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Straelen (D) RK huwelijken / heiraten 1800


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[1800]

Straelen H1800-001   -   04-01-1800   -   blz. 13 nr. 1

heute am vierzehnten nivose jahr acht der Franken republiek

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Bossens

municipal agent der gemeinde Sand [sic] Stralen, departement der

Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs orte der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Henricus

Semon, ackersmann, alt neun und zwanzig jahre, bei mir im

lande wohnend, sohn des Peter Anton Semon, winckelier

wohnend dahier in der stad auf die Mühlen strasse, un dessen

verstrobene erstere ehefrau Elisabeth Schreurs; andererseits

meine und meiner verstorbene ehefrau Aldegonda te Kock

eigen tochter mit namen Johanna Maria, alt fünf und

dreizig jahre, wohnend bei mir im hause. - welche künfti-

gen eheleuten begleitet waren von 1o Cornelius Bossers,

priester, alt fünf und fünftig jahre, 2o Michael Bossers,

posthater, alt acht und dreizig jahre, 3o Peter Joannes

Bossers, kuster, alt drie und vierzig jahre, und 4o Maria

Agnes Bossers, alt vierzig jahre, alle meine eigene

kinder und wohnhaft dahier in der stad Strahlen, canton

Wankum departement der Ruhr, ausgenommen mein

tochter Maria Agnes welche bei mir im Zand, land

Stralen wohnet. - nach dem ich Johannes Bossers

vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Henricus Temon

datirt am siebenzehnten nivose jahr acht, wodurch

beurkündiget wird daß er am achten december tausend

sieben hundert siebenzig, aus der rechtmässige ehe

von obengenannten Peter Anton Semon und Elisabeth

Schreurs gebohren ist. 2o den geburts act von meine

von meine tochter Johanna Maria datirt am sieben-

zehnten nivose jahr acht, des inhalts daß sie

gebohren ist am ein und zwanzigsten julius tausend

sieben hundert drei und sechzig aus der rechtmässige ehe

von mir Joannes Bossers und Aldegonda te Kock 3o

den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen

den künftigen eheleuten aufgesetz von mir Johannes

Bossers den vierzehnten dieses monats, und angeschla-

gen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs orte

der gemeinde. - auch nach dem Henricus Semon

und meine tochter Johanna Maria mit lauter stimmen

erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten

nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den

ausspruch getahn, daß Henricus Semon und meine

tochter Johanna Maria ehelich verbunden sind,

und habe den gegenwärtigen act aufgesetz, welchen

die partheien und die zeugen mit mir unterschrieben

haben. geschehen zu Stralen im gewöhnlichen

versammelungs ortes der gemeinde jahr und tag wie oben.

Henricus Semong erklärt nicht zu können schreiben.

[handtekeningen van:]

Pet. J. Bossers  Bossers

G. Maria Bossers  M. A. Bossers  Michael Bosser

C: Bosser

 

Straelen H1800-002   -   14-01-1800   -   blz. 14 nr. 1

heute am vier und zwanzigsten nivose jahr acht der

Franken republiek um zehn uhr des morgens, sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Straalen

departement der Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen

einerseits Petrus Joannes Lijnnissen, ackersmann, alt ein

und dreizig jahre, wohnhaft in gesagte gemeinde, im

honnschaft Boeckholt, sohn des Martinus Lijnnissen,

ackersmann, und Anna Catharina Wimmers, im gesagtes

honnschaft Boeckhold wohnhaft, anderseits Margaretha

Wanders, alt neun und zwanzig jahre, wohnhaft dahier auf

die Gelderse strasse, tochter des Henrich Wanders, ackersmann

und dessen verstorbene ehefrau Sibilla Girkens, wohnhaft

im honnschaft Dam hiesiger gemeinde, canton Wankum,

departement der Ruhr. - welche künftigen eheleuten

begleitet waren von Josephus Lijnnissen, ackersknecht, alt

acht und zwanzig jahre, und Bartholomaeus Lijnnissen ackers-

knecht, alt fünf und zwanzig jahre, beide in mehrgemelten

honnschaft Boeckhold wohnhaft, und brüders des genannten

Peter Johannes Lijnnissen, und Anna Maria Wanders, alt

vierzig jahre, und Aldegonda Wanders, alt vier und

zwanzig jahre, beide wohnhaft im gesagtes honnschaft Dam,

und schwestersder genannte Margaretha Wanders, als zeugen.

- nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o.

den geburts act von Petrus Joannes Lijnnissen datirt

am ein zwanzigsten nivose jahr acht, wodurch

beurkündiget wird daß er am ein zwanzigsten merz

tausend sieben hundert sechs und sechszig, aus der recht-

mässige ehe von obengenannten Martinus Lijnnissen, und

Maria Catharina Wimmers gebuhren ist. 2o den geburts

act von Margaretha Wanders datirt, am ein zwanzigsten

nivose des inhalts, daß Margaretha Wanders gebuhren ist am

vierten junius tausend sieben hundert siebenzig ein, aus der

rechtmässige ehe von Henrich Wanders, und Sibilla Girkens

3o die verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen

den künftigen eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes

Mertens den sechzehnten dieses, und angeschlagen an die

thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes zu Strahlen.

- auch nach dem Petrus Joannes Lijnnissen, und

Margaretha Wanders mit lauter stimme erklärt haben,

daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe

ich im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß

Petrus Joannes Lijnnissen, und Margaretha Wanders ehelich

verbunden sind, und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt,

welchen die partheien und die zeugen mit mir unterschrieben

haben. - geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes

der gemeinde Stralen jahr und tag wie oben.

Margaretha Wanders, und Agnes Maria Wanders

erklären beide nicht zu können schreiben.

[handetekeningen van:]

P: IJ: Linnijssen 

J: Lijnnissen  B: Lijnnissen  Allegonda Wanders  Mertens

 

Straelen H1800-003   -   28-01-1800   -   blz. 15 nr. 1

heute am achten pluviose jahr acht der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der Ruhr,

in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen # Laurentius op Schroef, ackersmann, alt drei

und zwanzig jahre, wohnhaft in gesagte gemeinde im honnschaft

Westerbroeck, sohn des Arnold op Schroef, ackersmann, alt

zwei und sechzig jahre, und verstorbene ehefrau

Joanna ten Eicken, wohnend im gesagtes honnschaft Westerbroeck,

anderseits Maria Magdalena Haevels, alt fünf und zwanzig

jahre, wohnhaft im honnschaft Holt hiesiger gemeinde,

tochter des verstorbenen Henricus Haevels, und dessen ehefrau

Margareta Meulters, alt sechzig jahre, wohnend im gesagtes

honnschaft, hiesiger gemeinde canton Wankum, depar-

tement der Ruhr. - welche künftigen eheleuten begleitet

waren von Matthijs Eijckes, ackersmann, alt ein und zwanzig

jahre, und Gerardus Looij, ackersmann, alt dreizig jahre,

beide im gesagtes honnschaft Westerbroeck wohnhaft, erstere

ein vetter, anderen einen güten bekannten des genannten

Laurentius op Schroef, und Gotsen Haevels, ackersmann, alt

sechs und zwanzig jahre, und Joanna Haevels, alt neun

und zwanzig jahre, beide im gemeltes honnschaft Holt,

wohnahft, erstere ein brüder, letztere ein schwester der genannte

Maria Magdalena Haevels als zeugen. - nach dem ich

Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act von

Laurentius op Schroef datirt am zweiten pluviose jahr acht,

wodurch beurkündiget wird daß er am fünf zehnten november

tausend sieben hundert sieben und siebzig, aus der rechtmässige

ehe von obengenannten Arnold op Schroef und Joanna ten

Eicken gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria Magdalena

Haevels datirt am zweiten pluviose jahr acht des inhalts,

daß Maria Magdalena Haevels gebuhren ist am vierten februar

tausend sieben hundert fünf und siebzig aus der rechtmässige

ehe von Henricus Haevels, und Margareta Meulters. 3o die

verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den

künftigen eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes Mertens

den ein und zwanzigsten nivose jahr acht, und angeschlagen

an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes zu

Strahlen. - auch nach dem Laurentius op Schroef und

Maria Magdalena Haevels mit lauter stimme erklärt

haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen

wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch

getahn, daß Laurentius op Schroef, und Maria Magdalena

Haevels ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen

act aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen

mit mir unterschrieben haben. - geschehen im gewöhn-

lichen versammelungs ortes der gemeinde Stralen datum ut supra.

[handtekeningen van:]

L: op Schroef  Mertens

[bovenaan in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend

naar het "#" teken in de tekst:]

# um ein ehebund-

niss zu schliessen

einerseits

prove [handtekening van:] Mertens

 

Straelen H1800-004   -   04-02-1800   -   blz. 16 nr. 1

heute am fünfzehnten pluviose jahr acht der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement

der Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der

gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen

einerseits Matheus Cremers, ackersman, alt vier und dreisig

jahre, sohn des verstorbenen Henrich Cremers, und dessen

ehefrau Barbara Michelkens, alt siebzig jahre, anderseits

Agnes Heusser, alt fünf und zwanzig jahre, tochter des Cornelis

Heusser, ackersman, acht und fünfzig jahr alt und dessen

ehefrau Johanna Swaken, drie und fünfzig jahr alt, alle in

gesagte gemeinde im honnschaft Dam wohnhaft, canton

Wankum, departement der Ruhr. - welche künftigen

eheleuten begleitet waren, von Peter Cremers, ackersman,

alt sechs und dreizg jahre, und Arnold Cremers, taglöhner, alt

zwei und dreizg jahre, erstere im mehrgesagtes honnschaft

Dam, letztere im honnschaft Westerbroeck hieisger gemeinde

wohnhaft, und brüders des genannten Matheus Cremers, und

Anna Catharina Heussen, alt drei und zwanzig jahre, und

Catharina Swaken, alt ein und zwanzig jahre, erstere im

honnschaft Vossum, andere dahier auf die Koulder strasse

hiesiger gemeinde wohnhaft, und erstere ein schwester,

letztere ein nichte /: mutterliche seite :/ der genannte Agnes

Heusser, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorge-

lesen habe: 1mo. den geburts act von Matheus Cremers

datirt am sechs und zwanzigsten nivose jahr acht, wodurch

beurkündiget wird daß er am zweiten aprill tausend

sieben hundert sechzig sechs aus der rechtmässige ehe von

obengenannten Henrich Cremers und Barbara Michel-

kens gebuhren ist. - 2o den geburts act von Agnes Heusser

datirt am sechs und zwanzigsten nivose jahr acht des inhalts

daß sie gebuhren ist, am zwölften aprill tausend sieben

hundert fünf und siebzig aus der rechtmässige ehe

von Cornelis Heusser, und Johanna Swaken. - 3o die verkündigungs

act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten

aufgesetzt von mir Johannes Mertens den acht und zwanzigsten

nivose jahr acht, und angeschlagen an die thüre des

gewöhnlichen versammelungs ortes zu Strahlen. - auch nach

dem Matheus Cremers und Agnes Heusser mit lauter

stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten

nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den

ausspruch getahn, daß Matheus Cremers und Agnes Heusser

ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen

act aufgesetzt, welche ich allein unterschrieben habe.

die partheien und die genannte zeugen erklären alle nicht

zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

Strahlen jahr und tag wie oben

[handtekening van:]

Mertens

 

Straelen H1800-005   -   11-02-1800   -   blz. 17 nr. 1

heute zwei und zwanzigsten pluviose jahr acht der

Franken republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen

departement der Ruhr, in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen

einerseits Henricus Matheus Faes, ackersmann, alt drei und zwanzig

jahre, in gesagte gemeinde im honnschaft Dam wohnhaft, sohn

der verstorbene eheleuten Gerard Faes, und Catharina Eng, gewohnd

habend in die gemeinde Herongen, hiesiger canton, gegenüber

die pastorath, anderseits Mechtildis Stickelbroecks, acht und

dreizig jahre, tochter der verstorbene eheleuten Henrici Stickel-

broecks und Maria Schreurs, gewohnd habend in mehrgemeltes

honnschaft Dam, alwo die braut auch ist wohnhaft, canton

Wankum, departement der Ruhr. - welche beide künftigen

eheleuten begleitet waren, von Peter Eng, ackersmann, alt sechs

und sechzig hahre, und Matheus Peeterß, ackersmann, alt drei

und fünfzig jahre,erstere ein oheim /: mutterlicher seite :/ andere

ein güter bekannten des Henricus Matheus Faes, und Peter

Stickelbroecks, ackersmann, alt vierzig jahre, und Dorus Hovers

ackersmann, alt fünf und vierzig jahre, wohnend im öfters

gesagtes honnschaft Dam, allwo die vorgenannten zeugen auch

wohnen, dritte ein brüder, letzere ein güten bekannten der

genannten Mechtildis Stickelbroecks, als zeugen. - nach dem

ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act von

Henricus Matheus Faes datirt am achtzehnten dieses, wodurch

beurkündiget wird daß er am neunzehnten februarius

tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der rechtmässige

ehe von obengenannten Gerard Faes, und Catharina Eng gebuhren

ist. - 2o den geburts act von Mechtildis Stickelbroecks datirt

am achtzehnten dieses des inhalts, daß Mechtildis Stickelbroecks

gebuhren ist, am drei und zwanzigsten august tausend sieben

hundert zwei und sechzig aus der rechtmässige ehe von

genannten Henrici Stickelbroecks und Maria Schreurs. 3tio

die verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen

den künftigen eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes

Mertens den fünften dieses, und angeschlagen an die thüre

des gewöhnlichen versammelungs ortes zu Strahlen.

auch nach dem Henricus Matheus Faes und Mechtildis

Stickelbroecks mit lauter stimme erklärt haben, daß sie

sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich

im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß

Henricus Matheus Faes und Mechtildis Stickelbroecks

ehelich verbunden sind. und habe den gegenwärtigen

act aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen

mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

Straelen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

H: Matheus Faes  M: Sijckelbroeks  Mertens

Peter em Mathijs Peeters  Peter Steckelbroecks

 

Straelen H1800-006   -   18-02-1800   -   blz. 18 nr. 1

heute den neun und zwanzigsten pluviose jahr acht der

Franken republick um zehn uhr des morgens, sind vor

mir Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde

Strahlen departement der Ruhr, in dem gewöhnlichen

versammelungs ortes der gemeinde erschienen um ein

ehebundniss zu schliessen, einerseits Caspar Ripkens

ackersmann, alt drie und zwanzig jahre sohn der verstorbene

eheleuten Jacob Ripkens, und Margaretha Hoever,

gewohnd habend im honnschaft Dam, gesagte gemeinde

anderseits Maria Margaretha Heussen, alt zwanzig

jahre, tochter des Paulus Heussen, ackersmans, alt

sechzig jahre, und dessen verstorbene ehefrau Catharin[a]

Mumkens, wohnhaft wohnhaft in mehrgesagte gemeinde im

honnschaft Dam, allwo die künftigen eheleuten auc

ein wohnhaft, canton Wankum, departement der Ruhr.

- welche beide künftigen eheleuten begleitet waren,

von Henricus Ripkens, ackersmann, alt sechs und

dreizig jahre, und Gotswinus Ripkens, ackersmann,

alt acht und zwanzig jahre, wohnend im gemeltes

honnschaft Dam, und brüders des genannten Caspar

Ripkens, und Lucia Loersen, alt vierzig jahre, und

Helena Gielen, alt zwei und zwanzig jahre, im öfters

gesagtes honnschaft Dam wohnhaft und gute bekannte

der genannte Maria Margaretha Heussen, als zeugen.

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo.

den geburts act von Caspar Ripkens datirt am siebenzehnten

pluviose jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am

sechsten januar tausend sieben hundert sieben und siebzig,

aus der rechtmässige ehe von obengenannten Jacob Ripkens

und Margaretha Hoever gebuhren ist. - 2o den geburts act

von Maria Margaretha Heussen datirt am sieben zehnten

pluviose jahr acht, des inhalts, daß Maria Margaretha Heussen

gebuhren ist, am zehnten april sieben hundert achtzig

aus der rechtmässige ehe von Paul Heussen, und Catharina

Mumskens. - 3o die schriftliche einwilligung von Paul Heussen

und Catharina Mumkens. - 4o die verkündigungs act der

heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten, aufgesetzt

von mir Johannes Mertens den zwölften dieses, und angeschlagen

an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes zu Stralen.

auch nach dem Caspar Ripkens und Maria Margaretha

Heussen mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich

gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen

des gesetses den ausspruch getahn, daß Caspar Ripkens, und

Maria Margaretha Heussen ehelich verbunden sind. und habe

den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die partheien und

die zeugen mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der

gemeinde Stralen jahr und tag wie oben.

Lucia Luersen, und Helena Gielen erklären nicht zu

können schreiben.

Maria Margaretha Heussen erklärt idem.

[handtekeningen van:]

C: Ripkens  H: Rupkens  G: Ripkens  Mertens

 

Straelen H1800-007   -   18-02-1800   -   blz. 19 nr. 1

heute den neun und zwanzigsten pluviose jahr acht der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement

der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einer-

seits Henricus Denisen, ackersmann, alt acht und zwanzig

jahre, sohn des verstorbenen Theodoro Denisen, und dessen ehefrau

Anna Sprunken, anderseits Mechtildis Heitzer, alt vier und

vierzig jahre, tochter der verstorbene eheleuten Cornelis Heitzer

und Stingen Willen, gewohnd habend in die gemeinde Greefraed,

im honnschaft Schlebeiker die andere alle im honnschaft Dam,

gesagte gemeinde Straelen wohnhaft, canton Wankum, Ruhr

departement; welche beide künftigen eheleuten begleitet waren,

von Laurens Sprunken, ackersman, alt sechs und fünfzig jahre,

und Madkens Peeterß, bauwmann, alt drei und fünfzig jahre,

beide oheims /: mutterliche seite :/ des genannten Henricus Denisen,

und wohnend im gesagtes honnschaft Dam, und Francis Gielen,

baursmann, alt drei und sechzig jahre, und Mattis Stroex,

ackersmann, alt acht und vierzig jahre, wohnhaft in mehrgemeltes

honnschaft Dam, und beide schwagers /: von ihren verstorbenen

mannns seite :/ der genannte Mechtildis Heitzer, als zeugen. -

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts

act von Henricus Denisen datirt am achtzehnten dieses monats,

wodurch beurkündiget wird, daß er, im monat junio, tausend

sieben hundert zwei und siebzig, aus der rechtmässige ehe,

von obengenannten Theodoro Denisen, und Anna Sprunken

gebuhren ist. - 2o den geburts act von Mechtildis Heitzer datirt

am sechs und zwanzigsten pluviose jahr acht des inhalts, daß Mechtildis

Heitzer gebuhren ist am neunzehnten august, tausend sieben

hundert sechs und fünfzig, aus der rechtmässige ehe von Cornelis

Heitzer und Stingen Willen, 3tio die verkündigungs act der heirats

versprechung zwisschen den künftigen eheleuten, aufgesetzt von

mir Johannes Mertens den vierzehnten dieses monats, und

angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs

ortes zu Straelen. - auch nach dem Henricus Denisen und

Mechtildis Heitzer mit lauter stimme erklärt haben, daß sie

sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im

nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Henricus

Denisen und Mechtildis Heitzer ehelich verbunden sind. -

und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die

partheien und die zeugen mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

Straelen jahr und tag wie oben.

Mechtildis Heitzer erklärt nicht zu können schreiben

[handtekeningen van:]

H: Denesen  L: Spruincken  M: Peeters

Mathijas Stroex  Mertens

 

Straelen H1800-008   -   06-03-1800   -   blz. 20 nr. 1

heute den fünfzehnten ventose jahr acht der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der

Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der

gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen,

einerseits Wilhelmus Goertgens, ackersmann, alt zwei

und driezig jahre,wohnhaft in gesagte gemeinde im

honnschaft Dam, sohn des verstorbene eheleuten Peter

Goertgens, und Adelgonda Hoever, gewohnd habend im

gesagtes honnschaft Dam, anderseits Agnes Eikes, alt

neunzehn jahre, wohnend im gesagtes honnschaft Dam,

tochter des Wilhelmus Eikes, taglöhner, und Agnes Kloots

wohnend in die gemeinde Herongen, alle im canton

Wankum, departement der Ruhr. - welche künftigen

eheleuten begleitet waren, von Christiaen Heussen,

ackersmann, alt acht und vierzig jahre, und Agnes

Goertgens, alt drei und sechzig jahre, und Matheus

Backus, schmid, alt dreizig jahre, alle im merhgesagtes

honnschaft Dam wohnhaft, erstere ein schwager, zweite

ein muhme, und dritte ein guten bekannten des genannten

Wilhelmus Goertgens, und Peter Eikes, taglöhner, alt dreizig

jahre, wohnend in die gemeinde Herongen, und brüder

der genannte Agnes Eikes, als zeugen. - nach dem ich

Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act

von Wilhelmus Goertgens datirt, am vierzehnten ventose

jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am sieben

und zwanzigsten august, tausend sieben hundert acht

und sechzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten

Peter Goertgens und Adelgonda Hoever gebuhren ist. - 2o

den geburts act von Agnes Eikes dairt am vierzehnten

ventose jahr acht des inhalts, daß Agnes Eikes gebuhren

ist am dreizehnten august tausend sieben hundert

ein und achtzig, aus der rechtmässige ehe von Wilhelmus

Eikes und Agnes Kloots . - 3o die schriftliche einwilligung

von Wilhelmus Eikes, und Agnes Kloots . - 4o die verkün-

digungs act der heirats versprechung zwisschen den künftigen

eheleuten, aufgesetzt von mir Johannes Mertens den zehnten

dieses monats, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen

versammelungs ortes zu Strahlen. - auch nach dem Wilhelmus

Goertgens und Agnes Eikes mit lauter stimme erklärt

haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen

wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch

getahn, daß Wilhelmus Goertgens; und Agnes Eikes

ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen

act aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen mit

mir unterschrieben haben.

Agnes Eikes, Peter Eikes, und Agnes Goertgens erklären

alle nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

Straelen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Wilhelmus Guertijens Christianus Heussen  Mertens

 

Straelen H1800-009   -   03-04-1800   -   blz. 21 nr. 1

[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]

heute den dreizehnten germinal jahr acht der Franken repub-

lick  des morgens um zehn uhr, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement

der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Mathias

Hansen, ackersmann, alt vier und zwanzig jahre, sohn der ver-

storbene eheleuten Aegidius Hansen und Helena Jansen, gewohnd

habend dahier aussen daß Mühlenthor, anderseits Mechtildis

Lijnsen, alt fünf und zwanzig jahre, tochter der verstorbene ehe-

leuten Laurens Lijnsen und Agnes Vincken, gewohnd habend

im honnschaft Dam, hiesiger gemeinde, canton Wankum,

departement der Ruhr. - welche beide künftigen eheleuten

begleitet waren, von Joannes Hansen, ackersmann, alt dreizig

jahre, wohnhaft dahier im Zand, allwo die künftigen eheleuten

auch sein wohnhaft, und Peter Hansen, mühler, # wohnend aussen

gesagtes Mühlenthor, und beide brüder des genannten Mathias

Hansen, und Helena Lijnsen, alt drei und zwanzig jahre, und

Anna Catharina Lijnsen, alt ein und zwanzig jahre, beide in

gesagtes Zand wohnhaft, und schwestern der genannte Mechtildis

Lijnsen, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen

habe: 1mo. den geburts act von Mathias Hansen datirt, am

zwölften germinal jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am

ein und zwanzigsten, sage ein und dreizigsten mai, tausend

sieben hundert sechs und siebenzig aus der rechtmässige ehe, von

Aegidius Hansen und Helena Jansen gebuhren ist. - 2o den geburts

act von Mechtildis Lijnsen datirt am zwölften germinal jahr acht

des inhalts, daß sie gebuhren ist, am dreizehnten mai tausend

sieben hundert fünf und siebzig, aus der rechtmässige ehe von

Laurens Lijnsen und Agnes Vincken. - 3dens die verkündigungs

act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten

aufgesetzt von mir Johannes Mertens den fünften dieses, und

angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes

zu Strahlen. - auch nach dem Mathias Hansen, und Mechtildis

Lijnsen mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegen-

seitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des

gesetses den ausspruch getahn, daß, Mathias Hansen und

Mechtildis Lijnsen ehelich verbunden sind. - und habe den

gegenwärtigen act aufgesetzt, welche Mathias Hansen

als partheiens allein mit mir unterschrieben hat; dem

Mechtildis Lijnsen und die andere genannte zeugen erklären

alle nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

Stralen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

M: Hansen  Mertens

[bovenaan in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend

naar het "#" teken in de tekst:]

# alt sechs und dreizig jahre

[handtekening van:] Mertens

 

Straelen H1800-010   -   03-04-1800   -   blz. 22 nr. 1

heute den achtzehnten germinal achten jahrs der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement

der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen,

einerseits Petrus Joannes Dorenbosch, gastwirth, alt drei

und dreizig jahre, wohnend dahier auf die Geldersche

strasse, sohn des Petri Dorenbosch, ackerbau, und Maria

Kempes, auf gesagte Geldersche strasse wohnhaft, und

anderseits Maria Agnes Straeten, alt neun und zwanzig

jahre, auf nehrgemeldete Geldersche strasse wohnhaft, tochter

der verstorbene eheleute Joannis Straeten, und Anna

Catharina de Risme, gewohnd habend in die gemeinde Kevelaer

canton Gelder, Ruhr departement. - welche beide künftigen

eheleuten begleitet waren, von Henrich Dorenbosch, schneider,

alt sechs und zwanzig jahre, wohnhaft zu Wachtendonck

unterm canton Wankum /: allwo die künftigen eheleuten, und

lebende eltern :/ gehörende, und Petrus Wilhelmus Alsters, contri-

butions empfänger des jahr 6 & 7, alt drei und vierzig jahre, auf

öfters gesagte Geldersche strasse wohnhaft, erstere ein rechte vetter

/: väterliche seite :/ andere ein schwager des genannten brautigam,

und Josephus Cornelissen, kostgänger, alt zwei und dreizig

jahre und Luvovicus Cornelissen, küsterie bedienten, alt

acht und zwanzig jahre, beide daher auf die Koulder strasse

wohnhaft, und güten bekannten der genannte braut, als

zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:

1o. den geburts act von Petrus Joannes Dorenbosch datirt

am zwölften dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am

ersten junius tausend sieben hundert sieben und sechzig aus der

rechtmässige ehe von Petri Dorenbosch und Maria

Kempes #. - 2o den geburts act von Maria Agnes Straeten

datirt am zwölften dieses inhalts, daß sie gebuhren ist am sechs

und zwanzigsten aprill, tausend sieben hundert ein und siebenzig

aus der rechtmässige ehe von Joannis

Straten und Anna Catharina de Risme. 3o. den verkündigungs

act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten

aufgesetzt von mir Johannes Mertens den neunten dieses, und

angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs

ortes dieser gemeinde. - auch nach dem Peter Joannis

Dorenbosch, und Maria Agnes Straeten mit lauter stimme

erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen

wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch getahn

daß Peter Joannis Dorenbosch, und Maria Agnes Straeten

ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen

act aufgesetzt, welche die partheien un die genannte

zeugen mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde

Straelen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

P: J. Dorenbosch  Agnes Straeten

Hend Dorenbosch  P: W: Alsters  Mertens

Jos Cornelissen  Lod Cornelissen

[in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend

naar het "#" teken in de tekst:]

# gebuhren ist

eprouve

[handtekening van:] M[...]ns

 

Straelen H1800-011   -   29-04-1800   -   blz. 23 nr. 1

[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]

heute den neunten floreal achten jahrs der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr

in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen

um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Mathias Schoenmakers,

ackersmann, alt sechs und dreizig jahre, sohn des Pauli Schoen-

maekers,ackersmann, und Allegonda Jentjens, wohnhaft in

gesagte gemeinde im honnschaft Boekhold, allwo die künftigen

eheleuten auch sein wohnhaft, anderseits Anna Margaretha

Neeten, alt sechs und dreizig jahre, tochter des verstorbenen

Joannes Neeten, und dessen ehefrau Maria Jentjens, wohnend

im gesagtes honnschaft Boekhold, canton Wankum Ruhr

departement. - welche beide künftigen eheleuten begleitet

waren von Gerardus Schoenmakers, baursmann, alt neun und

dreizig jahre, und Joannes Schoenmaekers, ackersmann, alt

vier und dreizig jahre, beide brüders des genannten Mathias

Schoenmaekers, und Mechtildis Neeten, alt fünfzig jahre, und

Catharina Neeten, alt vierzig jahre, wohnhaft in mehrge-

meltes honnschaft Boekhold, /: allwo die zwei vorgenannte

zeugen auch wohnen :/ und schwestern der genannte Anna

Margaretha Neeten, als zeugen. - nach dem ich Johannes

Mertens vorgelesen habe: 1mo. den geburts act von Mathias

Schoenmakers datirt am zwei und zwanzigsten germinal

jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am ersten maij

tausend sieben hundert vier und sechzig aus der rechtmässige

ehe von obengenannten Pauli Schoenmaekers und Allegonda

Jentjens gebuhren ist. - 2tens den geburts act von Anna

Margaretha Neeten datirt, am zwei und zwanzigsten

germinal jahr acht des inhalts, daß sie gebuhren ist, am

ein und dreizigsten october, tausend sieben hundert vier und

sechzig aus der rechtmässige ehe, von Joannes Neeten, und

Maria Jentjens. 3tio den verkündigungs act der heirats

versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt

von mir Johannes Mertens den zwei und zwanzigsten

germinal jüngstens, und angeschlagen an die thüre des

gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde. -

auch nach dem Mathias Schoenmaekers, und Anna

Margaretha Neeten mit lauter stimme erklärt haben, daß

sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich

im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Mathias

Schoenmaekers, und Anna Margaretha Neeten ehelich

verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt,

welchen die partheien un die zeugen mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der

gemeinde Straelen jahr und tag wie oben.

Mathias Schoenmaekers erklärt nicht zu können schreiben

[handtekeningen van:]

Margretha Neten

Catharina Neeten  Mertens

 

Straelen H1800-012   -   29-04-1800   -   blz. 24 nr. 1

heute den neunten floreal achten jahrs der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der Ruhr

in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits

Joannes te Baerdt, taglöhner, alt zwei und vierzig jahre,

sohn der verstorbene eheleuten Cornelius te Baerth, und Mech-

tildis Bruncken, gewohnd habend im honnschaft Hetzert,

gesagte gemeinde, anderseits Margaretha Ida Keetels;

acht und zwanzig jahr alt, tochter des verstorbenen Anton

Keetels, und Eleonora Wenzels, wohnend dahier auf die

Mühlen strasse, allwo die beide künftige eheleuten

auch sein wohnhaft, canton Wankum, departement

der Ruhr. - welche beide künftigen eheleuten begleitet waren

[von] Wilhelm te Baerdt, ackersmann, alt sieben und vierzig

jahre, und Mathias te Baerdt, taglöhner, alt fünf und

vierzig jahre wohnend dahier auf die Venlose strasse, andere

im honnschaft Hetzert hiesiger gemeinde, und beide

brüders des genannten Joannes te Baerdt, und Jacobus

Keetels, schmid, alt vier und zwanzig jahre, im canton

Gelder, in die gemeinde Pondt wohnhaft, und Elisabeth

Keetels, sechs und zwanzig jahr alt, wohnend aug gesagte

Mühlen strasse, erstere ein brüder, letztere ein schwester

der genannte Margaretha Ida Keetels, als zeugen. -

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1mo.

den geburts act von Joannes te Baerdt datirt am achten

floreal jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am

neun und zwanzigsten september tausend sieben hundert

acht und fünfzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten

Cornelius te Baerdt und Mechtildis Bruncken gebuhren ist.

2o den geburts act von Margaretha Ida Keetels datirt

am achten floreal jahr acht des inhalts, daß sie gebuhren

ist am dreizehnten julius tausend sieben hundert zwei

und siebenzig aus der rechtmässige ehe, von Anton

Keetels und Eleonora Wenzels. - 3tens den verkündigungs

act der heirats versprechung zwisschen den künftigen

eheleuten aufgesetzt von mir Johannes Mertens den

zwei und zwanzigsten germinal jüngstens, und

angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs

ortes zu Straelen - auch nach dem Joannes te Baerdt

und Margaretha Ida Keetels mit lauter stimme

erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten

nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den

ausspruch getahn, daß Joannes te Baerdt und Margaretha

Ida Keetels ehelich verbunden sind, und habe den

gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die partheien

und die zeugen mit mir unterschrieben haben. - geschehen im

gewöhnlichen versammelungs ortes zu Straelen jahr und tag wie oben.

Margaretha Ida Keetels, Jacobus Keetels, und Elisabeth Keetels erklären

nicht zu können schreiben.

[handtekeningen van:]

Joannes te Baert  Wilhelmus te Baert  Mertens

Matthis tee Baert

 

Straelen H1800-013   -   29-04-1800   -   blz. 25 nr. 1

[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]

heute den neunten floreal achten jahrs der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der

Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits

Joannes Christianus Harmis,ackersmann, alt ein und

vierzig jahre, sohn der verstorbene eheleuten Johannes Harmis

und Maria Catharina Laers, gewohnd habend im honnschaft

Vossum, hiesiger gemeinde, allwo der brautigam auch ist

wohnhaft, anderseits Anna Christina Weijer, alt driezig

jahre, wohnend dahier auf die Venlosche strasse, tochter

der verstorbene eheleuten Thomas Weijer und Joanna Jansen,

gewohnd habend im gesagtes honnschaft Vossum, canton

Wankum, departement der Ruhr. - welcher künftige

eheleuten begleitet waren von Adolphus Harmis, ackers-

mann, alt sieben und zwanzig jahre, und Matthis Harmis

auch baursmann, alt fünfzig [sic] und zwanzig jahre, beide

im vorschrieben honnschaft Vossum wohnhaft, und brüders

des genannten brautigam, und Elisabeth Weijer, alt vier

und dreizig jahre, dahier im honnschaft Westerbroek

wohnhaft, und Agnes Heuffs, alt vier und zwanzig jahre,

wohnend in mehrgemeldetes honnschaft Vossum, erstere

ein schwester, andere ein nichte /: vaterliche seite :/ der

genannte Anna Christina Weijer, als zeugen. - nach dem

ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts

act von Joannes Christianus Harmis datirt am dritten

dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am ersten

januarius tausend sieben hundert neun und fünfzig

aus der rechtmässige ehe von obengenannten Johannes

Harmis und Maria Catharina Laers gebuhren ist.

2o den geburts act von Anna Christina Weijer datirt am

vierten dieses des inhalts das sie gebuhren ist, am zwei und

zwanzigsten januarius tausend sieben hundert siebezig

aus der rechtmässige ehe von Thomas Weijer und Joanna

Jansen. 3o. den verkündigungs act der heirats versprechung

zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes

Mertens den zwei und zwanzigsten germinal jahr acht,

und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versamme-

lungs ortes dieser gemeinde - auch nach dem Joannes

Christianus Harmis und Anna Christina Weijer mit

lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig

zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des

gesetses den ausspruch getahn, daß Joannes Christianus

Harmis und Anna Christina Weijer ehelich verbunden sind.

und habe den gegenwärtigen act aufgestellt, und allein

unterschrieben, weil die partheien und zeugen

erklärten nicht zu können schreiben. -

geschehen zu Stralen im gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekening van:]

Mertens

 

Straelen H1800-014   -   06-05-1800   -   blz. 26 nr. 1

heute den sechszehnten floreal achten jahrs der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens

municipal adjunct der gemeinde Strahlen departement der Ruhr

in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits

Petrus Jacobus Holt, taglöhner, alt neun und zwanzig jahre,

wohnend dahier auf die Gelderse strasse, sohn des verstorbene

Peter Holt, und dessen ehefrau Petronella te Loije, auf

gesagte Gelderse strasse wohnhaft, anderseits Anna

Catharina Philipsen, alt sieben und zwanzig jahre, wohnhaft

im honnschaft Vossum hiesiger gemeinde, tochter der verstor-

bene eheleuten Joannis Philipsen und Anna Maria Gerkens,

gewohnd habend dahier im Zand, canton Wankum, departement

der Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet

waren, von Frans Roels, vaßbonder, alt vierzig jahre, wohnend

auf mehrgesagte Gelderse strasse, und Peter te Loije, taglöhner,

acht und fünfzig jahr alt, wohnend dahier auf die [..]belloer

strasse, erstere ein vetter, andere ein oheim /: mutterliche seite :/

des genannte Petrus Jacobus Holt, und Maria Sibilla Philipsen

alt drie und zwanzig jahre, im honnschaft Dam hiesiger

gemeinde wohnhaft, und Margaretha Geerkens, sechzig jahr

alt, wohnend dahier auf die Mühlen strasse, und muhme

/: mutterliche seite :/ andere ein schwester der genannte Anna

Catharina Philipsen, als zeugen. - nach dem ich Johannes

Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Petrus

Jacobus Holt datirt am eilften dieses, wodurch beurkündiget

wird, daß er am ein und zwanzigsten februar tausend

sieben hundert neun und siebenzig aus der rechtmässige ehe, von

obengenannten Peter Holt, und Petronella te Loije gebuhren ist.

2o den geburts act von Anna Catharina Philipsen datirt

am eilften dieses inhalts, daß Anna Catharina Philipsen gebuh-

ren ist, den zehnten aprill tausend sieben hundert drei und

siebenzig aus der rechtmässige ehe, von Joannes Philipsen, und

Anna Maria Geerkens. - 3o den verkündigungs act der heirats

versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von

mir Johannes Mertens den neun und zwanzigsten germinal

jüngstens, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen

versammelungs ortes dieser gemeinde - auch nach dem

Peter Jacobus Holt, und Anna Catharina Philipsen mit

lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu

ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses

den ausspruch getahn, daß Peter Jacobus Holt, und Anna

Catharina Philipsen ehelich verbunden sind. - und habe den

gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen die partheien und

die zeugen mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde Strahlen. jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Peter IJocobus Holt

Anna Catarina Flipsen  F. Roels  Mertens

die ubrige in gegenwärtigen act benannten zeugen

erklären nicht zu können schreiben

M.

 

Straelen H1800-015   -   06-05-1800   -   blz. 27 nr. 1

[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]

heute den sechszehnten floreal achten jahrs der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement

der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits Albertus

Haeren, ackersmann alt dreizig jahre, wohnhaft in die gemein-

de Leuth, im dorf, soh des verstorbenen Mathias Haeren, und

dessen ehefrau Gretjen Bossen, auch in gesagt dorf wohnhaft,

anderseits Maria Gertrudis Heijer, acht und vierzig jahr

alt, in gesagte gemeinde Stralen im im honnschaft Dam wohn-

haft # tochter der verstorbene eheleuten Arnold Heijer, und

Gertrudis Lagcker, gewohnd habend in die gemeinde Herongen

im dorf, alle in canton Wankum departement der Ruhr.

- welche beide künftige eheleuten begleitet waren, von

Egedius Haeren, ackersmann, alt zwei und dreizig jahre, und

Jacobus Haeren, baursmann, sechs und zwanzig jahr alt,

beide in gesagtes dorf Leuth wohnhaft, und brüders des

genannten Albertus Haeren, und Peter Heijer, alt drei und

fünfzig jahre, und Allegonda Heijer, sechs und fünfzig jahr

alt, im mehrgemeldete gemeinde Leuth im honnschaft Bosch

wohnhaft, andere wohnend im gesagtes dorff Herongen, und

beider /: letztere ein schwester :/ der genannte Maria Gertrudis

Heijer, als zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen

habe: 1o. den geburts act von Albertus Haeren datirt am neunten

dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am ersten october

tausend sieben hundert siebenzig aus der rechtmässige eheleuten

Mathias Haeren und Gretjen Bossen gebuhren ist. 2o den geburts

act von Maria Gertrudis Heijer datirt am neunten dieses

inhalts, daß Maria Gertrudis Heijer gebuhren ist am sechs

und zwanzigsten februar tausend sieben hundert zwei und

fünfzig aus der rechtmässige ehe von Arnold Heijer und

Gertrud Lagcker. - 3o den verkündigungs act der heirats

versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt

von mir Johannes Mertens den sechsten diese, und

angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs

ortes dieser gemeinde und jener in die gemeinde Leuth -

auch nach dem Albertus Haeren und Maria Gertrudis

Heijer mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich

gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im

nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Albertus

Haeren, und Maria Gertrudis Heijer ehelich verbunden sind.

und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, und

allein unterschrieben, denn die partheien, und

die genannte zeugen erklärten alle nicht zu können

schreiben. - geschehen im gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde Straelen jahr und tag wie oben.

[handtekening van:]

Mertens

[in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend

naar het "#" teken in de tekst:]

# mutter des

verstorbenen

Peter Huijskens

M.

 

Straelen H1800-016   -   06-05-1800   -   blz. 28 nr. 1

heute den sechszehnten floreal jahr acht der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen Ruhr

departement in dem gewöhnlichen versammelungs ortes

der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen

einerseits Gerard Henri Hubberden, ackersmann, alt zwei

und vierzig jahre, wohnend in gesagte gemeinde im honnschaft

Holt, sohn der verstorbene eheleute Jan Hubberden, und

Margareth Wimmers, im canton Gelder, in die gemeinde

Walbeck auf die Laag strasse gewohnd habend, anderseits

Margaretha angen Eijndt, alt vier und vierzig jahre, wohnend

im honnschaft Vossum hiesiger gemeinde, wittwe des

verstorbene Gotsewinus Paes, und tochter des verstorbenen

Martinus angen Eijndt und dessen ehefrau Anna

Bornis, alt fünf und siebenzig jahre, wohnend im

gesagtes honnschaft Vossum, canton Wankum, departement

der Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet waren,

von Joannes Janssen, ackermanns, alt sechs und zwanzig

jahre,, und Joannes Bongen, baursmann, alt acht und dreizig

jahre beide im gesagtes honnschaft Holt wohnhaft, und güte

bekannten des genannten Gerard Henri Hubberden, und Joanna

angen Eijndt, alt fünf und vierzig jahre, wohnend in mehr-

gesahtes honnschaft Vossum, und Maria angen Eijndt, alt

zwei und vierzig jahre, wohnend in die gemeinde Herongen,

hiesiger canton, beide schwester der genannte Margaretha

angen Eijndt, als zeugen. nach dem ich Johannes Mertens

vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Gerard Henri

Hubberden datirt am sechszehnten germinal jahr acht,

wodurch beurkündiget wird, daß er am achtzehnten janvier

tausend sieben hundert acht und fünfzig, aus der recht-

mässige ehe, von oben genannten Jan Hubberden, und Mar-

gerath Wimmers gebuhren ist. 2o den geburts act von

Margaretha angen Eijndt datirt am vier und zwanzigsten

germinal jahr acht des inhalts daß sie gebuhren ist, am zwei

und zwanzigsten mai tausend sieben hundert sechs und fünfzig

aus der rechtmässige ehe, von Martinus angen Eijndt und Anna

Bornis. - 3o den verkündigungs act der heirats versprechung

zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes

Mertens den neun und zwanzigsten germinal jüngstens, und ange-

schlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde - auch nach dem Gerard Henri Hubberden und Mar-

garetha angen Eijndt mit lauter stimme erklärt haben, daß

sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im

nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß Gerard Henri

Hubberden und Margaretha angen Eijndt ehelich verbunden sind.

und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen Gerard

Henri Hubberde, brautigam, Joannes Janssen und Joannes

Bongen mit mir unterschrieben haben: - Margaretha angen Eijndt

Johanna angen Eijndt, und Maria angen Eijndt erklären nicht

zu können schreiben. - geschehen im gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde Straelen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Gerardus Henricus Huijberden  Joannes Bongen

IJoannus IJanssen  Mertens

 

Straelen H1800-017   -   06-05-1800   -   blz. 29 nr. 1

[akte vorzien van stempel van 75 cen[times]]

heute den sechszehnten floreal jahr acht der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens municipal

adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr in dem gewöhn-

lichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss

zu schliessen einerseits Petrus Joannes Neeten, achersmann, fünf

und zwanzig jahr alt, in gesagte gemeinde im honnschaft Holt wohn-

haft, sohn der verstorbene eheleuten Jacob Neeten, und Sibilla Mullers

gewohnd habend im honnschaft Westerbroeck hiesiger gemeinde, ander-

seits Petronella Keijsers, alt fünf und zwanzig jahre, wohnend im

gesagtes honnschaft Holt, tochter des verstorbenen Gerard Keijsers, und

dessen ehefrau Christina Eermans, wohnend im honnschaft

Boekholt hiesiger gemeinde, canton Wankum, departement

der Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet waren,

von Jacobus Neeten, ackersmann, alt drei und zwanzig

jahre, wohnend in die gemeinde Velden, hiesiger canton, und

Peter Vallen, baursmann, vierizg jahr alt, in mehrgemeldetes

honnschaft Holt wohnhaft, und erstere ein brüder, letztere ein

oheim /: vatterliche seite :/ des genannten Petrus Joannes Neeten,

und Allegonda Keijsers, alt drei und zwanzig jahre, wohnend im

gesagtes honnschaft Westerbroek, und Catharina Keijsers, fünf

und zwanzig jahr alt, wohnend im öfters gesagt honnschaft

Holt, und beide schwestern der genannte Petronella Keijsers, als

zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:

1o. den geburts act von Petrus Joannes Neeten datirt am achten

dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am achtzehnten november

tausend sieben hundert fünf und siebzig, aus der rechtmässige ehe,

von oben genannten Jacob Neeten, und Sibilla Mullers gebuhren

ist. 2o den geburts act von Petronella Keijsers datirt am

achten dieses inhalts, daß sie gebuhren ist am

neunten october tausend sieben hundert fünf und siebenzig,

aus der rechtmässige ehe von Gerard Keijsers, und

Christina Eermans. 3o den verkündigungs act der

heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt

von mir Johannes Mertens den neun und zwanzigsten germinal

jüngstens, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen

versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem

Petrus Joannes Neeten und Petronella Keijsers mit lauter

stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten

nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch

getahn, daß Petrus Joannes Neeten und Petronella Keijsers

ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act

aufgesetzt, welchen Petrus Joannes Neeten, brautigam, Jacobus

Neeten, und Petrus Vallen mit mir unterschrieben haben.

Petronella Keijsers, braut, Allegonda Keijsers und Catharina

Keijsers erklären nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

Straelen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

P. IJoannes Neeten  IJoacobus Neeten  Mertens

 

Straelen H1800-018   -   06-05-1800   -   blz. 30 nr. 1

heute den sechszehnten floreal jahr acht der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement

der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der

gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen

einerseits Jacobus alias Wilhelmus Westers, ackersmann,

alt drei und zwanzig jahre, sohn der verstorbenen Joannes

Westers, und dessen ehefrau Petronella Haafs, anderseits

Maria Helena Paes, alt vier und zwanzig jahre, tochter der

verstorbene Aldegonda Paes, gewohnd habend im honnschaft

Hetzert, gesagte gemeinde, allwo die künftigen eheleuten

auch sein wohnhaft, canton Wankum, departement der

Ruhr. - welche beide künftige eheleuten begleitet waren, von

Andries Westers, ackersmann, fünf und zwanzig jahre alt, und

Joannes Haafs, baursman #, beide im genannte honnschaft

Hetzert wohnhaft, und erstere ein brüder, andere ein oheim

/: mutterliche seite :/ des genannten Jacobus alias Wilhelmus

Westers, und Wilhelmus Paes, taglöhner, alt dreizig jahre

und Maria Paes, ein und zwanzig jahre alt, beide wohnend

in mehrgemeldetes honnschaft Hetzert, und erstere ein vetter

letztere ein nichte /: mutterliche seite :/ der genannte Maria

Helena Paes, als zeugen. nach dem ich Johannes Mertens

vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Jacobus alias

Wilhelmus Westers datirt am neunten floreal jahr acht,

wodurch beurkündiget wird, daß er am siebenzehnten merz

tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der rechtmässige

ehe, von oben genannten Joannes Westers, und Petronella

Haafs gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria Helena

Paes datirt am neunten dieses inhalts, daß sie gebuhren

ist, am siebenten november tausend sieben hundert sechs

und siebenzig, von genannte Aldegonda Paes. - 3o den

verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den

künftigen eheleuten aufgesetzt, von mir Johannes Mertens

den neun und zwanzigsten germinal jüngstens, und angeschla-

gen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes

dieser gemeinde. - auch nach dem Wilhelmus Westers

und Maria Helena Paes mit lauter stimme erklärt

haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen

wollen, habe ich im nahmen des gesetses den ausspruch

getahn, daß Wilhelmus Westers, und Maria Helena Paes

ehelich verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act

aufgesetzt, welchen die partheien und die zeugen mit mir

unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

jahr und tag wie oben.

Jacobus alias Wilhelmus Westers, Maria Helena Paes

und Maria Paes erklären alle nicht zu können schreiben.

[handtekeningen van:]

Andrijas Wijsters,  IJohaennes Haefs  Mertens 

Wilhelmus Paesch

[in de linkermarge bijgeschreven, verwijzend

naar het "#" teken in de tekst:]

[....] und fünfzig jahr

alt [eerste woord onleesbaar door perforatie]

 

Straelen H1800-019   -   13-05-1800   -   blz. 31 nr. 1

heute den drei und zwanzigsten floreal jahr acht der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes

Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen departement

der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen einerseits Joannes

Strompen, ackersmann, acht und dreizig jahre alt, sohn der

verstorbene eheleute Gerardus Strompen, und Margaretha Staelen,

anderseits Maria Catharina Pasch, alt zwei und zwanzig

jahre, tochter der Petrus Paesch, taglöhner, und dessen verstorbenen

ehefrau Anna Pannebackers, wohnend dahier im honnschaft Hetzert,

allwo auch die andere verstorbene eheleute gewohnd habend, und die

künftigen eheleuten auch sein wohnhaft, canton Wankum, Ruhr

departement. - welche beide künftige eheleuten begleitet

waren, von Godefridus Strompen, ackersmann, alt fünf und fünfzig

jahre, und Arnold Strompen, baursmann, acht und vierzig jahr

alt, neide in gesagtes honnschaft Hetzert wohnhaft, und brüder

des genannten Joannes Strompen, und Wilhelm Paesch, schneider,

alt fünf und zwanzig jahre, und Aldegonda Pasch, alt ein und

zwanzig jahre, auch beide im nehrgemeldetes honnschaft,

erstere ein brüder, andere ein schwester der genannte Maria

Catharina Paesch /: heist doch in der wandlung Anna Maria :/ als

zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:

1o. den geburts act von Joannes Strompen datirt am fünf-

zehnten frimaire jahr sieben, wodurch beurkündiget wird, daß er

am siebenten november tausend sieben hundert zwei und sechzig

aus der rechtmässige ehe von oben genannten Gerardus Strompen

und Margaretha Staelen gebuhren ist. - 2o den geburts act

von Maria Catharina Pasch, datirt am fünfzehnten frimaire

jahr sieben des inhalts, daß sie gebuhren ist, am zehnten

april tausend sieben hundert acht und siebenzig, aus der rechtmässige

ehe von Petrus Paesch, und Anna Pannebackers. - 3o den

verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den künftigen

eheleuten aufgesetzt, von mir Johannes Mertens den sechsten

dieses, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versamme-

lungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem Joannes Strompen

und Maria Catharina Pasch mit lauter stimme erklärt

haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe

ich im nahmen des gesetses den ausspruch getahn, daß

Joannes Strompen, und Maria Catharina Pasch ehelich verbunden

sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen

Wilhelm Paesch, als zeuge, allein mit mir unterschrieben hat,

den die partheien und die andere genannte zeugen erklären

alle nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde

Stralen jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Wilhelmus Pasch  Mertens

 

Straelen H1800-020   -   13-05-1800   -   blz. 32 nr. 1

heute den drei und zwanzigsten floreal jahr acht der

Franken republick des morgens um zehn uhr, sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen

departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss [zu] schliessen

einerseits Wilhelmus Reinerus Willemsen, ackersmann,

alt acht und dreizig jahren, in hiesiger gemeinde im honnschaft

Holt wohnhaft, sohn der verstorbene eheleuten Goedefridus

Willemsen und Catharina Coennis, gewohnd habend im gesagtes

honnschaf, anderseijts Maria Neijkens, alt dreizig jahre,wohnend

im mehrgesagtes honnschaft Holt, tochter der verstorbene eheleuten

Petri Neijkens, und Joanna Kersten, gewohnd habend im honnschaft

Westerbroek hiesiger gemeinde, canton Wankum, departement.der

Ruhr - welche beide künftige eheleuten begleitet waren, von

Henrich Mertens, schuster, alt drei und vierzig jahre, und

Matthias Hoedmakchers, weber, drie und dreizig jahre, beide dahier

in der stad Strahlen wohnhaft, und güte bekannten des

brautigams, und Conrard Theunissen, ackersmann, alt fünf

und fünfzig jahre, und Laurentius Wassenberghs, rodtgerber,

alt fünf und zwanzig jahre, beide auch dahier in der stad

Straelen wohnhaft, und güte bekannten der braut, als

zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o.

den geburts act von der brautigam datiert zu Wankum - den

zehnten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am siebenzehnten

maij, ein tausend sieben hundert zwei und sechzig aus der

rechtmässige ehe von obengenannten Goedefridus Willemsen,

und Catharina Coennis gebohren ist. - 2o den geburts act

von Maria Neijkens datiert zu Wankum am zehnten

dieses des inhalts, daß sie gebohren ist am fünf und

zwanzigsten aprill tausend sieben hundert neun und sechzig

aus der rechtmässige ehe, von Petri Neijkens, und Joanna

Kersten. 3o den verkündigungs act der heirats versprechung zwissen

den künftigen eheleuten aufgesetzt, von mir Johannes Mertens

den sechsten dieses, und angeschlagen an die thüre des gewöhn-

lichen versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem

Wilhelmus Reinerus Willemsen und Maria Neijkens mit

lauter stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehe-

gatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des gesetzes

den ausspruch getahn, daß Reinerus Willemsen und

Maria Neijkens ehelich verbunden sind. und habe den

gegenwärtigen act aufgesetzt, welche die partheien und zeugen

mit mir unterschrieben haben. Maria Neijkens

erklärt nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde

jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

M: Huthmacker

W R Wilmsen  H: Mertens

Conraed Teunissen  L: Wassenberg  Mertens ad.

 

Straelen H1800-021   -   27-05-1800   -   blz. 33 nr. 1

heute den siebenten praireal jahr acht der Franken republick

um zehn uhr des morgens sind vor mir Johannes Mertens munici-

pal adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr in dem

gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen um ein

ehebundniss zu schliessen einerseits Peter Henrich Germes, ackersmann

sechs und zwanzig jahr alt, in hiesiger gemeinde im honnschaft Westerbroek

wohnhaft, sohn des Herman Germes, ackersmann, und Petronella

Schellberghs, wohnend in gesagtes honnschaft Westerbroek, anderseits

Maria Gertrudis Weijs, alt drie und zwanzig jahre, wohnhaft in die

gemeinde Gribbervoorst auf es Reuring, tochter des Albert Weijs

ackersmann, und Catharina op Schroft, auf gesagtes Reuring

unter canton Hoorst, und Niedermaas departement wohnhaft,

canton Wankum, departement.der Ruhr - welche beide künf-

tige eheleuten begleitet waren, von Mathias Germes, baurmann,

alt sechs und dreizig jahre, wohnend im honnschaft Holt, hiesiger

gemeinde, und Wilhelmus Schellberghs, ackersmann, zwei und

zwanzig jahr alt, wohnend in die gemeinde Pondt, canton Gelder

departement.der Ruh, erstere ein vetter /: vaterliche seite :/ und letztere

/: mutterliche seite :/ des genannten Peter Henrich Germes, und

Henricus Weijs, bauersmann, alt sechs und zwanzig jahre, und Gerardus

Weijs, ackersmann, ein und zwanzig jahr alt, und beide in gesagtes

canton Hoorst, und departement der Niedermaas auf Reuring wohnhaft,

und beide brüder der genannte Maria Gertrudis Weijs als zeugen.

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts

act von Peter Henricus Germes datiert am dritten dieses, wodurch beurkün-

diget wird, daß er am zwanzigsten februarius, ein tausend sieben hundert

vier und siebenzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten

Herman Germes und Petronella Schellberghs gebuhren ist. - 2o den

geburts act von Maria Gertrudis Weijs, datiert am dritten dieses

inhalts, daß sie gebohren ist am fünf und zwanzigsten september

tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der rechtmässige

ehe von Albert Weijs und Catharina op Schroft. 3o den verkün-

digungs act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten

aufgesetzt, von mir Johannes Mertens den ein und zwanzigste

floreal letzhin, und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen

versammelungs ortes dieser gemeinde, und jener in die gemeinde

Gribbervoorst. - auch nach dem Peter Henrich Germes, und

Maria Gertrudis Weijs mit lauter stimme erklärt haben, daß

sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im

nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß Peter Henrich

Germes, und Maria Gertrudis Weijs ehelich verbunden sind.

und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welche die partheien

und die zeugen mit mir unterschrieben haben.

Maria Gertrudis Weijs und Henricus Weijs erklären nicht zu

können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde

jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Peter Henrijeck Germeus  Gerads Weijs  Mertens

Maethijs Germeies  Wilhelmus Schelbergs

 

Straelen H1800-022   -   16-06-1800   -   blz. 34 nr. 1

heute den sieben und zwanzigsten praireal jahr acht der

Franken republick des morgens um zehn uhr, sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen

departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu schliessen

einerseits Josephus Tilmanus Tillmans, schenkwirth, alt ein und

dreizig jahre, sohn der verstorbene eheleuten Jacob Tillmans

und Joanna Stelkens, anderseits Maria Catharina Gellen

alias Hunnekens, achtzehn jahr alt, tochter des verstorbenen

Arnold Gellen alias Hunnekens, und dessen ehefrau Sijbilla

Liesen, wohnend dahier auf die Koulder strasse, allwo die künftigen

eheleuten auch sein wohnhaft, und auch die erst verstorbene

genannte eheleuten gewohnd habend, canton Wankum, Ruhr

departement. - welche beide künftigen eheleuten begleitet waren,

von Annonus Tillmans, priester, alt sechs und zwanzig jahre,

und Michael Tillmans, ackersmann, neun und zwanzig jahr

alt, erstere dahier auf die pastorath, andere auf gesagte Koulder strasse

wohnhaft, und brüders des genannten Josephus Tilmanus Tillmans,

und Cornelius Hunnekens, gärtner, drei und zwanzig jahr alt,

wohnend in die gemeinde Venlo, selbiges canton, und Niedermaas

departement gegen über der postwagen im Kluijs genannt, und

Mathias Hunnekens, ackersmann, alt vierzig jahre, wohnend

im honnschaft Boekholt, hiesiger gemeinde, erstere ein rechte

brüder, letztere ein halbe brüder der genannte Maria Catharina

Gellen, alias Hunnekens, als zeugen. nach dem ich Johannes

Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Josephus

Tilmanus Tillmans datirt am drei und zwanzigsten /: praireal :/

dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er am dritten maij tausend

sieben hundert neun und sechszig aus der rechtmässige ehe von

obengenannten Jacob Tillmans und Joanna Stelkens gebuhren

ist. - 2o den geburts act von Maria Catharina Gellen, datirt

am drei und zwanzigsten dieses inhalts, daß sie gebuhren ist, am

fünf zehnten augustus tausend sieben hundert zwei und achtzig

aus der rechtmässige ehe, von Arnold Gellen und Sijbilla Liesen.

- 3o die schriftliche einwilligung von Liesen. 4o

den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen den

künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes Mertens den

zwölften dieses monats und angeschlagen an die thüre des

gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch

nach dem Josephus Tilmanus Tillmans, und Maria Catharina

Gellen mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich

gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen

des gesetzes den ausspruch getahn, daß Josephus Tilmanus

Tillmans, und Maria Catharina Gellen ehelich verbunden sind.

und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welche die partheien

und die zeugen mit mir unterschrieben haben. - geschehen im

gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Joseph Tilmans  A. Tilmans  C: Hunnekens

M: C: Gellen  M: Tilmans  Mertens

Conre[..] [onleesbaar]

 

Straelen H1800-023   -   23-06-1800   -   blz. 35 nr. 1

heute den vierten messidor jahr acht der Franken republick

um zehn uhr des morgens, sind vor mir Johannes Mertens municipal

adjunct der gemeinde Stralen departement der Ruhr in dem

gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde erschienen

um ein ehebundniss zu schliessen einerseits Jean te Loij, ackers-

mann, alt zwei und vierzig jahre, sohn des Jean te Loij,

baursmann, und Margaretha Deselers, in die gemeinde

Pont, im canton Gelder und Ruhr departement wohnahft,

anderseits Maria Agnes Daerlmans, alt ein und zwanzig

jahre, wohnend dahier im honnschaft Vossum, allwo der brautigam

auch ist wohnhaft, tochter der verstorbene eheleuten Peter

Daerlmans, und Sibilla Mulders, gewohnd habend im honnschaft

Westerbroeck, hiesiger gemeinde, canton Wankum, Ruhr

departement. - welche beide künftigen eheleuten begleitet

waren, von Nicolaus te Loij, baursmann, alt sechs und dreizig

jahre, und Henrich te Loij, ackersmann, alt vier und dreizig

jahre, beide in gesagte gemeinde Pont wohnhaft, und brüders

des genannten Jean te Loij, und Joannes Neeten, ackersmann,

fünf und zwanzig jahr alt, und Anna Catharina Daerlmans

ein und zwanzig jahr alt, schwester, und erstere ein halbe

brüder /: wohnend beide im gesagtes honnschaft Vossum :/ der genannte

Maria Agnes Daerlmans, als zeugen. nach dem ich Johannes

Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von

Jean te Loij datirt, am drei und zwanzigsten praireal jüngst[ens]

wodurch beurkündiget wird, daß er am zwanzigsten octobre

tausend, sieben hundert acht und fünfzig aus der rechtmässige

ehe von obengenannten Jean te Loij und Margaretha Deselers gebuhren

ist. - 2o den geburts act von Maria Agnes Daerlmans datirt

am sechs und zwanzigsten praireal jüngstens des inhalts, daß

Maria Agnes Daerlmans gebuhren ist, am sechs und zwanzigsten

marz tausend sieben hundert siebenzig neun, aus der rechtmässige

ehe von Peter Daerlmans, und Sibilla Mulders. - 3o den verkündigungs

act der heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten

aufgesetzt von mir Johannes Mertens den achtzehnten praireal

jahr acht und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen

versammelungs ortes dieser gemeinde. - auch nach dem Jean

te Loij, und Maria Agnes Daerlmans mit lauter stimme

erklärt haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen

wollen, habe ich im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn,

daß Jean te Loij und Maria Agnes Daerlmans ehelich

verbunden sind. und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt,

welche die partheien und die zeugen mit mir unterschrieben

haben. - Maria Agnes, und Anna Catharina

Daerlmans erklären beide nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde

jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Joannes the Loij  Nicolaes te Loij  H: te Loij

Mertens

 

Straelen H1800-024   -   23-06-1800   -   blz. 36 nr. 1

heute den vierten messidor jahr acht der Franken

republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Straelen

departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu

schliessen, einerseits Gerardus Girbecks, ackersmann,

alt dreizig jahr, sohn des Peter Girbecks, ackersmann,

und Christina Huskens, anderseits Anna Maria Engh,

alt sech und zwanzig jahre, tochter des Peter Engh,

baursmann, und Catharina Spruncken, wohnend dahier

im honnschaft Dam, allwo die andere genann[t]e eheleuten,

und die künftige eheleuten, auch sein wohnhaft, canton

Wankum, departement der Ruhr. -

welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von

Peter Joannes Geerbecks, ackersmann, alt sechs und

zwanzig jahre, wohnend dahier im honnschaft Hetzert, und

Ida Geerbecks, alt sieben und zwanzig jahre, im gesagtes

honnschaft Dam wohnhaft, erstere ein brüder, andere

ein schwester des genannten Gerardus Girbecks, und

Wilhelmus Engh, ackersmann, alt drei und dreizig jahre,

und Allegonda Engh, alt fünf und dreizig jahre, beide im

mehrgemeldetes honnschaft Dam wohnhaft, erstere ein

brüder, andere ein schwester der genannte Anna Maria

Engh, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens

vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Gerardus Girbecks

datirt am ersten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß

er am neunten julius tausend sieben hundert siebenzig

aus der rechtmässige ehe von obengenannten Peter

Girbecks und Christina Huskens gebuhren ist. -

2o den geburts act von Anna Maria Engh datirt am

ersten dieses inhalts daß sie gebuhren ist, am ein und

zwanzigsten october ein tausend sieben hundert vier und

siebenzig aus der rechtmässige ehe von Peter Engh,

und Catharina Spruncken. - 3o den verkündigungs act der

heirats versprechung zwisschen den künftigen eheleuten

aufgesetzt von mir Johannes Mertens den achtzehnten

praireal jungstens und angeschlagen an die thüre des

gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde. -

auch nach dem Gerardus Girbecks und Anna Maria

Engh mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich

gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen

des gesetzes den ausspruch getahn, daß Gerardus Girbecks

und Anna Maria Engh ehelich verbunden sind.

und habe den gegenwärtigen act aufgesetzt, welchen Gerardus

Girbecks, brautigam, Peter Joannes Girbecks, und Wilhelmus

Engh mit mir unterschrieben haben. die braut, und die

andere genannte zeugen erklären alle nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde datum ut supra

[handtekeningen van:]

Gaerdus Geerbcks  Peter Gerbcks

Wijlhelmus Engh  Mertens

 

Straelen H1800-025   -   23-06-1800   -   blz. 37 nr. 1

heute den sechs und zwanzigsten messidor achten jahr der

Franken republick um zehn uhr des morgens sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Stralen

departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen # Hermanus Seijen, ackers-

mann, alt neun und zwanzig jahre, wohnend in gesagte

gemeinde im honnschaft Westerbroek, sohn der verstorbene

eheleuten Antonij Seijen und Elisabeth Stijnen, gewohnd

habend im gesagtes honnschaft, anderseits Maria Catharina

Petsches, alt dreizig jahre, tochter des Joannes Petsches, ackers-

mann, und Petronella Backhuijs, wohnend dahier im honnsachaft

Dam, allwo die künftige braut auh ist wohnahft, canton

Wankum, departement der Ruhr. -

welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von Peter

Joannes Zeijen, ackersmann, alt sechs und zwanzig jahre, wohnend

in mehrgemeltes honnschaft Dam, und brüder des brautigams,

und Wilhelmus Petsches, taglöhner, alt sieben und dreizig jahre,

dahier im honnschaft Boekhold wohnhaft, und Jacobus Petsches,

ackersmann, alt fünf und dreizig jahre, wohnend in öfters

gesagt honnschaft Dam, und Peter Joannes Petsches, baursmann,

acht und und zwanzig jahr alt, im mehrgesagtes honnschaft Wester-

broek wohnhaft, und alle brüders des genannte Maria Catharina

Petsches, als zeugen. - nach dem ich Johannes Mertens

vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Hermanus Seijen

datirt am zwölften dieses, wodurch beurkündiget wird, daß er

am sechsten februarij tausend sieben hundert ein und siebenzig

aus der rechtmässige ehe von obengenannten Antonij Seijen und

Elisabeth Stijnen gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria

Catharina Petsches datirt am zwölften dieses inhalts, daß sie

am ersten aprill tausend sieben hundert siebenzig gebuhren ist

aus der rechtmässige ehe von Joannes Petsches, und Petronella

Backhuijs. -- den verkündigungs act der heirats versprech-

ung zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir

Johannes Mertens den neunten dieses und angeschlagen an

die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde. - auch nach dem Hermanus Seijen und

Maria Catharina Petsches mit lauter stimme erklärt haben,

daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe

ich im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß

Hermanus Seijen und Maria Catharina Petsches ehelich

verbunden sind. und habe den gegenwärtigen act aufge-

stellt, und allein unterschrieben, denn die partheien, und

die zeugen erklären alle nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekening van:]

Mertens

[bovenaan in de linkermarge bijgeschreven,

verwijzende naar het "#" teken in de tekst:]

um ein ehebundniss zu schliessen,

einerseits

eprouve Mertens

 

Straelen H1800-026   -   23-06-1800   -   blz. 38 nr. 1

heute den sechs und zwanzigsten messidor achten jahr der

Franken republick um zehn uhr des morgens sind vor mir

Johannes Mertens municipal adjunct der gemeinde Strahlen

departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs

ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss zu

schliessen, einerseits Joannes Berger, taglöhner, alt

sieben und zwanzig jahre, sohn der eheleuten Peter Berger

taglöhner, und Sijbilla Cornelissen, wohnend im honnschaft

Vossum, gesagte gemeinde, allwo der brautigam auch ist

wohnhaft, anderseits Joanna Ingenillem, alt drei und

zwanzig jahre, wohnhaft in die gemeinde Nieuwkerk im

honnschaft Eijll, canton Gelder, und gesagtes departement,

tochter der eheleuten Gerardus Ingenillem, ackersmann, und

Maria Bonnis, im gesagtes honnschaft Eijll wohnhaft, canton

Wankum, departement der Ruhr. - welche beide künftigen

eheleuten begleitet waren, von Peter Berger, zimmermann,

alt ein und zwanzig jahre, im mehrgesagte gemeinde

Nieuwkerk wohnhaft, und Ludovicus Cornelissen, schneider,

alt acht und zwanzig jahre, wohnend dahier auf die Koulder

strasse, erstere ein brüder, zweite ein vetter /: mutterliche

seite :/ des genannten Joannes Berger, und Peter Ingenillem

ackersmann, alt sieben und zwanzig jahre, und Elisabeth

Ingenillem, alt neun und zwanzig jahre, beide auch im

Nieuwkerk wohnhaft, und erstere ein brüder, letztere ein

schwester der genannte Joanna Ingenillem, als zeugen. -

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe: 1o. den

geburts act von Joannes Berger datirt am vier und zwanzigsten

messidor jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am

acht und zwanzigsten september tausend sieben hundert drei und

siebenzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten Peter

Berger, und Sijbilla Cornelissen gebuhren ist. - 2o den

geburts act von Joanna Ingenillem datirt am vierzehnten

dieses inhalt, daß sie gebuhren ist, am am zwei und zwanzigsten

april tausend sieben hundert siebenzig sieben, aus der

rechtmässige ehe von Gerardus Ingenillem und Maria

Bonnis - 3o den verkündigungs act der heirats versprechung

zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir

Johannes Mertens den neunten dieses und angeschlagen

an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde. - auch nach dem Joannes Berger und Joanna

Ingenillem mit lauter stimme erklärt haben, daß sie sich

gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen

des gesetzes den ausspruch getahn, daß Joannes Berger, und

Joanna Ingenillem ehelich verbunden sind. und habe den

gegenwärtigen act aufgestellt, welchen die partheien und die

zeugen mit mir unterschrieben haben. Peter Ingenillem

und Elisabeth Ingenillem erklären nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde

jahr und tag wie oben.

nb: Joanna Ingenillem erklärt nicht zu können

schreiben.

[handtekeningen van:]

Joannes Bercker  Petrus Berker  Mertens

 

Straelen H1800-027   -   26-08-1800   -   blz. 39 nr. 1

heute den achten fructidor achten jahr der Franken republick

um zehn uhr des morgens sind vor mir Johannes Mertens

provisorischer maire der gemeinde Stralen departement der

Ruhr in dem gewöhnlichen versammelungs ortes der gemeinde

erschienen um ein ehebundniss zu schliessen, einerseits

Gerardus Borghs, taglöhner, alt fünf und fünfzig jahre, wohnend

dahier auf die Venlosche strasse, wittwer der verstorbene Agnes

van Kuijck und sohn der verstorbene eheleuten Gerardi

Borghs und Elisabeth Loeven, gewohnd habend dahier auf

die Koulder strasse, anderseits Jeanne Catharine Geene,

alt vier und vierzig jahre, auf gesagte Koulder strasse

wohnhaft, tochter der verstorbene eheleuten Jean Geene

und Henriette Steenmans, gewohnd haben in die gemeinde

Geldern, und gesagtes departement.

welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von

Jacobus Borghs, schmid, vier und zwanzig jahr alt, wohnend

im honnschaft Vossum hiesiger gemeinde, und Peter Joannes

Borghs, ackersmann, alt zwei und zwanzig jahre, im

honnschaft Boekholt dahier wohnhaft, und beide söhne

der genannten Gerardus Borghs, und Henricus Schilkens

kottginger, alt acht und siebenzig jahre, wohnend an Kirch

gang alhier, und Peter Henricus Schuurmans, schenckwirth,

alt ein und zwanzig jahre, auf mehrgesagte Venlosche strasse

wohnhaft, erstere ein schwager, letzere ein guten bekannten

der genannte Jeanne Catherine Geene, als zeugen. -

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:

1o. den geburts act von Gerardus Borghs datirt am siebenten

fructidor jahr acht, wodurch beurkündiget wird, daß er am

dreizehnten augustus tausend sieben hundert fünf und

vierzig aus der rechtmässige ehe von obengenannten Gerardi

Borghs, und Elisabeth Loeven gebuhren ist. -

2o den geburts act von Jeanne Catharine Geene datirt

am sieben und zwanzigsten thermidor jahr acht des inhalts,

daß sie gebuhren ist am vierzehnten augustus tausend

sieben hundert sechs und fünfzig, aus der rechtmässige

ehe von Jean Geene und Henriette Steenmans.

3o den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen

den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes

Mertens den zwanzigsten jüngst verschlossenen monats

und angeschlagen an die thüre des gewöhnlichen versammelungs

ortes dieser gemeinde: auch nach dem Gerardus Borghs

und Jeanne Catharine Geene mit lauter stimme erklärt

haben, daß sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen,

habe ich im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß

Gerardus Borghs, und Jeanne Catharine Geene ehelich

verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgestellt,

welchen Jacobus Borghs, Henricus Schilkens, und Peter

Henricus Schuurmans als zeugen mit mir unterschrieben

haben. - die genannte partheien und der eine genannte

zeugen erklären nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

Jacobus Borghs  P: Henr: Schurmans  Mertens

 

Straelen H1800-028   -   09-09-1800   -   blz. 40 nr. 1

heute den zwei und zwanzigsten fructidor achten jahr der

Franken republick um zehn uhr des morgens sind vor mir

Johannes Mertens provisorischer maire der gemeinde Stralen

erschienen departement der Rohr in dem gewöhnlichen versam-

melungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss

zu schliessen, einerseits Joannes Henricus van Birck,

ackerknecht, alt ein und zwanzig jahre, wohnend in die

gemeinde Hinsbeck an es Broek, sohn des verstorbenen

Arnoldi van Birck, und Aldegonda Vrancken, wohnend

dahier im honnschaft Dam, anderseits Anna Christina

Heussen; alt vier und zwanzig jahre, tochter des verstorbenen

Jacobi Heussen, und Anna Grabbels, wohnend im

gesagtes honnschaft Dam, allwo die braut auch ist wohnhaft.

welche beide künftigen eheleuten begleitet waren, von

Jacobi van Birck, ackersknecht, alt ein und zwanzig

jahre, auch im honnschaft Dam wohnhaft, und Dorus Francken

auch baursknecht, ein und zwanzig jahr alt, wohnend in

die gemeinde Herongen im Neerdorf, erstere ein brüder, zweite

ein vetter /: mutterliche seite :/ des genannten Joannes Henricus

van Birck, und Joannes Heussen, schneider, alt sieben

und zwanzig jahre, und Henricus Heussen, alt zwei und

zwanzig jahre, und bauersknecht von seine profession, und

beide im mehrgemeldetes honnschaft Dam wohnhaft, brüder

der genannte Anna Christina Heussen, als zeugen.

nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:

1o. den geburts act von Joannes Henricus Birck datirt

am neunzehnten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß

er am vier und zwanzigsten junius tausend sieben

hundert neun und siebenzig aus der rechtmässige ehe

von obengenannten eheleuten Arnoldi van Birck, und

Aldegonda Francken gebuhren ist. - 2o den geburts act

von Anna Christina Heussen datirt am neunzehnten

dieses inhalts, daß sie gebuhren ist, am siebenzehnten

junius tausend sieben hundert sechs und siebenzig aus

der rechtmässige ehe von Jacobi Heussen und Anna Grabbels.

3o den verkündigungs act der heirats versprechung zwisschen

den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir Johannes

Mertens den fünften dieses und angeschlagen an die thüre

des gewöhnlichen versammelungs ortes dieser gemeinde:

auch nach dem Joannes Henricus van Birck und Anna

Christina Heussen mit lauter stimme erklärt haben, daß

sie sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im

nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß Joannes

Henricus Birck und Anna Christina Heussen ehelich verbunden

sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgestellt, und allein

unterschrieben; den die partheien, und die genannte

zeugen erklären alle nicht zu können schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekening van:]

Mertens

 

Straelen H1800-029   -   09-09-1800   -   blz. 41 nr. 1

heute den zwei und zwanzigsten fructidor achten jahr der

Franken republick um zehn uhr des morgens, sind vor mir

Johannes Mertens provisorischer maire der gemeinde

Straelen departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versamm-

elungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss

zu schliessen, einerseits Gerardus Schmitz, ackersmann, alt

acht und dreizig jahre, sohn der verstorbene eheleuten Christiaen

Schmitz und Aldegonda Becker, gewohnd habend dahier

im honnschaft Dam, anderseits Mechtildis Venten, alt

sechs und zwanzig jahre, tochter des verstorbene Henrici

Venten, und Agatha Heussen, wohnend im gesagtes

honnschaft Dam, allwo die künftigen eheleuten auch sein

wohnhaft. - welche künftige eheleuten begleitet

waren von Joachim Schmitz, ackersmann, alt drei und

dreizig jahre, und Peter Henricus Schmitz, drei und zwanzig

jahre alt, und Leonardus Schmitz, alt ein und zwanzig

jahre, alle im mehrgesagtes honnschaft wohnhaft, und

brüders des genannten Gerardus Schmitz, und Maria

Sijbilla Venten, alt driesig jahe, wohnend dahier auf

die Geldersche strasse, und schwester der genannte Mech-

tildis Venten, als zeugen. - nach dem ich Johannes

Mertens vorgelesen habe: 1o. den geburts act von Gerardus

Schmitz datirt am zwanzigsten dieses, wodurch beurkün-

diget wird, daß er am ersten maij tausend sieben hundert

zwei und sechszig aus der rechtmässige ehe von obengenannten

Christiaen Schmitz und Aldegonda Becker gebuhren ist.

- 2o den geburts act von Mechtildis Venten datirt am

zwanzigsten dieses inhalts daß sie gebuhren ist am

neun und zwanzigsten augustus tausend sieben hundert

vier und siebenzig, aus der rechtmässige ehe von Henrici

Venten und Agatha Heussen. - 3o den verkündigungs

act der heirats versprechung zwisschen den künftigen

eheleuten aufgesetzt von mir Johannes Mertens den

fünften dieses und angeschlagen an die thüre des gewöhn-

lichen versammelungs ortes dieser gemeinde: -

auch nach dem Gerardus Schmitz und Mechtildis

Venten mit lauter stimme erklärt haben, daß sie

sich gegenseitig zu ehegatten nehmen wollen, habe ich

im nahmen des gesetzes den ausspruch getahn, daß

Gerardus Schmitz und Mechtildis Venten ehelich verbun-

den sind. - und habe den gegenwärtigen act aufgestellt,

welchen Joachim Schmitz als zeugen allein mit mir

unterschrieben hat; den die partheien, und die

andere genannte zeugen erklären alle nicht zu können

schreiben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dieser

gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekening van:]

J. Schmitz  Mertens

 

Straelen H1800-030   -   10-09-1800   -   blz. 42 nr. 1

heute den drei und zwanzigsten fructidor achten jahr der

Frankischen republick um zehn uhr des morgens, sind vor

mir Johannes Mertens provisorischer maire der gemeinde

Straelen departement der Ruhr in dem gewöhnlichen versamme-

lungs ortes der gemeinde erschienen um ein ehebundniss

zu schliessen, einerseits Joannes Henricus van Engelen,

ex president, acht und zwanzig jahr alt, dahier auf der

Markt wohnhaft, # sohn der eheleuten Henricus van Engelen,

kaufman in leder, und Maria Agnes Wessels, wohnhaft

in Amsterdam in de Pijlrog steeg de Warmos straat, anderseits Maria

Agnes Kloek, alt vier und zwanzig jahre, tochter der eheleuten

Joannis Kloek, schenckwirth, und Aldegonda Tauwels,

wohnhaft dahier im Zandt, allwo die braut auch ist wohnhaft.

welche künftige eheleuten begleitet waren, von

Wilhelmus van Engelen, kostgänger, zwei und zwanzig

jahr alt, und auf gesagten Markt wohnhaft, und Hermanus

Theeuwen, particulier, acht und dreizig jahr alt, dahier

auf die Geldersche strasse wohnhaft, und erster ein brüder,

andere ein schwager des genannten brautigam, und

Jacobus Kloek, kostgänger, alt zwei und zwanzig jahre,

und Petronella Kloek, ein und dreizig jahr alt,

und beide im gesagtes Zandt wohnhaft, erstere ein

brüder, andere ein schwester der genannte braut, als

zeugen. nach dem ich Johannes Mertens vorgelesen habe:

1o. den geburts act von Joannes Henricus van Engelen

datirt am zwanzigsten dieses, wodurch beurkündiget wird, daß

er am vierzehnten januarij tausend sieben hundert

zwei und siebenzig aus der rechtmässige ehe von oben-

genannten Henricus van Engelen, und Maria Agnes

Wessels gebuhren ist. - 2o den geburts act von Maria

Agnes Kloek datirt am zwanzigsten dieses inhalts

daß sie gebuhren ist, am zwanzigsten julius tausend

sieben hundert sechs und siebenzig, aus der rechtmässige

ehe von Joannes Kloek und Aldegonda Tauwels.

3o den verkündigungs act der heirats versprechung

zwisschen den künftigen eheleuten aufgesetzt von mir

Johannes Mertens den fünften dieses und angeschlagen

an die thüre des gewöhnlichen versammelungs ortes

dieser gemeinde: - auch nach dem Joannes Henricus

van Engelen und Maria Agnes Kloek mit lauter

stimme erklärt haben, daß sie sich gegenseitig

zu ehegatten nehmen wollen, habe ich im nahmen des

gesetzes den ausspruch getahn, daß Joannes Henricus

van Engelen und Maria Agnes Kloek ehelich

verbunden sind. - und habe den gegenwärtigen act

aufgestellt, welchen die partheien, und die zeugen

mit mir unterschrieben haben.

geschehen im gewöhnlichen versammelungs ortes dies[er]

gemeinde jahr und tag wie oben.

[handtekeningen van:]

J: H: Vanengelen  Wilhelmus van Engelen  Maria Agnes Klok

Jacob Michael Kloeck

Peternella Kloeck  Herm Theuwen  Mertens

 

alphabetisch tafel der in gegenwärtigen

heiratsregister des achten jahres eingeschriebenen

heiraten

 

[dit is volgens de Franse republikeinse kalender, waarin het begin van

het jaar samenvalt met 22 september van de gregoriaanse kalender]

 

[de tafel (tabel) is in 5 kolommen, vanwege de leesbaarheid zijn de

inschrijvingen per kolom hier onder elkaar geplaatst, met de namen

van de mannen en van de vrouwen elk op 1 regel:]

 

- familiennahmen der männer

- vornahmen der männer

- familiennahmen der frauen

- vornahmen der frauen

- tag und monat.

 

Alsters, Peter Wilhelmus

Mertens, Joanna Elisabeth

21 brumaire

 

Bergers, Hermanus

Weijers, Anna Maria Clara

16 vendemiaire

 

Bel, Henricus

Eijckmans, Aldegonda

23 dito

 

Berger, Joannes nr. 38

Ingenillem, Joanna

26 messidor

 

Berghs, Gerardus

Geene, Joanna Catharina

8 fructidor

 

Cremers, Matheus nr. 36

Heuser Agnes

15 pluviose

 

Doopen, Adamus

Neeten, Aldegonda

21 brumaire

 

Driessen, Mathaeus Goedefridus

Jentjens, Helena

idem

 

Denissen, Henricus

Heitzer, Mechtildis

29 pluviose

 

Dorenbosch, Peter Joannes

Maeten, Maria Agnes

18 germinal

 

Elser, Paulus

Janssen, Cornelia

21 vendemiaire

 

Faes, Henricus Matheus

Stickelbroecks Mechtildis

22 pluviose

 

Goertjens, Wilhelmus

Eijckes, Agnes

15 ventose

 

Germes, Peter Henrich

Weijs, Maria Gertrudis

7 praireal

 

Gisberts, Gerardus

Engh, Anna Maria

4 messidor

 

Hasselmans, Jacobus Renirus

Buijx, Maria Christina

9 vendemiaire

 

Heghmans, Petrus Joannes

Brouwers, Helena

5 frimaire

 

Hansen, Mathias

Linssen, Mechtildis

13 germinal

 

Harmes, Johannes Christianus

Weijer, Anna Christina

9 floreal

 

Holt, Petrus Jacobus

Philipsen, Anna Catharina

16 dito

 

Haeren, Albertus

Heijer, Maria Gertrudis

idem

 

Habberden, Gerard Henri

aengen Eijndt, Margaretha

id.

 

Lijnnissen, Petrus Joannes

Wanders, Margaretha

24 nivose

 

Neeten, Petrus Joannes

Keijsers, Petronella

16 floreal

 

Opschroef, Laurentius

Hövels, Maria Magdalen

8 pluviose

 

Raeth, Petrus Joannes

Boeksteegers, Petronella

23 vendemiaire

 

Ripkens, Caspar

Heussen, Maria Margaretha

29 pluviose

 

Schoenmakers, Mathias

Neeten, Anna Margaretha

9 floreal

 

Strompen, Joannes

Paesch, Maria Catharina

23 dito

 

Seijen, Hermanus

Petschers, Maria Catharina

26 messidor

 

Schmitz, Gerardus

Venten, Mechtildis

22 fructidor

 

Semon, Henricus Bossers

Bossers, Joanna Maria

17 nivose

 

te Baerth, Joannes

Keetels, Margaretha Ida

9 floreal

 

Tillmans, Josephus Tilmanus

Gellen alias Hunnekens, Maria Catharina

27 praireal

 

te Loij, Jean

Daertmans, Maria

4 messidor

 

van Rissenbeck, Goswin

Wennekens, Hendrina

7 brumaire

 

van Birck, Joannes Henricus

Heussen, Anna Christina

22 fructidor

 

van Engelen, Joannes Henricus

Kloel, Maria Agnes

23 dito

 

Waerder, Judokus

van de Laeck, Anna Mechtildis

9 vindemiaire

 

Wassenbergh, Laurentius

Arnolds, Maria Elisabeth

30 dito

 

Westers, Jacobus alias Wilhelmus

Paes, Maria Helena

10 floreal

 

Willemsen, Wilhelmus Renirus

Buijten, Maria Neijkens

23 dito

 

ende

 

[hier begint een nieuwe bladzijde nummering omdat hier

het volgende jaar (jaar 9) begint van de Franse kalender]]

 

Straelen H1800-031   -   07-10-1800   -   blz. 1 nr. 1

[akte voorzien van stempel:]

rep. Fra. Roer I.E.

heuraths-akt.

n.o. primo mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Strahlen

vom funfzehnte tag des monats vendemaire neun der Frankischen republik

heuraths-akt von Goswinus Hillebrandts

des alters von dreij und viersig gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den ein und zwanzigste des monats november 1757

seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn

von die verstorbene eheluijte Joannes Hillebrands

wohnhaft Weesenses strasse départements von der Ruhr

und von Maria Paes eheluijten alle beijde gestorben

und von Maria Elisabeth Kempkens des alters von zwansig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr 

den zweite tag des monats januarij jahr 1820 wohnhaft

zu Strahlen départements von der Ruhr

tochter von Catharina Kempkens wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr [doorgehaald:] und von

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefundenzu Strahlen am dritte ergansungstag achte

jahr und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und ihre geburtscheine wie oben gemeld und das

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung entheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Joannes Hillebrands wohnhaft zu Strahlen hondschaf Boekhold

die andere Maria Elisabeth Kempkens aus Strahlen hondschaf Dam

in gegenwart von Mathias Hillebrands wohnhaft zu Strahlen hondschaf

Boekhold départements von der Ruhr seines standes ackerknegt

des alters von vier und zwansig jahren

von Joannes Paasch wohnhaft zu Strahlen hondschaf

Dam départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von vier und vunfzig jahren

von Arnoldus Kempkens wohnhaft zu Strahlen hondschaf Wes-

terbroek départements von der Ruhr des standes taglohner

des alters von sechs und vierzig jahren

und von Anna Catharina Linssen wohnhaft zu Strahlen hondschaf

Dam départements von der Ruhr des standes spinnerin

des alters von zweij und zwansig jahren

worauf ich Joannes Mertens einstweilige maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen von dieses alleines des

Goswinuss Hillebrands [onleesbaar] andere erklarte nicht

schreiben zu konne

[handtekeningen van:]

Gottsenwijnes Hellebrans

Jo(ann)es Mertens maire prov.

[in deze akte is de voornaam van Goswinus Hillebrandts

verwisseld met die van zijn vader Joannes Hillebrandts

bij de verklaring van huwelijks intentie]

 

Straelen H1800-032   -   12-10-1800   -   blz. 2 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 2do mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

vom zwanzigsten tag des monats vendemiaire neunte jahr der Franikschen [sic] republik

heuraths-akt von Henricus Heussen

des alters von ein und zwansig jahr gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den vierten des monats october im jahr 1779

seines standes ackermann wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche ehe

ehe von den verstorbene Jacob Heussen

wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr

und von die nich im leben seinde ehefrau Joanna Heesen

und von Allegonda Franken witwe von Arnold van Berckel des alters von acht und vierzig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr

den zweiten des monats junius im jahr 1752 wohnhaft

zu Strahlen départements von der Ruhr

tochter von Jacob Francken wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr und von Gertrude Kersten, beide

verstorben

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefundenzu Strahlen am fünften vendemiaire jahr neun

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Henricus Heusssen wohnhaft zu Strahlen hondschaf Dam

die andere Allegonda Franken witwe von Arnold van Berckel

in gegenwart von Joannis Heussen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr seines standes sneider

des alters von sieben und zwansig jahren

von Joannes Paasch wohnhaft zu Strahlen hondschaf

Dam départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von vier und vunfzig jahren

von Peter Joannes Medsen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes ackersmann

des alters von zwei und zwanzig jahren

und von Jacobus van Berckel wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes ackersknecht

des alters von ein und zwanzig jahren

worauf ich Joannes Mertens einstweilige maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht

zu konnen schreiben

[handtekening van:]

Mertens maire prov.

 

Straelen H1800-033   -   21-10-1800   -   blz. 3 nr. 1

[akte voorzien van stempel:]

rep. Fra. Roer I.E.

heuraths-akt.

n.o. 3tio mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

vom neun und zwanzigsten tag des monats vendemiaire neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Joannes Mathias Meuwissen

des alters von neun und zwanzig gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den neunten des monats martii im jahr 1771

seines standes ackersmann wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr sohn

von Wilhelm Meuwissen

wohnhaft zu - départements -

und von Petronella Rath, beide verstorben

und von Catharina Neeten des alters von zwei und vierzig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr

den des monats jahr wohnhaft

zu départements von der Ruhr

tochter von Joannis Neeten wohnhaft zu -

départements von der Ruhr und von Maria Jentjens,

beide verstorben

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefundenzu Straelen am zwölften ven(demiai)re jahr neun

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Joannis Mathias Meuwissen

die andere Catharina Neeten

in gegenwart von Joannis Meuwissen wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr seines standes ackersmann

des alters von acht und dreizig jahre

von Gertrudis Meuwissen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes -

des alters von vier und vierzig jahren

von Mechtildis Neeten wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes -

des alters von fünfzig jahren

und von Margaretha Neeten wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes -

des alters sechs und dreizig jahren

worauf ich Joannes Mertens einstweilige maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht

schreiben zu können, nur allein der brautigam

hat unterschrieben

[handtekeningen van:]

Math Meuwesen  Mertens maire prov.

 

Straelen H1800-034   -   28-10-1800   -   blz. 4 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 4to mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

vom sechsten tag des monats brumaire der Franikschen republik

heuraths-akt von Henricus Mevis

des alters von agt und vierzig jahre gebohren zu Geleen départements

[niets geschreven] den zwanzigsten des monats augustus im jahr 1752

seines standes zimmermann wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche

ehe von den verstorbenen Stas Mevis

wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr

und von dessens ehefrau Jen Smeets

und von Maria Catharina Engels des alters von neun und zwanzig jahren

gebohren zu Wachtendonck départements von der Ruhr

den dritten tag des monats septembris in jahr 1771 wohnhaft

zu Strahlen départements von der Ruhr

tochter von eheleuten Henrich Engels wohnhaft zu Nieuwkerck

départements von der Ruhr und von Anna Honnen

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welcke statt gefundenzu Straelen den zwanzigsten vendemiaire

letzhin und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

der geburtschein von Henricus Mevis datirt am neun

und zwanzigsten vendemiaire letzhin und der von Maria

Catharina Engels datirt von fünf und zwanzigsten

selbigen monats

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Maria Catharina Engels

die andere Henricus Mevis

in gegenwart von Peter Matheus Mevis wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr seines standes ackersmann

des alters von drei und vierzig jahre

von Mattis Mevis wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes baursmann

des alters von fünfzig jahren

von Anna Margaretha Engels wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes -

des alters von fünfzig jahren

und von Maria Agnes Engels wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes -

des alters von ein und zwanzig jahren

worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Straelen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht

schreiben zu können

[handtekening van:]

Mertens maire prov.

 

Straelen H1800-035   -   28-10-1800   -   blz. 5 nr. 1

[akte voorzien van stempel:]

rep. Fra. Roer I.E.

heuraths-akt.

n.o. 5to mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

vom sechste tag des monats der Frankischen republik

heuraths-akt von Peter Theunissen

des alters von zwei und dreizig jahr gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den zwein und zwanzigsten des monats december im jahr 1768

seines standes ackersmann wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche

ehe von den verstorbene Gerardi Theunisen

wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr

und von dessens verstorbene ehefrau Aldegonda Schaffers;

und von Catharina Hetjes des alters von fünfzig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr

den siebenzehnten des monats maijus im jahr 1750 wohnhaft

zu Strahlen départements von der Ruhr

tochter von Joannis Hetjes, taglöhner wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr und von dessen verstorbene

ehefrau Catharina Smeetzels

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Strahlen den zwanzigsten vendemiaire

letzhin und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

der geburts schein von Peter Theunissen datirt den ersten

laudenden brumaire; und der von Catharina Hetjes

datirt vom selbigen tag.

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Catharina Hetjes

die andere Peter Theunissen

in gegenwart von Petronells Theunissen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr seines standes -

des alters von vierzig jahre

von Jacob Hetjes wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes ackersmann

des alters von zwei und vierzig jahre

von Peter Meijers wohnhaft zu Stralen

départements von der Ruhr des standes schmid

des alters von vierzig jahren

und von Lenardus Meijers wohnhaft zu Strälen

départements von der Ruhr des standes schuster

des alters von sieben und driezig jahre

worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht

schreiben zu können

[handtekening van:]

Mertens maire prov.

 

Straelen H1800-036   -   28-10-1800   -   blz. 6 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 6to mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

vom sechste tag des monats brumaire neunte jahr der Franikschen republik

heuraths-akt von Hermanus Gerardus te Luijck

des alters von vierzig jahren gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den zwölften tag des monats november im jahr 1760

seines standes zimmermann wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche

ehe von den verstorbene Petri te Luijck

wohnhaft Strahlen départements von der Ruhr

und von dessens verstorbene ehefrau Mechtildis Agnetis Paes

und von Catharina Kuijpers des alters von neun und dreizig jahren

gebohren zu Nieuwkerch départements von der Ruhr

den zwölften tag des monats junius im jahr 1761 wohnhaft

zu Strahlen départements von der Ruhr

tochter von den verstorbene Mathijs Kuijpers wohnhaft zu Nieuwkirch

départements von der Ruhr und von dessens verstorbene

ehefrau Mechtildis Claes

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Strahlen den zwanzigsten vendemiaire

letz und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

der geburts schein von Hermanus Gerardus te Luijck

datirt am vierten dieses monats, und der von Catharina

Kuijpers am nemlichen tag.

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Catharina Kuijpers

die andere Hermanus Gerardus te Luijck

in gegenwart von Anna Maria te Luijck wohnhaft zu Stralen

départements von der Ruhr seines standes -

des alters von zwei und vierzig jahre

von Gertrudis te Luijck wohnhaft zu Stralen

départements von der Ruhr des standes -

des alters von acht und dreizig jahre

von Peter Meijers wohnhaft zu Stralen

départements von der Ruhr des standes schmid

des alters von vierzig jahren

von Theodorus Kuijpers wohnhaft zu Kevelaer

départements von der Ruhr des standes zimmermann

des alters von vierzig jahre

und von Jacobus Kuijpers wohnhaft zu Nieuwkirch

départements von der Ruhr des standes ackersmann

des alters von vierzig jahren

worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Stralen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute unterschrieben,

die zeugen aber erklärten es nicht zu können

[handtekeningen van:]

Hermanus de Luijck  Chaerina Kuijpers

Mertens

 

Straelen H1800-037   -   28-10-1800   -   blz. 7 nr. 1

[akte voorzien van stempel:]

rep. Fra. Roer I.E.

heuraths-akt.

n.o. 7mo mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

vom sechste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Wilhelmus Klumpen

des alters von acht und zwanzig jahr gebohren zu Pondt départements

von der Ruhr den achten tag des monats september im jahr 1773

seines standes ackersmann wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtliche

ehe von Peter Clumpen ackersmann

wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr

und von Maria Stickelbroeks

und von Anna Catharina Heussen des alters von vier und zwanzig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr

den neun und zwanzigsten des monats november im jahr 1776 wohnhaft

zu zu Strahlen départements von der Ruhr

tochter von Peter Heussen wohnhaft zu Stralen

départements von der Ruhr und von Maria Catharina

Sitzen

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Stralen den zwanzigsten vendemiaire letzlig

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und die geburts scheinen von Wilhelmus Klumpen und

Anna Catharina Heussen datieren eines zu Straelen, und

einer zu Pondt vom fünften dieses monats

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Anna Catharina Heussen

die andere Wilhelmus Klumpen

in gegenwart von Henricus Klumpen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr seines standes ackersmann

des alters von neun und zwanzig jahre

von Agnes Klumpen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes -

des alters von ein und zwanzig jahre

von Peter Joannes Heussen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes ackersknecht

des alters von sieben und zwanzig jahre

und von Marthinus Heussen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes baursmann

des alters von vier und zwanzig jahren

worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Stralen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleute und zeugen erklärt nicht

zu können schreiben

[handtekening van:]

Mertens

 

Straelen H1800-038   -   28-10-1800   -   blz. 8 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 8vo mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

von sechste tag des monats brumaire neunte jahr der Franikschen republik

heuraths-akt von Henricus Wijnen

des alters von vier und sechzig gebohren zu Venroij départements

von der Ruhr den sechs und zwanzigsten des monats jan(uari)us im jahr 1737

seines standes Becker wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtlige ehe

von der verstorbene Joannes Wijnen

wohnhaft zu - départements -

und von die verstorbene Joanna Cuppen

und von Margaretha Stickelbroeks des alters von acht und vierzig jahren

gebohren zu Pondt départements von der Ruhr

den siebenten tag des monats aprill im jahr 1732 wohnhaft

zu Straelen départements von der Ruhr

tochter von Henricus Stickelbroeks und von Maria Stoffen eheleuten

beide verstorben

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Straelen am zwanzigsten vendemiaire jungst

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und die geburts scheinen von Henricus Wijnen und Margaretha

Stickelbroeks datiren einer zu Venroij am vier und zwanzigsten

jungst vergangene vendemiaire und einen zu Pondt am ersten

dieses monats

und

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Margaretha Stickelbroekx

die andere Henricus Wijnen

in gegenwart von Wilhelm Tuffers wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr seines standes becker

des alters von sechs und sechzig vierzig jahre

von Joannes Schrours wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes schenkwirth

des alters von sechs und vierzig jahre

von Peter Anthon Thimongh wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes particulier

des alters von ein und zwanzig jahre

und von Peter Heussen wohnhaft zu Straelen

départements von der Ruhr des standes taglöhner

des alters von sechs und dreizig jahre

worauf ich Joannes Mertens einstweiliger maire von Stralen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben die nachstehenden

unterschrieben, die übrigen aber erklärten es nicht zu können

[handtekeningen van:]

Hendrick Wiender  Wilhelmus Tuffers

Jo[ann]es Schreurs  Antonius Timon

Mertens

 

Straelen H1800-039   -   21-11-1800   -   blz. 9 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 9no mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

von dreizigste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Joannis Martinus Gotzes

des alters von siebenzeh jahre gebohren zu Arsbeck départements

von der Ruhr den siebende des monats augustus

seines standes ackermann wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtmassige

ehe von Peter Gotzes linneweber

wohnhaft zu Arsbeck départements von der Ruhr

und von Helena Buschfeld welcher mit der todt abgegange ist

[het woord "ehe" is in de linkermarge geschreven en

voorzien van een paraaf]

und von Maria Elisabeth Jagers des alters von ein und zwanzig jahren

gebohren zu Dahlen départements von der Ruhr

den vier und zwamzigste des monats maijus jahr 1779 wohnhaft

zu Strahlen am Dam départements von der Ruhr wettige

tochter von Wernerus Jager wohnhaft zu Strahlen am Dam

départements von der Ruhr und von Sibilla Catharina Öellers

eheleute welcher Sibilla Catharina Öellers mit der todt abgegangen ist

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Strahlen am sechs und zwanzigsten

vendemiair und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

[het woord "vendemiair" is in de linkermarge geschreven en

voorzien van een paraaf]

und der geburtschein Joannis Martinus Gotzes

datietern meijl am achten brumaire jahr neun und die von

Maria Elisabeth Jagers v[...] datirt von zahlen funf und zwanzigste brumaire

abus die geburtscheinen der eheleuten jahr neun

[het woord "abus" is in de linkermarge geschreven en

voorzien van een paraaf]

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Joannis Martinus Gotzes aus Arsbeck der Maria Elisabeth

Jagers aus Strahlen

die andere Maria Elisabeth Jagers der Joannis Martinus

Gotzes aus Arsbeck

in gegenwart von Nicolaus Gotzes wohnhaft zu Glabbach

départements von der Ruhr seines standes linneweber

des alters von funf und zwanzig jahre

von Peter Wilhelmus Alsters wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes particulier

des alters von drei und vierzig jahre

von Maria Magdalena Jagers wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes spinsterin

des alters von ein und zwanzig jahre

und von Peter Steckelbroeks wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von viersig jahre

[in de linkermarge bijgeschreven, deels onleesbaar,

en voorzien van paraaf:]

mijstegend zwanzigsten

[..]hils

[..]ijnende

zwanzigste

[paraaf]

worauf ich Joannes Henricus van Engelen maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen alle welche / auch /

schreiben zu können den Peter Wilhelmus Alsters Pet[...[ [....]andere

[...]s Maria Elisabeth Jagers und die als von Joannis Ma[r]tinus Gotzens

[handtekeningen van:]

Wernus Gösens  Juluii Gotzen  Peter Venkens P: W: Alsters

J. H. Vanengelen

 

Straelen H1800-040   -   21-11-1800   -   blz. 10 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 10o mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

von dreisigste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Cornelius aengen Endt

des alters von vier und dreijsig jahr gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den dritte des monats februarij jahr 1766

seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr sohn us der rechtmässige ehe

von Martinus aen gen Endt

wohnhaft gewieset zu Strahlen départements von der Ruhr

und von Joanna Bormis eheleute alle beide met der todt

abgegangen

und von Maria Agnes Straeten des alters von sieben und zwansig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr

den sieben und zwansigsten des monats augusti jahr 1773 wohnhaft

zu Strahlen im Vossum départements von der Ruhr wettige

tochter von Joannis Straeten wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr und von Joanna Adams

eheleuten alle beide im leben

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Strahlen dritte brumaire jahr neun

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und die geburts scheine von Cornelius an gen Endt datirt am

zweite brumaire Strahlen jahr neun, und von Maria Agnes

Straeten datirt auch am zweite brumaire Strahlen jahr neun

und [doorgehaalde regel]

[in de linkermarge bijgeschreven, en voorzien van paraaf:]

abus approve [paraaf]

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Cornelius an gen Endt der Maria Agnes Straeten

die andere Maria Agnes Straeten der Cornelius

an gen Endt

in gegenwart von Joannis an gen Endt wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr seines standes ackerman

des alters von acht und dreisig jahren

von Joanna an gen Endt wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr des standes spinnerin

des alters von sechs und veersig jahren

von Peter Straeten wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von ein und zwansig jahre

und von Petronilla Straeten wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr des standes spinnerin

des alters von drijsig jahren

worauf ich Joannis Henrich van Engelen maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen verklaarent nicht

schreiben zu konne

[handtekening van:]

J. H. Vanengelen

 

Straelen H1800-041   -   21-11-1800   -   blz. 11 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 11o mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

von dreisigste tag des monats brumaire neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Henricus Smets

[in de linkermarge bijgeschreven, deels onleesbaar, voorzien van paraaf:]

sanst[...]enia

approuvé

Wankum

[paraaf]

des alters von zwei und dreisig jahre gebohren zu Wankum départements

von der Ruhr den achten des monats april

seines standes ackerman wohnhaft zu Herongen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtmässige ehe

von die verstorbenen eheleuten Joannis Smets

wohnhaft gewesen zu Herongen départements von der Ruhr

und von Petronella Bell

und von Maria Ctharina Smets des alters von sieben und dreisig jahren

gebohren zu Wankum départements von der Ruhr

den eersten des monats junij jahr 1764 wohnhaft

zu Strahlen im Dam départements von der Ruhr [doorgehaalde regel]

tochter von Christianus Smets wohnhaft gewesen zu Strahlen

départements von der Ruhr und von Allegonda Beeker eheleuten

alle beide met der todt abgegangen

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Strahlen am dritte brumair jahr neun

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und die geburt scheine von Henricus Smets datirt am Wankum am

neunte brumaire jahr neun, und selbige auch von Maria

Catharina Smets datirt Wankum am neunter brumaire

jahr neun

[doorgehaalde regel]

[in de marge bijgeschreven, voorzien van paraaf:]

abuis [paraaf]

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Henricus Smets der Maria Catharina Smets

die andere Maria Catharina Smets der Henricus Smets der

in gegenwart von Joannis Smets wohnhaft zu Strahlen Dam

départements von der Ruhr seines standes ackerman

des alters von acht und viersig jahren

von Franciscus Smets wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von sechs und veersig jahren

von Gerardus Smets wohnhaft zu Strahlen Dam

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von acht und dreisig jahre

und von Joachim Smets wohnhaft zu Strahlen Bockhold

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von zwei und dreisig jahren

worauf ich Joannis Henricus van Engelen maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen alle erklärt nicht

schreiben zu konne ausser Joachim Smets

[handtekeningen van:]

IJeochim Smets

J. H. Vanengelen

 

Straelen H1800-042   -   01-12-1800   -   blz. 12 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 12o mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

von zehnten tag des monats frimair neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Peter Joannis Gielen

des alters von vier und zwanzig jahr gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den zwölften des monats martius jahr 1776

seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtmäsige ehe

von Francisci Gielen

wohnhaft zu Strahlen départements von der Ruhr

und von Christina Petjens eheleute, welcher Christina

Petjens in der todt abgegangen ist

und von Sibilla Rath des alters von ein und dreisig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr 

den sieben und zwansigsten des monats maijiis jahr 1769 wohnhaft

zu Strahlen im Dam départements von der Ruhr rechtmässige

tochter von Joannis Rath wohnhaft zu Strahlen im Dam

départements von der Ruhr und von Elisabeth Janssen

eheleuten

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefunden zu Strahlen am siebenzehnte brumair

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

auch die geburt scheine von Peter Joannis Gielen datirt Strahlen

am sechszehnten brumair jahr neun, und die von Sibilla Rath

datirt Strahlen am sechszehnten brumair jahr neun

und

[doorgehaalde regel]

[in de marge bijgeschreven, voorzien van paraaf:]

abuis [paraaf]

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Peter Joannis Gielen der Sibilla Rath

die andere Sibilla Rath der Peter Joannis Gielen

in gegenwart von Henricus Gielen wohnhaft zu Strahlen Mohle strasse

départements von der Ruhr seines standes taglohner

des alters von sechs und funfsig jahren

von Cornelius Gielen wohnhaft zu Strahlen in Dam

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von funfsig jahre

von Maria Rath wohnhaft zu Strahlen in Dam

départements von der Ruhr des standes spinnerin

des alters von drij und drijsig jahren

und von Allegonda Rath wohnhaft zu Strahlen in Dam

départements von der Ruhr des standes spinnerin

des alters von neun und dreisig jahren

worauf ich Joannis Henricus van Engelen maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen [...]ten hierber ausser

der Cornelius Gielen, Sibilla Rath und Maria Rath und Allegonda Rath

auch unterschrieben [onleesbaar] eheleuten

[handtekeningen van:]

Peter IJoannes Gielen  Francis Gielen  Jannes Raet

Hendrijcus Gielen  J. H. Vanengelen

 

Straelen H1800-043   -   01-12-1800   -   blz. 13 nr. 1

heuraths-akt.

n.o. 13o mairie von Strahlen

gemeinde-bezirk von Cleve

von zehnten tag des monats frimair neunte jahr der Frankischen republik

heuraths-akt von Henricus Wilhelmus Jentjens

des alters von drij und veersig jahr gebohren zu Strahlen départements

von der Ruhr den sechzente des monats october jahr 1757

seines standes ackerman wohnhaft zu Strahlen

départements von der Ruhr sohn aus der rechtmäsige ehe

von Joan Jentjens

wohnhaft zu Strahlen in Holt départements von der Ruhr

und von Maria Berger dessens ehefrau alle beide mit der todt

abgegangen

und von Joanna aen gen Eijndt des alters von funf und veersig jahren

gebohren zu Strahlen départements von der Ruhr 

den sechs-zehnte des monats martii jahr 1755 wohnhaft

zu Strahlen im Vossum départements von der Ruhr rechtmäsige

tochter von Martini aen gen Eijndt wohnhaft zu Strahlen im Vossum

départements von der Ruhr und von Anna Bormis dessens

ehefrau

die praeliminaer-akten sind ausgezogen aus den registren der heuraths-verkün-

digungen, welche statt gefundenzu

und angeschlagen nach denm willen des gesezzes

und die geburt scheine von Henricus Wilhelmus Jentjens datirt

Strahlen am zweij und zwansigsten brumair jahr neun, und das

geburt schein von Joanna aen gen Eijndt datirt Strahlen am zweij und

zwansigsten brumair jahr neun

und [doorgehaalde regel]

[in de marge bijgeschreven, voorzien van paraaf:]

abuis [paraaf]

alles in gehoeriger form; von allen welchen akten von mir, dem oeffentlichen

beamten, dem gesez gemaess, lesung ertheilt worden ist.

gesagte eheleuten, anwesend, haben erklaert dass sie eheligen wollen, der eine

Henricus Wilhelmus Jentjens der Joanna aen gen Eijndt

die andere Joanna aen gen Eijndt Henricus Wilhelmus Jentjens

in gegenwart von Maria Catharina Jentjens wohnhaft zu Strahlen im Holt

départements von der Ruhr seines standes -

des alters von sechs und funfsig jahren

von Catharina Elsemans wohnhaft zu Strahlen Hetzert

départements von der Ruhr des standes -

des alters von sieben und zwansig jahren

und von Joannis aen gen Eijndt wohnhaft zu Strahlen Vossum

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von acht und dreisig jahren

und von Peter aen gen Eijndt wohnhaft zu Strahlen Vossum

départements von der Ruhr des standes ackerman

des alters von sechs und dreisig jahren

worauf ich Joannis Henricus van Engelen maire von Strahlen

die verrichtungen eines oeffentlichen beamten des civilstandes versehend, ges-

prochen habe, dass im namen des gesezzes gesagte eheleute im stand der ehe

vereiniget sind. und haben gesagte eheleuten und zeugen erklärt alle nicht

schreiben zu könne ausser allein Henricus Wilhelmus Jentjens

[handtekeningen van:]

Hend IJentjens  J. H. Vanengelen