohnhaft,
und beide brüder der genannte Maria Gertrudis Weijs als zeugen.
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts
act von Peter Henricus Germes datiert am dritten dieses, wodurch beurkün-
diget wird, daß er am zwanzigsten februarius, ein tausend sieben hundert
vier und siebenzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten
Herman Germes und Petronella Schellberghs gebuhren ist. - 2o den
geburts act von Maria Gertrudis Weijs, datiert am dritten dieses
inhalts, daß sie gebohren ist am fünf und zwanzigsten september
tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der rechtmässige
ehe von Albert Weijs und Catharina op Schroft. 3o den verkün-
digungs act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten
aufgesetzt, von mir Johannes Mertens den ein und zwanzigste
floreal letzhin, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen
versammelungs ortes dieser gemeinde, und jener in die gemeinde
Gribbervoorst. - auch nach dem Peter Henrich Germes, und
Maria Gertrudis Weijs mit lauter stimme erklärt haben, daß
sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im
nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß Peter Henrich
Germes, und Maria Gertrudis Weijs ehelich verbunden sind.
und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welche die partheien
und die zeugen mit mir unterschrieben haben.
Maria Gertrudis Weijs und Henricus Weijs erklären nicht zu
können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde
jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Peter Henrijeck Germeus Gerads Weijs Mertens
Maethijs Germeies Wilhelmus Schelbergs
Straelen H1800-022 - 16-06-1800 - blz. 34 nr. 1
heute den sieben und zwanzigsten praireal jahr acht der
Franken republick des morgens um zehn uhr, sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen
departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen
einerseits Josephus Tilmanus Tillmans, schenkwirth, alt ein und
dreizig jahre, sohn der verstorbene eheleuten Jacob Tillmans
und Joanna Stelkens, anderseits Maria Catharina Gellen
alias Hunnekens, achtzehn jahr alt, tochter des verstorbenen
Arnold Gellen alias Hunnekens, und dessen ehefrau Sijbilla
Liesen, wohnend dahier auf die Koulder strasse, allwo die künftigen
eheleuten auch sein wohnhaft, und auch die erst verstorbene
genannte eheleuten gewohnd habend, canton Wankum, Ruhr
departement. - welche beide künftigen eheleuten begleitet waren,
von Annonus Tillmans, priester, alt sechs und zwanzig jahre,
und Michael Tillmans, ackersmann, neun und zwanzig jahr
alt, erstere dahier auf die pastorath, andere auf gesagte Koulder strasse
wohnhaft, und brüders des genannten Josephus Tilmanus Tillmans,
und Cornelius Hunnekens, gärtner, drei und zwanzig jahr alt,
wohnend in die gemeinde Venlo, selbiges canton, und Niedermaas
departement gegen über der postwagen im Kluijs genannt, und
Mathias Hunnekens, ackersmann, alt vierzig jahre, wohnend
im honnschaft Boekholt, hiesiger gemeinde, erstere ein rechte
brüder, letztere ein halbe brüder der genannte Maria Catharina
Gellen, alias Hunnekens, als zeugen. nach dem ich Johannes
Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Josephus
Tilmanus Tillmans datirt am drei und zwanzigsten /: praireal :/
dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am dritten maij tausend
sieben hundert neun und sechszig aus der rechtmässige ehe von
obengenannten Jacob Tillmans und Joanna Stelkens gebuhren
ist. - 2o den geburts act von Maria Catharina Gellen, datirt
am drei und zwanzigsten dieses inhalts, daß sie gebuhren ist, am
fünf zehnten augustus tausend sieben hundert zwei und achtzig
aus der rechtmässige ehe, von Arnold Gellen und Sijbilla Liesen.
- 3o die schriftliche einwilligung von Liesen. 4o
den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den
künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes Mertens den
zwölften dieses monats und angeschlagen an die thüre des
gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch
nach dem Josephus Tilmanus Tillmans, und Maria Catharina
Gellen mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich
gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen
des gesetzes den ausspruch getahn, daß Josephus Tilmanus
Tillmans, und Maria Catharina Gellen ehelich verbunden sind.
und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welche die partheien
und die zeugen mit mir unterschrieben haben. - geschehen im
gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Joseph Tilmans A. Tilmans C: Hunnekens
M: C: Gellen M: Tilmans Mertens
Conre[..] [onleesbaar]
Straelen H1800-023 - 23-06-1800 - blz. 35 nr. 1
heute den vierten messidor jahr acht der Franken republick
um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens municipal
adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr in dem
gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen
um ein ehebundniss zu schliessen einerseits Jean te Loij, ackers-
mann, alt zwei und vierzig jahre, sohn des Jean te Loij,
baursmann, und Margaretha Deselers, in die gemeinde
Pont, im canton Gelder und Ruhr departement wohnahft,
anderseits Maria Agnes Daerlmans, alt ein und zwanzig
jahre, wohnend dahier im honnschaft Vossum, allwo der brautigam
auch ist wohnhaft, tochter der verstorbene eheleuten Peter
Daerlmans, und Sibilla Mulders, gewohnd habend im honnschaft
Westerbroeck, hiesiger gemeinde, canton Wankum, Ruhr
departement. - welche beide künftigen eheleuten begleitet
waren, von Nicolaus te Loij, baursmann, alt sechs und dreizig
jahre, und Henrich te Loij, ackersmann, alt vier und dreizig
jahre, beide in gesagte gemeinde Pont wohnhaft, und brüders
des genannten Jean te Loij, und Joannes Neeten, ackersmann,
fünf und zwanzig jahr alt, und Anna Catharina Daerlmans
ein und zwanzig jahr alt, schwester, und erstere ein halbe
brüder /: wohnend beide im gesagtes honnschaft Vossum :/ der genannte
Maria Agnes Daerlmans, als zeugen. nach dem ich Johannes
Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von
Jean te Loij datirt, am drei und zwanzigsten praireal jüngst[ens]
wodurch beurkündiget wird, daß er am zwanzigsten octobre
tausend, sieben hundert acht und fünfzig aus der rechtmässige
ehe von obengenannten Jean te Loij und Margaretha Deselers gebuhren
ist. - 2o den geburts act von Maria Agnes Daerlmans datirt
am sechs und zwanzigsten praireal jüngstens des inhalts, daß
Maria Agnes Daerlmans gebuhren ist, am sechs und zwanzigsten
marz tausend sieben hundert siebenzig neun, aus der rechtmässige
ehe von Peter Daerlmans, und Sibilla Mulders. - 3o den verkündigungs
act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten
aufgesetzt von mir Johannes Mertens den achtzehnten praireal
jahr acht und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen
versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem Jean
te Loij, und Maria Agnes Daerlmans mit lauter stimme
erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen
wollen, habe ich im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn,
daß Jean te Loij und Maria Agnes Daerlmans ehelich
verbunden sind. und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt,
welche die partheien und die zeugen mit mir unterschrieben
haben. - Maria Agnes, und Anna Catharina
Daerlmans erklären beide nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde
jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Joannes the Loij Nicolaes te Loij H: te Loij
Mertens
Straelen H1800-024 - 23-06-1800 - blz. 36 nr. 1
heute den vierten messidor jahr acht der Franken
republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Straelen
departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu
schliessen, einerseits Gerardus Girbecks, ackersmann,
alt dreizig jahr, sohn des Peter Girbecks, ackersmann,
und Christina Huskens, anderseits Anna Maria Engh,
alt sech und zwanzig jahre, tochter des Peter Engh,
baursmann, und Catharina Spruncken, wohnend dahier
im honnschaft Dam, allwo die andere genann[t]e eheleuten,
und die künftige eheleuten, auch sein wohnhaft, canton
Wankum, departement der Ruhr. -
welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von
Peter Joannes Geerbecks, ackersmann, alt sechs und
zwanzig jahre, wohnend dahier im honnschaft Hetzert, und
Ida Geerbecks, alt sieben und zwanzig jahre, im gesagtes
honnschaft Dam wohnhaft, erstere ein brüder, andere
ein schwester des genannten Gerardus Girbecks, und
Wilhelmus Engh, ackersmann, alt drei und dreizig jahre,
und Allegonda Engh, alt fünf und dreizig jahre, beide im
mehrgemeldetes honnschaft Dam wohnhaft, erstere ein
brüder, andere ein schwester der genannte Anna Maria
Engh, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens
vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Gerardus Girbecks
datirt am ersten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß
er am neunten julius tausend sieben hundert siebenzig
aus der rechtmässige ehe von obengenannten Peter
Girbecks und Christina Huskens gebuhren ist. -
2o den geburts act von Anna Maria Engh datirt am
ersten dieses inhalts daß sie gebuhren ist, am ein und
zwanzigsten october ein tausend sieben hundert vier und
siebenzig aus der rechtmässige ehe von Peter Engh,
und Catharina Spruncken. - 3o den verkündigungs act der
heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten
aufgesetzt von mir Johannes Mertens den achtzehnten
praireal jungstens und angeschlagen an die thüre des
gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde. -
auch nach dem Gerardus Girbecks und Anna Maria
Engh mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich
gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen
des gesetzes den ausspruch getahn, daß Gerardus Girbecks
und Anna Maria Engh ehelich verbunden sind.
und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen Gerardus
Girbecks, brautigam, Peter Joannes Girbecks, und Wilhelmus
Engh mit mir unterschrieben haben. die braut, und die
andere genannte zeugen erklären alle nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde datum ut supra
[handtekeningen van:]
Gaerdus Geerbcks Peter Gerbcks
Wijlhelmus Engh Mertens
Straelen H1800-025 - 23-06-1800 - blz. 37 nr. 1
heute den sechs und zwanzigsten messidor achten jahr der
Franken republick um zehn uhr des morgens sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen
departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen # Hermanus Seijen, ackers-
mann, alt neun und zwanzig jahre, wohnend in gesagte
gemeinde im honnschaft Westerbroek, sohn der verstorbene
eheleuten Antonij Seijen und Elisabeth Stijnen, gewohnd
habend im gesagtes honnschaft, anderseits Maria Catharina
Petsches, alt dreizig jahre, tochter des Joannes Petsches, ackers-
mann, und Petronella Backhuijs, wohnend dahier im honnsachaft
Dam, allwo die künftige braut auh ist wohnahft, canton
Wankum, departement der Ruhr. -
welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von Peter
Joannes Zeijen, ackersmann, alt sechs und zwanzig jahre, wohnend
in mehrgemeltes honnschaft Dam, und brüder des brautigams,
und Wilhelmus Petsches, taglöhner, alt sieben und dreizig jahre,
dahier im honnschaft Boekhold wohnhaft, und Jacobus Petsches,
ackersmann, alt fünf und dreizig jahre, wohnend in öfters
gesagt honnschaft Dam, und Peter Joannes Petsches, baursmann,
acht und und zwanzig jahr alt, im mehrgesagtes honnschaft Wester-
broek wohnhaft, und alle brüders des genannte Maria Catharina
Petsches, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens
vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Hermanus Seijen
datirt am zwölften dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er
am sechsten februarij tausend sieben hundert ein und siebenzig
aus der rechtmässige ehe von obengenannten Antonij Seijen und
Elisabeth Stijnen gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria
Catharina Petsches datirt am zwölften dieses inhalts, daß sie
am ersten aprill tausend sieben hundert siebenzig gebuhren ist
aus der rechtmässige ehe von Joannes Petsches, und Petronella
Backhuijs. -- den verkündigungs act der heirats versprech-
ung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir
Johannes Mertens den neunten dieses und angeschlagen an
die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde. - auch nach dem Hermanus Seijen und
Maria Catharina Petsches mit lauter stimme erklärt haben,
daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe
ich im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß
Hermanus Seijen und Maria Catharina Petsches ehelich
verbunden sind. und habe den gegenwärtigen act aufge-
stellt, und allein unterschrieben, denn die partheien, und
die zeugen erklären alle nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekening van:]
Mertens
[bovenaan in de linkermarge bijgeschreven,
verwijzende naar het "#" teken in de tekst:]
um ein ehebundniss zu schliessen,
einerseits
eprouve Mertens
Straelen H1800-026 - 23-06-1800 - blz. 38 nr. 1
heute den sechs und zwanzigsten messidor achten jahr der
Franken republick um zehn uhr des morgens sind vor mir
Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen
departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs
ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu
schliessen, einerseits Joannes Berger, taglöhner, alt
sieben und zwanzig jahre, sohn der eheleuten Peter Berger
taglöhner, und Sijbilla Cornelissen, wohnend im honnschaft
Vossum, gesagte gemeinde, allwo der brautigam auch ist
wohnhaft, anderseits Joanna Ingenillem, alt drei und
zwanzig jahre, wohnhaft in die gemeinde Nieuwkerk im
honnschaft Eijll, canton Gelder, und gesagtes departement,
tochter der eheleuten Gerardus Ingenillem, ackersmann, und
Maria Bonnis, im gesagtes honnschaft Eijll wohnhaft, canton
Wankum, departement der Ruhr. - welche beide künftigen
eheleuten begleitet waren, von Peter Berger, zimmermann,
alt ein und zwanzig jahre, im mehrgesagte gemeinde
Nieuwkerk wohnhaft, und Ludovicus Cornelissen, schneider,
alt acht und zwanzig jahre, wohnend dahier auf die Koulder
strasse, erstere ein brüder, zweite ein vetter /: mutterliche
seite :/ des genannten Joannes Berger, und Peter Ingenillem
ackersmann, alt sieben und zwanzig jahre, und Elisabeth
Ingenillem, alt neun und zwanzig jahre, beide auch im
Nieuwkerk wohnhaft, und erstere ein brüder, letztere ein
schwester der genannte Joanna Ingenillem, als zeugen. -
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o. den
geburts act von Joannes Berger datirt am vier und zwanzigsten
messidor jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am
acht und zwanzigsten september tausend sieben hundert drei und
siebenzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten Peter
Berger, und Sijbilla Cornelissen gebuhren ist. - 2o den
geburts act von Joanna Ingenillem datirt am vierzehnten
dieses inhalt, daß sie gebuhren ist, am am zwei und zwanzigsten
april tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der
rechtmässige ehe von Gerardus Ingenillem und Maria
Bonnis - 3o den verkündigungs act der heirats versprechung
zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir
Johannes Mertens den neunten dieses und angeschlagen
an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde. - auch nach dem Joannes Berger und Joanna
Ingenillem mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich
gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen
des gesetzes den ausspruch getahn, daß Joannes Berger, und
Joanna Ingenillem ehelich verbunden sind. und habe den
gegenwärtigen act aufgestellt, welchen die partheien und die
zeugen mit mir unterschrieben haben. Peter Ingenillem
und Elisabeth Ingenillem erklären nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde
jahr und tag wie oben.
nb: Joanna Ingenillem erklärt nicht zu können
schreiben.
[handtekeningen van:]
Joannes Bercker Petrus Berker Mertens
Straelen H1800-027 - 26-08-1800 - blz. 39 nr. 1
heute den achten fructidor achten jahr der Franken republick
um zehn uhr des morgens sind vor mir Johannes Mertens
provisorischer maire der gemeinde Stralen departement der
Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde
erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits
Gerardus Borghs, taglöhner, alt fünf und fünfzig jahre, wohnend
dahier auf die Venlosche strasse, wittwer der verstorbene Agnes
van Kuijck und sohn der verstorbene eheleuten Gerardi
Borghs und Elisabeth Loeven, gewohnd habend dahier auf
die Koulder strasse, anderseits Jeanne Catharine Geene,
alt vier und vierzig jahre, auf gesagte Koulder strasse
wohnhaft, tochter der verstorbene eheleuten Jean Geene
und Henriette Steenmans, gewohnd haben in die gemeinde
Geldern, und gesagtes departement.
welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von
Jacobus Borghs, schmid, vier und zwanzig jahr alt, wohnend
im honnschaft Vossum hiesiger gemeinde, und Peter Joannes
Borghs, ackersmann, alt zwei und zwanzig jahre, im
honnschaft Boekholt dahier wohnhaft, und beide söhne
der genannten Gerardus Borghs, und Henricus Schilkens
kottginger, alt acht und siebenzig jahre, wohnend an Kirch
gang alhier, und Peter Henricus Schuurmans, schenckwirth,
alt ein und zwanzig jahre, auf mehrgesagte Venlosche strasse
wohnhaft, erstere ein schwager, letzere ein guten bekannten
der genannte Jeanne Catherine Geene, als zeugen. -
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:
1o. den geburts act von Gerardus Borghs datirt am siebenten
fructidor jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am
dreizehnten augustus tausend sieben hundert fünf und
vierzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten Gerardi
Borghs, und Elisabeth Loeven gebuhren ist. -
2o den geburts act von Jeanne Catharine Geene datirt
am sieben und zwanzigsten thermidor jahr acht des inhalts,
daß sie gebuhren ist am vierzehnten augustus tausend
sieben hundert sechs und fünfzig, aus der rechtmässige
ehe von Jean Geene und Henriette Steenmans.
3o den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen
den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes
Mertens den zwanzigsten jüngst verschlossenen monats
und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs
ortes dieser gemeinde: auch nach dem Gerardus Borghs
und Jeanne Catharine Geene mit lauter stimme erklärt
haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen,
habe ich im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß
Gerardus Borghs, und Jeanne Catharine Geene ehelich
verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgestellt,
welchen Jacobus Borghs, Henricus Schilkens, und Peter
Henricus Schuurmans als zeugen mit mir unterschrieben
haben. - die genannte partheien und der eine genannte
zeugen erklären nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
Jacobus Borghs P: Henr: Schurmans Mertens
Straelen H1800-028 - 09-09-1800 - blz. 40 nr. 1
heute den zwei und zwanzigsten fructidor achten jahr der
Franken republick um zehn uhr des morgens sind vor mir
Johannes Mertens provisorischer maire der gemeinde Stralen
erschienen departement der Rohr in dem gewöhnlichen versam-
melungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss
zu schliessen, einerseits Joannes Henricus van Birck,
ackerknecht, alt ein und zwanzig jahre, wohnend in die
gemeinde Hinsbeck an es Broek, sohn des verstorbenen
Arnoldi van Birck, und Aldegonda Vrancken, wohnend
dahier im honnschaft Dam, anderseits Anna Christina
Heussen; alt vier und zwanzig jahre, tochter des verstorbenen
Jacobi Heussen, und Anna Grabbels, wohnend im
gesagtes honnschaft Dam, allwo die braut auch ist wohnhaft.
welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von
Jacobi van Birck, ackersknecht, alt ein und zwanzig
jahre, auch im honnschaft Dam wohnhaft, und Dorus Francken
auch baursknecht, ein und zwanzig jahr alt, wohnend in
die gemeinde Herongen im Neerdorf, erstere ein brüder, zweite
ein vetter /: mutterliche seite :/ des genannten Joannes Henricus
van Birck, und Joannes Heussen, schneider, alt sieben
und zwanzig jahre, und Henricus Heussen, alt zwei und
zwanzig jahre, und bauersknecht von seine profession, und
beide im mehrgemeldetes honnschaft Dam wohnhaft, brüder
der genannte Anna Christina Heussen, als zeugen.
nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:
1o. den geburts act von Joannes Henricus Birck datirt
am neunzehnten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß
er am vier und zwanzigsten junius tausend sieben
hundert neun und siebenzig aus der rechtmässige ehe
von obengenannten eheleuten Arnoldi van Birck, und
Aldegonda Francken gebuhren ist. - 2o den geburts act
von Anna Christina Heussen datirt am neunzehnten
dieses inhalts, daß sie gebuhren ist, am siebenzehnten
junius tausend sieben hundert sechs und siebenzig aus
der rechtmässige ehe von Jacobi Heussen und Anna Grabbels.
3o den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen
den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes
Mertens den fünften dieses und angeschlagen an die thüre
des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde:
auch nach dem Joannes Henricus van Birck und Anna
Christina Heussen mit lauter stimme erklärt haben, daß
sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im
nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß Joannes
Henricus Birck und Anna Christina Heussen ehelich verbunden
sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgestellt, und allein
unterschrieben; den die partheien, und die genannte
zeugen erklären alle nicht zu können schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekening van:]
Mertens
Straelen H1800-029 - 09-09-1800 - blz. 41 nr. 1
heute den zwei und zwanzigsten fructidor achten jahr der
Franken republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir
Johannes Mertens provisorischer maire der gemeinde
Straelen departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versamm-
elungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss
zu schliessen, einerseits Gerardus Schmitz, ackersmann, alt
acht und dreizig jahre, sohn der verstorbene eheleuten Christiaen
Schmitz und Aldegonda Becker, gewohnd habend dahier
im honnschaft Dam, anderseits Mechtildis Venten, alt
sechs und zwanzig jahre, tochter des verstorbene Henrici
Venten, und Agatha Heussen, wohnend im gesagtes
honnschaft Dam, allwo die künftigen eheleuten auch sein
wohnhaft. - welche künftige eheleuten begleitet
waren von Joachim Schmitz, ackersmann, alt drei und
dreizig jahre, und Peter Henricus Schmitz, drei und zwanzig
jahre alt, und Leonardus Schmitz, alt ein und zwanzig
jahre, alle im mehrgesagtes honnschaft wohnhaft, und
brüders des genannten Gerardus Schmitz, und Maria
Sijbilla Venten, alt driesig jahe, wohnend dahier auf
die Geldersche strasse, und schwester der genannte Mech-
tildis Venten, als zeugen. - nach dem ich Johannes
Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Gerardus
Schmitz datirt am zwanzigsten dieses, wodurch beurkün-
diget wird, daß er am ersten maij tausend sieben hundert
zwei und sechszig aus der rechtmässige ehe von obengenannten
Christiaen Schmitz und Aldegonda Becker gebuhren ist.
- 2o den geburts act von Mechtildis Venten datirt am
zwanzigsten dieses inhalts daß sie gebuhren ist am
neun und zwanzigsten augustus tausend sieben hundert
vier und siebenzig, aus der rechtmässige ehe von Henrici
Venten und Agatha Heussen. - 3o den verkündigungs
act der heirats versprechung zwisschen den künftigen
eheleuten aufgesetzt von mir Johannes Mertens den
fünften dieses und angeschlagen an die thüre des gewöhn-
lichen versammelungs ortes dieser gemeinde: -
auch nach dem Gerardus Schmitz und Mechtildis
Venten mit lauter stimme erklärt haben, daß sie
sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich
im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß
Gerardus Schmitz und Mechtildis Venten ehelich verbun-
den sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgestellt,
welchen Joachim Schmitz als zeugen allein mit mir
unterschrieben hat; den die partheien, und die
andere genannte zeugen erklären alle nicht zu können
schreiben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser
gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekening van:]
J. Schmitz Mertens
Straelen H1800-030 - 10-09-1800 - blz. 42 nr. 1
heute den drei und zwanzigsten fructidor achten jahr der
Frankischen republick um zehn uhr des morgens, sind vor
mir Johannes Mertens provisorischer maire der gemeinde
Straelen departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versamme-
lungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss
zu schliessen, einerseits Joannes Henricus van Engelen,
ex president, acht und zwanzig jahr alt, dahier auf der
Markt wohnhaft, # sohn der eheleuten Henricus van Engelen,
kaufman in leder, und Maria Agnes Wessels, wohnhaft
in Amsterdam in de Pijlrog steeg de Warmos straat, anderseits Maria
Agnes Kloek, alt vier und zwanzig jahre, tochter der eheleuten
Joannis Kloek, schenckwirth, und Aldegonda Tauwels,
wohnhaft dahier im Zandt, allwo die braut auch ist wohnhaft.
welche künftige eheleuten begleitet waren, von
Wilhelmus van Engelen, kostgänger, zwei und zwanzig
jahr alt, und auf gesagten Markt wohnhaft, und Hermanus
Theeuwen, particulier, acht und dreizig jahr alt, dahier
auf die Geldersche strasse wohnhaft, und erster ein brüder,
andere ein schwager des genannten brautigam, und
Jacobus Kloek, kostgänger, alt zwei und zwanzig jahre,
und Petronella Kloek, ein und dreizig jahr alt,
und beide im gesagtes Zandt wohnhaft, erstere ein
brüder, andere ein schwester der genannte braut, als
zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:
1o. den geburts act von Joannes Henricus van Engelen
datirt am zwanzigsten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß
er am vierzehnten januarij tausend sieben hundert
zwei und siebenzig aus der rechtmässige ehe von oben-
genannten Henricus van Engelen, und Maria Agnes
Wessels gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria
Agnes Kloek datirt am zwanzigsten dieses inhalts
daß sie gebuhren ist, am zwanzigsten julius tausend
sieben hundert sechs und siebenzig, aus der rechtmässige
ehe von Joannes Kloek und Aldegonda Tauwels.
3o den verkündigungs act der heirats versprechung
zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir
Johannes Mertens den fünften dieses und angeschlagen
an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes
dieser gemeinde: - auch nach dem Joannes Henricus
van Engelen und Maria Agnes Kloek mit lauter
stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig
zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des
gesetzes den ausspruch getahn, daß Joannes Henricus
van Engelen und Maria Agnes Kloek ehelich
verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act
aufgestellt, welchen die partheien, und die zeugen
mit mir unterschrieben haben.
geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dies[er]
gemeinde jahr und tag wie oben.
[handtekeningen van:]
J: H: Vanengelen Wilhelmus van Engelen Maria Agnes Klok
Jacob Michael Kloeck
Peternella Kloeck Herm Theuwen Mertens
alphabetisch tafel der in gegenwärtigen
heiratsregister des achten jahres eingeschriebenen
heiraten
[dit is volgens de Franse republikeinse kalender, waarin het begin van
het jaar samenvalt met 22 september van de gregoriaanse kalender]
[de tafel (tabel) is in 5 kolommen, vanwege de leesbaarheid zijn de
inschrijvingen per kolom hier onder elkaar geplaatst, met de namen
van de mannen en van de vrouwen elk op 1 regel:]
- familiennahmen der männer
- vornahmen der männer
- familiennahmen der frauen
- vornahmen der frauen
- tag und monat.
Alsters, Peter Wilhelmus
Mertens, Joanna Elisabeth
21 brumaire
Bergers, Hermanus
Weijers, Anna Maria Clara
16 vendemiaire
Bel, Henricus
Eijckmans, Aldegonda
23 dito
Berger, Joannes nr. 38
Ingenillem, Joanna
26 messidor
Berghs, Gerardus
Geene, Joanna Catharina
8 fructidor
Cremers, Matheus nr. 36
Heuser Agnes
15 pluviose
Doopen, Adamus
Neeten, Aldegonda
21 brumaire
Driessen, Mathaeus Goedefridus
Jentjens, Helena
idem
Denissen, Henricus
Heitzer, Mechtildis
29 pluviose
Dorenbosch, Peter Joannes
Maeten, Maria Agnes
18 germinal
Elser, Paulus
Janssen, Cornelia
21 vendemiaire
Faes, Henricus Matheus
Stickelbroecks Mechtildis
22 pluviose
Goertjens, Wilhelmus
Eijckes, Agnes
15 ventose
Germes, Peter Henrich
Weijs, Maria Gertrudis
7 praireal
Gisberts, Gerardus
Engh, Anna Maria
4 messidor
Hasselmans, Jacobus Renirus
Buijx, Maria Christina
9 vendemiaire
Heghmans, Petrus Joannes
Brouwers, Helena
5 frimaire
Hansen, Mathias
Linssen, Mechtildis
13 germinal
Harmes, Johannes Christianus
Weijer, Anna Christina
9 floreal
Holt, Petrus Jacobus
Philipsen, Anna Catharina
16 dito
Haeren, Albertus
Heijer, Maria Gertrudis
idem
Habberden, Gerard Henri
aengen Eijndt, Margaretha
id.
Lijnnissen, Petrus Joannes
Wanders, Margaretha
24 nivose
Neeten, Petrus Joannes
Keijsers, Petronella
16 floreal
Opschroef, Laurentius
Hövels, Maria Magdalen
8 pluviose
Raeth, Petrus Joannes
Boeksteegers, Petronella
23 vendemiaire
Ripkens, Caspar
Heussen, Maria Margaretha
29 pluviose
Schoenmakers, Mathias
Neeten, Anna Margaretha
9 floreal
Strompen, Joannes
Paesch, Maria Catharina
23 dito
Seijen, Hermanus
Petschers, Maria Catharina
26 messidor
Schmitz, Gerardus
Venten, Mechtildis
22 fructidor
Semon, Henricus Bossers
Bossers, Joanna Maria
17 nivose
te Baerth, Joannes
Keetels, Margaretha Ida
9 floreal
Tillmans, Josephus Tilmanus
Gellen alias Hunnekens, Maria Catharina
27 praireal
te Loij, Jean
Daertmans, Maria
4 messidor
van Rissenbeck, Goswin
Wennekens, Hendrina
7 brumaire
van Birck, Joannes Henricus
Heussen, Anna Christina
22 fructidor
van Engelen, Joannes Henricus
Kloel, Maria Agnes
23 dito
Waerder, Judokus
van de Laeck, Anna Mechtildis
9 vindemiaire
Wassenbergh, Laurentius
Arnolds, Maria Elisabeth
30 dito
Westers, Jacobus alias Wilhelmus
Paes, Maria Helena
10 floreal
Willemsen, Wilhelmus Renirus
Buijten, Maria Neijkens
23 dito
ende
[hier begint een nieuwe bladzijde nummering omdat hier
het volgende jaar (jaar 9) begint van de Franse kalender]]
Straelen H1800-031 - 07-10-1800 - blz. 1 nr. 1
[akte voorzien van stempel:]
rep. Fra. Roer I.E.
heuraths-akt.
n.o. primo mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Strahlen
vom funfzehnte tag des monats vendemaire neun der Frankischen republik
heuraths-akt von Goswinus Hillebrandts
des alters von dreij und viersig gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den ein und zwanzigste des monats november 1757
seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn
von die verstorbene eheluijte Joannes Hillebrands
wohnhaft Weesenses strasse départements von der Ruhr
und von Maria Paes eheluijten alle beijde gestorben
und von Maria Elisabeth Kempkens des alters von zwansig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den zweite tag des monats januarij jahr 1820 wohnhaft
zu Strahlen départements von der Ruhr
tochter von Catharina Kempkens wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr [doorgehaald:] und von
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefundenzu Strahlen am dritte ergansungstag achte
jahr und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und ihre geburtscheine wie oben gemeld und das
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung entheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Joannes Hillebrands wohnhaft zu Strahlen hondschaf Boekhold
die andere Maria Elisabeth Kempkens aus Strahlen hondschaf Dam
in gegenwart von Mathias Hillebrands wohnhaft zu Strahlen hondschaf
Boekhold départements von der Ruhr seines standes ackerknegt
des alters von vier und zwansig jahren
von Joannes Paasch wohnhaft zu Strahlen hondschaf
Dam départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von vier und vunfzig jahren
von Arnoldus Kempkens wohnhaft zu Strahlen hondschaf Wes-
terbroek départements von der Ruhr des standes taglohner
des alters von sechs und vierzig jahren
und von Anna Catharina Linssen wohnhaft zu Strahlen hondschaf
Dam départements von der Ruhr des standes spinnerin
des alters von zweij und zwansig jahren
worauf ich Joannes Mertens einstweilige maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen von dieses alleines des
Goswinuss Hillebrands [onleesbaar] andere erklarte nicht
schreiben zu konne
[handtekeningen van:]
Gottsenwijnes Hellebrans
Jo(ann)es Mertens maire prov.
[in deze akte is de voornaam van Goswinus Hillebrandts
verwisseld met die van zijn vader Joannes Hillebrandts
bij de verklaring van huwelijks intentie]
Straelen H1800-032 - 12-10-1800 - blz. 2 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 2do mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
vom zwanzigsten tag des monats vendemiaire neunte jahr der Franikschen [sic] republik
heuraths-akt von Henricus Heussen
des alters von ein und zwansig jahr gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den vierten des monats october im jahr 1779
seines standes ackermann wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche ehe
ehe von den verstorbene Jacob Heussen
wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr
und von die nich im leben seinde ehefrau Joanna Heesen
und von Allegonda Franken witwe von Arnold van Berckel des alters von acht und vierzig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den zweiten des monats junius im jahr 1752 wohnhaft
zu Strahlen départements von der Ruhr
tochter von Jacob Francken wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr und von Gertrude Kersten, beide
verstorben
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefundenzu Strahlen am fünften vendemiaire jahr neun
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Henricus Heusssen wohnhaft zu Strahlen hondschaf Dam
die andere Allegonda Franken witwe von Arnold van Berckel
in gegenwart von Joannis Heussen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr seines standes sneider
des alters von sieben und zwansig jahren
von Joannes Paasch wohnhaft zu Strahlen hondschaf
Dam départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von vier und vunfzig jahren
von Peter Joannes Medsen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes ackersmann
des alters von zwei und zwanzig jahren
und von Jacobus van Berckel wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes ackersknecht
des alters von ein und zwanzig jahren
worauf ich Joannes Mertens einstweilige maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht
zu konnen schreiben
[handtekening van:]
Mertens maire prov.
Straelen H1800-033 - 21-10-1800 - blz. 3 nr. 1
[akte voorzien van stempel:]
rep. Fra. Roer I.E.
heuraths-akt.
n.o. 3tio mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
vom neun und zwanzigsten tag des monats vendemiaire neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Joannes Mathias Meuwissen
des alters von neun und zwanzig gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den neunten des monats martii im jahr 1771
seines standes ackersmann wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr sohn
von Wilhelm Meuwissen
wohnhaft zu - départements -
und von Petronella Rath, beide verstorben
und von Catharina Neeten des alters von zwei und vierzig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den des monats jahr wohnhaft
zu départements von der Ruhr
tochter von Joannis Neeten wohnhaft zu -
départements von der Ruhr und von Maria Jentjens,
beide verstorben
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefundenzu Straelen am zwölften ven(demiai)re jahr neun
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Joannis Mathias Meuwissen
die andere Catharina Neeten
in gegenwart von Joannis Meuwissen wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr seines standes ackersmann
des alters von acht und dreizig jahre
von Gertrudis Meuwissen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes -
des alters von vier und vierzig jahren
von Mechtildis Neeten wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes -
des alters von fünfzig jahren
und von Margaretha Neeten wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes -
des alters sechs und dreizig jahren
worauf ich Joannes Mertens einstweilige maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht
schreiben zu können, nur allein der brautigam
hat unterschrieben
[handtekeningen van:]
Math Meuwesen Mertens maire prov.
Straelen H1800-034 - 28-10-1800 - blz. 4 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 4to mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
vom sechsten tag des monats brumaire der Franikschen republik
heuraths-akt von Henricus Mevis
des alters von agt und vierzig jahre gebohren zu Geleen départements
[niets geschreven] den zwanzigsten des monats augustus im jahr 1752
seines standes zimmermann wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche
ehe von den verstorbenen Stas Mevis
wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr
und von dessens ehefrau Jen Smeets
und von Maria Catharina Engels des alters von neun und zwanzig jahren
gebohren zu Wachtendonck départements von der Ruhr
den dritten tag des monats septembris in jahr 1771 wohnhaft
zu Strahlen départements von der Ruhr
tochter von eheleuten Henrich Engels wohnhaft zu Nieuwkerck
départements von der Ruhr und von Anna Honnen
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welcke statt gefundenzu Straelen den zwanzigsten vendemiaire
letzhin und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
der geburtschein von Henricus Mevis datirt am neun
und zwanzigsten vendemiaire letzhin und der von Maria
Catharina Engels datirt von fünf und zwanzigsten
selbigen monats
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Maria Catharina Engels
die andere Henricus Mevis
in gegenwart von Peter Matheus Mevis wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr seines standes ackersmann
des alters von drei und vierzig jahre
von Mattis Mevis wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes baursmann
des alters von fünfzig jahren
von Anna Margaretha Engels wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes -
des alters von fünfzig jahren
und von Maria Agnes Engels wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes -
des alters von ein und zwanzig jahren
worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Straelen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht
schreiben zu können
[handtekening van:]
Mertens maire prov.
Straelen H1800-035 - 28-10-1800 - blz. 5 nr. 1
[akte voorzien van stempel:]
rep. Fra. Roer I.E.
heuraths-akt.
n.o. 5to mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
vom sechste tag des monats der Frankischen republik
heuraths-akt von Peter Theunissen
des alters von zwei und dreizig jahr gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den zwein und zwanzigsten des monats december im jahr 1768
seines standes ackersmann wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche
ehe von den verstorbene Gerardi Theunisen
wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr
und von dessens verstorbene ehefrau Aldegonda Schaffers;
und von Catharina Hetjes des alters von fünfzig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den siebenzehnten des monats maijus im jahr 1750 wohnhaft
zu Strahlen départements von der Ruhr
tochter von Joannis Hetjes, taglöhner wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr und von dessen verstorbene
ehefrau Catharina Smeetzels
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Strahlen den zwanzigsten vendemiaire
letzhin und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
der geburts schein von Peter Theunissen datirt den ersten
laudenden brumaire; und der von Catharina Hetjes
datirt vom selbigen tag.
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Catharina Hetjes
die andere Peter Theunissen
in gegenwart von Petronells Theunissen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr seines standes -
des alters von vierzig jahre
von Jacob Hetjes wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes ackersmann
des alters von zwei und vierzig jahre
von Peter Meijers wohnhaft zu Stralen
départements von der Ruhr des standes schmid
des alters von vierzig jahren
und von Lenardus Meijers wohnhaft zu Strälen
départements von der Ruhr des standes schuster
des alters von sieben und driezig jahre
worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht
schreiben zu können
[handtekening van:]
Mertens maire prov.
Straelen H1800-036 - 28-10-1800 - blz. 6 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 6to mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
vom sechste tag des monats brumaire neunte jahr der Franikschen republik
heuraths-akt von Hermanus Gerardus te Luijck
des alters von vierzig jahren gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den zwölften tag des monats november im jahr 1760
seines standes zimmermann wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche
ehe von den verstorbene Petri te Luijck
wohnhaft Strahlen départements von der Ruhr
und von dessens verstorbene ehefrau Mechtildis Agnetis Paes
und von Catharina Kuijpers des alters von neun und dreizig jahren
gebohren zu Nieuwkerch départements von der Ruhr
den zwölften tag des monats junius im jahr 1761 wohnhaft
zu Strahlen départements von der Ruhr
tochter von den verstorbene Mathijs Kuijpers wohnhaft zu Nieuwkirch
départements von der Ruhr und von dessens verstorbene
ehefrau Mechtildis Claes
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Strahlen den zwanzigsten vendemiaire
letz und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
der geburts schein von Hermanus Gerardus te Luijck
datirt am vierten dieses monats, und der von Catharina
Kuijpers am nemlichen tag.
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Catharina Kuijpers
die andere Hermanus Gerardus te Luijck
in gegenwart von Anna Maria te Luijck wohnhaft zu Stralen
départements von der Ruhr seines standes -
des alters von zwei und vierzig jahre
von Gertrudis te Luijck wohnhaft zu Stralen
départements von der Ruhr des standes -
des alters von acht und dreizig jahre
von Peter Meijers wohnhaft zu Stralen
départements von der Ruhr des standes schmid
des alters von vierzig jahren
von Theodorus Kuijpers wohnhaft zu Kevelaer
départements von der Ruhr des standes zimmermann
des alters von vierzig jahre
und von Jacobus Kuijpers wohnhaft zu Nieuwkirch
départements von der Ruhr des standes ackersmann
des alters von vierzig jahren
worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Stralen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute unterschrieben,
die zeugen aber erklärten es nicht zu können
[handtekeningen van:]
Hermanus de Luijck Chaerina Kuijpers
Mertens
Straelen H1800-037 - 28-10-1800 - blz. 7 nr. 1
[akte voorzien van stempel:]
rep. Fra. Roer I.E.
heuraths-akt.
n.o. 7mo mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
vom sechste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Wilhelmus Klumpen
des alters von acht und zwanzig jahr gebohren zu Pondt départements
von der Ruhr den achten tag des monats september im jahr 1773
seines standes ackersmann wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche
ehe von Peter Clumpen ackersmann
wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr
und von Maria Stickelbroeks
und von Anna Catharina Heussen des alters von vier und zwanzig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den neun und zwanzigsten des monats november im jahr 1776 wohnhaft
zu zu Strahlen départements von der Ruhr
tochter von Peter Heussen wohnhaft zu Stralen
départements von der Ruhr und von Maria Catharina
Sitzen
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Stralen den zwanzigsten vendemiaire letzlig
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und die geburts scheinen von Wilhelmus Klumpen und
Anna Catharina Heussen datieren eines zu Straelen, und
einer zu Pondt vom fünften dieses monats
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Anna Catharina Heussen
die andere Wilhelmus Klumpen
in gegenwart von Henricus Klumpen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr seines standes ackersmann
des alters von neun und zwanzig jahre
von Agnes Klumpen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes -
des alters von ein und zwanzig jahre
von Peter Joannes Heussen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes ackersknecht
des alters von sieben und zwanzig jahre
und von Marthinus Heussen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes baursmann
des alters von vier und zwanzig jahren
worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Stralen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht
zu können schreiben
[handtekening van:]
Mertens
Straelen H1800-038 - 28-10-1800 - blz. 8 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 8vo mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
von sechste tag des monats brumaire neunte jahr der Franikschen republik
heuraths-akt von Henricus Wijnen
des alters von vier und sechzig gebohren zu Venroij départements
von der Ruhr den sechs und zwanzigsten des monats jan(uari)us im jahr 1737
seines standes Becker wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtlige ehe
von der verstorbene Joannes Wijnen
wohnhaft zu - départements -
und von die verstorbene Joanna Cuppen
und von Margaretha Stickelbroeks des alters von acht und vierzig jahren
gebohren zu Pondt départements von der Ruhr
den siebenten tag des monats aprill im jahr 1732 wohnhaft
zu Straelen départements von der Ruhr
tochter von Henricus Stickelbroeks und von Maria Stoffen eheleuten
beide verstorben
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Straelen am zwanzigsten vendemiaire jungst
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und die geburts scheinen von Henricus Wijnen und Margaretha
Stickelbroeks datiren einer zu Venroij am vier und zwanzigsten
jungst vergangene vendemiaire und einen zu Pondt am ersten
dieses monats
und
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Margaretha Stickelbroekx
die andere Henricus Wijnen
in gegenwart von Wilhelm Tuffers wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr seines standes becker
des alters von sechs und sechzig vierzig jahre
von Joannes Schrours wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes schenkwirth
des alters von sechs und vierzig jahre
von Peter Anthon Thimongh wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes particulier
des alters von ein und zwanzig jahre
und von Peter Heussen wohnhaft zu Straelen
départements von der Ruhr des standes taglöhner
des alters von sechs und dreizig jahre
worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Stralen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben die nachstehenden
unterschrieben, die übrigen aber erklärten es nicht zu können
[handtekeningen van:]
Hendrick Wiender Wilhelmus Tuffers
Jo[ann]es Schreurs Antonius Timon
Mertens
Straelen H1800-039 - 21-11-1800 - blz. 9 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 9no mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
von dreizigste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Joannis Martinus Gotzes
des alters von siebenzeh jahre gebohren zu Arsbeck départements
von der Ruhr den siebende des monats augustus
seines standes ackermann wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtmassige
ehe von Peter Gotzes linneweber
wohnhaft zu Arsbeck départements von der Ruhr
und von Helena Buschfeld welcher mit der todt abgegange ist
[het woord "ehe" is in de linkermarge geschreven en
voorzien van een paraaf]
und von Maria Elisabeth Jagers des alters von ein und zwanzig jahren
gebohren zu Dahlen départements von der Ruhr
den vier und zwamzigste des monats maijus jahr 1779 wohnhaft
zu Strahlen am Dam départements von der Ruhr wettige
tochter von Wernerus Jager wohnhaft zu Strahlen am Dam
départements von der Ruhr und von Sibilla Catharina Öellers
eheleute welcher Sibilla Catharina Öellers mit der todt abgegangen ist
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Strahlen am sechs und zwanzigsten
vendemiair und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
[het woord "vendemiair" is in de linkermarge geschreven en
voorzien van een paraaf]
und der geburtschein Joannis Martinus Gotzes
datietern meijl am achten brumaire jahr neun und die von
Maria Elisabeth Jagers v[...] datirt von zahlen funf und zwanzigste brumaire
abus die geburtscheinen der eheleuten jahr neun
[het woord "abus" is in de linkermarge geschreven en
voorzien van een paraaf]
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Joannis Martinus Gotzes aus Arsbeck der Maria Elisabeth
Jagers aus Strahlen
die andere Maria Elisabeth Jagers der Joannis Martinus
Gotzes aus Arsbeck
in gegenwart von Nicolaus Gotzes wohnhaft zu Glabbach
départements von der Ruhr seines standes linneweber
des alters von funf und zwanzig jahre
von Peter Wilhelmus Alsters wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes particulier
des alters von drei und vierzig jahre
von Maria Magdalena Jagers wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes spinsterin
des alters von ein und zwanzig jahre
und von Peter Steckelbroeks wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von viersig jahre
[in de linkermarge bijgeschreven, deels onleesbaar,
en voorzien van paraaf:]
mijstegend zwanzigsten
[..]hils
[..]ijnende
zwanzigste
[paraaf]
worauf ich Joannes Henricus van Engelen maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen alle welche / auch /
schreiben zu können den Peter Wilhelmus Alsters Pet[...[ [....]andere
[...]s Maria Elisabeth Jagers und die als von Joannis Ma[r]tinus Gotzens
[handtekeningen van:]
Wernus Gösens Juluii Gotzen Peter Venkens P: W: Alsters
J. H. Vanengelen
Straelen H1800-040 - 21-11-1800 - blz. 10 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 10o mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
von dreisigste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Cornelius aengen Endt
des alters von vier und dreijsig jahr gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den dritte des monats februarij jahr 1766
seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr sohn us der rechtmässige ehe
von Martinus aen gen Endt
wohnhaft gewieset zu Strahlen départements von der Ruhr
und von Joanna Bormis eheleute alle beide met der todt
abgegangen
und von Maria Agnes Straeten des alters von sieben und zwansig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den sieben und zwansigsten des monats augusti jahr 1773 wohnhaft
zu Strahlen im Vossum départements von der Ruhr wettige
tochter von Joannis Straeten wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr und von Joanna Adams
eheleuten alle beide im leben
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Strahlen dritte brumaire jahr neun
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und die geburts scheine von Cornelius an gen Endt datirt am
zweite brumaire Strahlen jahr neun, und von Maria Agnes
Straeten datirt auch am zweite brumaire Strahlen jahr neun
und [doorgehaalde regel]
[in de linkermarge bijgeschreven, en voorzien van paraaf:]
abus approve [paraaf]
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Cornelius an gen Endt der Maria Agnes Straeten
die andere Maria Agnes Straeten der Cornelius
an gen Endt
in gegenwart von Joannis an gen Endt wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr seines standes ackerman
des alters von acht und dreisig jahren
von Joanna an gen Endt wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr des standes spinnerin
des alters von sechs und veersig jahren
von Peter Straeten wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von ein und zwansig jahre
und von Petronilla Straeten wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr des standes spinnerin
des alters von drijsig jahren
worauf ich Joannis Henrich van Engelen maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen verklaarent nicht
schreiben zu konne
[handtekening van:]
J. H. Vanengelen
Straelen H1800-041 - 21-11-1800 - blz. 11 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 11o mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
von dreisigste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Henricus Smets
[in de linkermarge bijgeschreven, deels onleesbaar, voorzien van paraaf:]
sanst[...]enia
approuvé
Wankum
[paraaf]
des alters von zwei und dreisig jahre gebohren zu Wankum départements
von der Ruhr den achten des monats april
seines standes ackerman wohnhaft zu Herongen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtmässige ehe
von die verstorbenen eheleuten Joannis Smets
wohnhaft gewesen zu Herongen départements von der Ruhr
und von Petronella Bell
und von Maria Ctharina Smets des alters von sieben und dreisig jahren
gebohren zu Wankum départements von der Ruhr
den eersten des monats junij jahr 1764 wohnhaft
zu Strahlen im Dam départements von der Ruhr [doorgehaalde regel]
tochter von Christianus Smets wohnhaft gewesen zu Strahlen
départements von der Ruhr und von Allegonda Beeker eheleuten
alle beide met der todt abgegangen
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Strahlen am dritte brumair jahr neun
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und die geburt scheine von Henricus Smets datirt am Wankum am
neunte brumaire jahr neun, und selbige auch von Maria
Catharina Smets datirt Wankum am neunter brumaire
jahr neun
[doorgehaalde regel]
[in de marge bijgeschreven, voorzien van paraaf:]
abuis [paraaf]
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Henricus Smets der Maria Catharina Smets
die andere Maria Catharina Smets der Henricus Smets der
in gegenwart von Joannis Smets wohnhaft zu Strahlen Dam
départements von der Ruhr seines standes ackerman
des alters von acht und viersig jahren
von Franciscus Smets wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von sechs und veersig jahren
von Gerardus Smets wohnhaft zu Strahlen Dam
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von acht und dreisig jahre
und von Joachim Smets wohnhaft zu Strahlen Bockhold
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von zwei und dreisig jahren
worauf ich Joannis Henricus van Engelen maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen alle erklärt nicht
schreiben zu konne ausser Joachim Smets
[handtekeningen van:]
IJeochim Smets
J. H. Vanengelen
Straelen H1800-042 - 01-12-1800 - blz. 12 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 12o mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
von zehnten tag des monats frimair neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Peter Joannis Gielen
des alters von vier und zwanzig jahr gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den zwölften des monats martius jahr 1776
seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtmäsige ehe
von Francisci Gielen
wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr
und von Christina Petjens eheleute, welcher Christina
Petjens in der todt abgegangen ist
und von Sibilla Rath des alters von ein und dreisig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den sieben und zwansigsten des monats maijiis jahr 1769 wohnhaft
zu Strahlen im Dam départements von der Ruhr rechtmässige
tochter von Joannis Rath wohnhaft zu Strahlen im Dam
départements von der Ruhr und von Elisabeth Janssen
eheleuten
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefunden zu Strahlen am siebenzehnte brumair
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
auch die geburt scheine von Peter Joannis Gielen datirt Strahlen
am sechszehnten brumair jahr neun, und die von Sibilla Rath
datirt Strahlen am sechszehnten brumair jahr neun
und
[doorgehaalde regel]
[in de marge bijgeschreven, voorzien van paraaf:]
abuis [paraaf]
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Peter Joannis Gielen der Sibilla Rath
die andere Sibilla Rath der Peter Joannis Gielen
in gegenwart von Henricus Gielen wohnhaft zu Strahlen Mohle strasse
départements von der Ruhr seines standes taglohner
des alters von sechs und funfsig jahren
von Cornelius Gielen wohnhaft zu Strahlen in Dam
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von funfsig jahre
von Maria Rath wohnhaft zu Strahlen in Dam
départements von der Ruhr des standes spinnerin
des alters von drij und drijsig jahren
und von Allegonda Rath wohnhaft zu Strahlen in Dam
départements von der Ruhr des standes spinnerin
des alters von neun und dreisig jahren
worauf ich Joannis Henricus van Engelen maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen [...]ten hierber ausser
der Cornelius Gielen, Sibilla Rath und Maria Rath und Allegonda Rath
auch unterschrieben [onleesbaar] eheleuten
[handtekeningen van:]
Peter IJoannes Gielen Francis Gielen Jannes Raet
Hendrijcus Gielen J. H. Vanengelen
Straelen H1800-043 - 01-12-1800 - blz. 13 nr. 1
heuraths-akt.
n.o. 13o mairie von Strahlen
gemeinde-bezirk von Cleve
von zehnten tag des monats frimair neunte jahr der Frankischen republik
heuraths-akt von Henricus Wilhelmus Jentjens
des alters von drij und veersig jahr gebohren zu Strahlen départements
von der Ruhr den sechzente des monats october jahr 1757
seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen
départements von der Ruhr sohn aus der rechtmäsige ehe
von Joan Jentjens
wohnhaft zu Strahlen in Holt départements von der Ruhr
und von Maria Berger dessens ehefrau alle beide mit der todt
abgegangen
und von Joanna aen gen Eijndt des alters von funf und veersig jahren
gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr
den sechs-zehnte des monats martii jahr 1755 wohnhaft
zu Strahlen im Vossum départements von der Ruhr rechtmäsige
tochter von Martini aen gen Eijndt wohnhaft zu Strahlen im Vossum
départements von der Ruhr und von Anna Bormis dessens
ehefrau
die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-
digungen, welche statt gefundenzu
und angeschlagen nach denm willen des gesezzes
und die geburt scheine von Henricus Wilhelmus Jentjens datirt
Strahlen am zweij und zwansigsten brumair jahr neun, und das
geburt schein von Joanna aen gen Eijndt datirt Strahlen am zweij und
zwansigsten brumair jahr neun
und [doorgehaalde regel]
[in de marge bijgeschreven, voorzien van paraaf:]
abuis [paraaf]
alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen
beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.
gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine
Henricus Wilhelmus Jentjens der Joanna aen gen Eijndt
die andere Joanna aen gen Eijndt Henricus Wilhelmus Jentjens
in gegenwart von Maria Catharina Jentjens wohnhaft zu Strahlen im Holt
départements von der Ruhr seines standes -
des alters von sechs und funfsig jahren
von Catharina Elsemans wohnhaft zu Strahlen Hetzert
départements von der Ruhr des standes -
des alters von sieben und zwansig jahren
und von Joannis aen gen Eijndt wohnhaft zu Strahlen Vossum
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von acht und dreisig jahren
und von Peter aen gen Eijndt wohnhaft zu Strahlen Vossum
départements von der Ruhr des standes ackerman
des alters von sechs und dreisig jahren
worauf ich Joannis Henricus van Engelen maire von Strahlen
die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-
prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe
vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen erklärt alle nicht
schreiben zu könne ausser allein Henricus Wilhelmus Jentjens
[handtekeningen van:]
Hend IJentjens J. H. Vanengelen